Original:
Theoretische Überlegungen des Maimonides zu den Gesetzen
(1) قصد جملة الشويعة شيئان، وهما صلاح النفس وصلاح البدن. ... فالشريعة الحاقة ... وهي شريعة سيدنا موسى إنما جاءت لتفيدنا الكمالين جميعاً. ...
(2) تعلم أن الآراء الصحيحة التي بها يحصل الكمال الأخير، أنما أعطت الشريعة منها غايتها، ودعت لاعتقادها على التجميل، وهو وجود الأله تعالى، وتوحهده، وعلمه، وقدرته، واراده، وقدمه. وهذه كلها غايات أخيرة لا تتبيّن بتفصيل وتحديد الأبعد معرفة أراء كثيرة. وكذلك أيضاً دعت الشريعة لاعتقادات ما، اعتقادها ضروريّ في صلح الأحوال المدينة كاعتقادنا أنه تعالى يشتدّ غضبه على مَن عصاه. ...
(3) إن كل فريضة ... إما بحسب الأمر في بفسه إو بكونه ضرورباً في رفع التظالم أو اكتساب خلق كريم، فإن تلك الفريضة بيّنة العلة ظاهرة المنفعة.
Quelle:
Moses Maimonides:
Wegweiser für die Verwirrten
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Ḍalālat al-ḥāʾirīn
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Dux neutrorum sive perplexorum
III 27-28, p. 575, 2f.; 576, 11f.; 577, 10-16; 578, 8-11.
Edition: Maimonides, Dalālat al-̣hā'irīn. Ed. ̣Husain Atāy, Kairo 1980.
Auslegung:
Maimonides führt hier näher aus, warum er annimmt, dass es für alle Vorschriften des jüdischen Gesetzes, der Torah, einen rationalen Grund gibt. Unter [1] erläutert er die allgemeinen Prinzipien seiner Annahme, die er in Zitat Nummer 351 allgemein formuliert hatte, nämlich dass es dem Gesetz um das Gedeihen der Seele und des Körpers geht. Das ist analog zu philosophischen Glückslehren aristotelischen Typs.
Unter [2] führt Maimonides die theoretischen Meinung oder Überzeugungen bzw., wenn man so will, die Glaubensinhalte auf, die vom religiösen Gesetz gefordert sind. Dabei geht es im Wesentlichen um einige Annahmen über Gott, nämlich dass er einer, allmächtig, allwissend, ewig und wohlwollend ist (letzteres ist wahrscheinlich mit „Wille“ gemeint). Es werden also nur, wie es im Judentum und Islam typisch ist, wenige strikte Glaubenssätze genannt, und christliche Besonderheiten, wie die Trinität oder die Menschwerdung, tauchen naturgemäß in diesem jüdischen Text nicht auf. Auch wird der Glaubensbegriff nicht explizit genannt, weil er im Judentum weniger zentral ist als im Christentum. Stattdessen rechnet Maimonides aber einige Meinungen über das Zusammenleben der Menschen zum religiös geforderten, was damit zusammenhängt, dass die Torah auch den Anspruch hat, ein Gesetz für das Volk Israel zu sein. Maimonides deutet dies so, als gehe es um eine politische Ethik.
Unter [3] äußert sich Maimonides sodann kurz und allgemein über die Ge- und Verbote des jüdischen Gesetzes, dass der Sinn eines jeden Gebotes entweder selbstevident sei, oder es zur Verhinderung von Unrecht oder zur moralischen Besserung diene. Das ist sehr allgemein und wird vom Autor auch für Gebote weiter ausgeführt, deren Sinn nicht offensichtlich ist. Diese, also z.B. die jüdischen Speisevorschriften, erklärt er mit historischen Argumenten und sieht sie als allgemeinen gegen den Götzendienst gerichtet an. Gerade die historische Argumentation, deren Details aus heutiger Sicht verwundern, haben dazu geführt, dass Maimonides häufig als Begründer der religionshistorischen Methode gilt (für eine historische Argumentation des Maimonides vgl. die Zitate Nummer 421, 476 und 477).
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