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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten Tugendlehre A 98f

Original:

Immanuel Kant über das Gewissen als innerer Gerichtshof
Ein jeder Pflichtbegriff enthält objektive Nötigung durchs Gesetz [...] und gehört dem praktischen Verstande zu, der die Regel gibt; die innere Zurechnung aber einer Tat, als eines unter dem Gesetz stehenden Falles [...] gehört zur Urteilskraft (iudicium), welche [...] ob sie als Tat (unter einem Gesetz stehende Handlung) geschehen sei oder nicht, rechtskräftig urteilt; worauf denn der Schluß der Vernunft (die Sentenz), d.i. die Verknüpfung der rechtlichen Wirkung mit der Handlung (die Verurteilung oder Lossprechung) folgt [...]. Das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen (»vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen oder entschuldigen«) ist das Gewissen.

Quelle: Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten (Met.Sit.) Tugendlehre A 98f.
Edition: N.N.

Themen:

  • Gewissen
  • Gesetz und Gewissen