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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Philon von Alexandrien: Über Joseph 29 = Stoicorum Veterum Fragmenta III 314

Original:

Der Jude Philon von Alexandrien (1. Jhdt. n. Chr.) führt eine Theorie über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten an, die wahrscheinlich von den Stoikern übernommen ist
Chrysipp über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten (Gesetz und Gewissen; Antike Philosophie I)

ἡ μὲν γὰρ μεγαλόπολις ὅδε ὁ κόσμος ἐστὶ καὶ μιᾷ χρῆται πολιτείᾳ καὶ νόμῳ ἑνί. Λόγος δέ ἐστι φύσεως προστακτικὸς μὲν ὧν πρακτέον, ἀπαγορευτικὸς δὲ ὧν οὐ ποιητέον. Αἱ δὲ κατὰ τόπους αὗται πόλεις ἀπερίγραφοί τε εἰσὶν ἀριθμῷ καὶ πολιτείαις χρῶνται διαφερούσαις καὶ νόμοις οὐχὶ τοῖς αὐτοῖς. Ἄλλα γὰρ παρ’ ἄλλοις ἔθη καὶ νόμιμα παρεξηυρημένα καὶ προστεθειμένα.

Quelle: Philon von Alexandrien: Über Joseph /ΒΙΟΣ ΠΟΛΙΤΙΚΟΥ ΟΠΕΡ ΕΣΤΙ ΠΕΡΙ ΙΩΣΗΦ /De Iosepho (Jos.) 29 = Stoicorum Veterum Fragmenta III 314.
Edition: Hans von Arnim (Stoiker) bzw. Cohn/Wendland (Philon)

Auslegung:

Typisch stoisch wird der Kosmos als eine Polis im Großen dargestellt, die über eine einzige Staatsform und ein einziges Gesetz verfügt, nämlich den logos der Natur, der gebietet, was zu tun, und verbietet, was zu lassen ist. Demgegenüber sind die einzelnen Poleis in der sichtbaren Welt nicht zählbar und verfügen über verschiedene Staatsformen und Gesetze, die von den Menschen zum Logos der Natur hinzuerfunden worden.
Insbesondere die Nähe zu einigen Ausführungen aus Ciceros "Über die Gesetze" (vgl. PZ 227) sprechen für die stoische Provenienz dieser Lehre, wobei die Hinzuerfindung der Gesetze der Einzelstaaten hier besonders deutlich ausgesprochen ist. (MP)

Themen:

  • Stoiker
  • Staat
  • Chrysipp
  • Gesetz
  • Kosmos
  • Gesetz und Gewissen
  • Antike Philosophie II

Der Kosmos ist die Polis im Großen und verfügt über eine einzige Staatsform und ein einziges Gesetz. Der logos der Natur gebietet, was getan werden muss, und verbietet, was nicht getan werden darf. Die Poleis aber an ihren Orten sind nicht zählbar und verfügen über Staatsformen, die sich voneinander unterscheiden und über Gesetze, die nicht dieselben sind. Denn bei verschiedenen [Völkern] werden verschiedene Gesetze zusätzlich aufgefunden und dazugesetzt.

Übersetzer: Böckenförde

Quelle: N.N.