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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Epikur: Gültige Sentenzen 37 = LS 22B

Original:

Epikur über die Bedingungen gültiger Gesetze
Τὸ μὲν ἐπιμαρτυρούμενον ὅτι συμφέρει ἐν ταῖς χρείαις τῆς πρὸς ἀλλήλους κοινωνίας τῶν νομισθέντων εἶναι δικαίων ἔχειν τοῦ δικαίου χώραν <δ>εῖ, ἐάν τε τὸ αὐτὸ πᾶσι γένηται ἐάν τε μὴ τὸ αὐτό· ἐὰν δὲ <νόμον> μόνον θῆταί τις, μὴ ἀποβαίνῃ δὲ κατὰ τὸ συμφέρον τῆς πρὸς ἀλλήλους κοινωνίας, οὐκέτι τοῦτο τὴν τοῦ δικαίου φύσιν ἔχει· κἂν μεταπίπτῃ τὸ κατὰ τὸ δίκαιον συμφέρον, χρόνον δέ τινα εἰς τὴν πρόληψιν ἐναρμόττῃ, οὐδὲν ἦττον ἐκεῖνον τὸν χρόνον ἦν δίκαιον.

Quelle: Epikur: Gültige Sentenzen /Ratae sententiae 37 = LS 22B.
Edition: N.N.

Auslegung:

- erkenntnistheoretisches Kriterium der Bestätigung ist hier feststellbar
- offensichtlich läuft es auf ein Kriterium des Funktionierens heraus
- ein Vertrag, der sich als angemessen erweist, ist gerecht, ansonsten muss er geändert werden
- damit wird er nicht schlechthin ungültig, sondern bewahrt seine zeitweilige Geltung
→ Epikur wird zum Vorläufer moderner Vertragstheorien und wendet sich gegen Lehren ewigen Naturrechts, sieht jedoch in jedem Vertrag implizit einen Gerchtigkeitsgedanken, der seine Gültigkeit ausmacht

Themen:

  • Gerechtigkeit
  • Gesetz
  • Antike Philosophie II

Von dem, was als gerecht angesehen wird, muss dasjenige den Platz des Gerechten einnehmen, wovon sich bestätigt, dass es den Erfordernissen der Gemeinschaft miteinander zuträglich ist, ob es nun für alle dasselbe ist oder nicht. Wenn aber jemand ein Gesetz erlässt und dieses nicht im Sinne des für die Gemeinschaft miteinander zuträglichen wirkt, hat dieses nicht länger die Natur des Gerechten. Und falls das, was im Sinne des Gerechten zuträglich ist, sich ändert, aber doch einige Zeit zu dem Vorbegriff passt, so war es in dieser Zeit um nichts weniger gerecht.

Übersetzer: Perkams in Anlehnung an Hülser