Original:
Die Stoiker fügen zur Sinneswahrnehmung den freien Akt der Zustimmung
hinzu
Ad haec quae visa sunt et quasi accepta sensibus assensionem adiungit
animorum, quam esse vult in nobis positam et voluntariam. Visis non omnibus
adiungebat fidem, sed is solum quae propriam quandam haberent
declarationem earum rerum quae viderentur.
Quelle:
Cicero:
Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker
/
Academica
(
Acad. )
I [Catulus] 41f..
Edition: N.N.
Auslegung:
- Zur Erkenntnistheorie meinen die Stoiker, sie beginne mit der Sinneswahrnehmung, werde aber durch den dem Menschen zuzuschreibenden Akt der Zustimmung vollendet (VL
Freiheit )
- Entscheidend gegenüber den Epikureern ist die Idee einer Zustimmung, die als solche freiwillig ist
- eine richtige Zustimmung setzt die Klarheit der Vorstellung voraus, die letztlich keinen Zweifel zulässt. Dies wird dadurch erläutert, dass 1. die kataleptische sich auf die Sache bezieht, 2. dass sie die Sache an sich (kat auto to pragma wiedergibt) --> somit besteht ein Unterschied zwischen der Vorstellung, die eine Erkenntnis automatisch bedeutet (phantasia kataleptike), und einer beliebigen Vorstellung, die nicht in gleicher Weise die Sache offen legt
- Voraussetzung: Überzeugung einer natürlichen Übereinstimmung von erkennender Vernunft und umgebender Natur
Themen:
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Stoiker
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Sinneswahrnehmung
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Freiheit
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Antike Philosophie II