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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Peter Abaelard: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) III (p. 641)

Original:

Die Unvollkommenheit mancher Gewissensurteile
Quaeritur, an illius bona esset intentio qui propter deum id, quod faciendum non est, faceret, quod tamen conscientia dictaret faciendum esse. Ad quod philosophus: numquam, inquit, bona est dicenda intentio, quae erronea est, quamvis ad deum applicetur, sicut nec etiam bonum opus dicendum est, quod ex tali intentione proficiscitur. Veluti eorum intentio bona non erat vel opus bonum, qui interficiendo martyres putabant se obsequim deo praestare. [...] – Si quis ergo credat ecclesiam errare quae dicit verum corpus et veram sanguinem domini esse, quod in altare habetur [...], cum nemo contra conscientiam facere debeat et, qui facit, peccet, quaeritur [...], an ille credere debet, quod non credit. – Debet utique. – Contra conscientiam igitur credere debet? – [...] Non tunc in hac manens conscientia debet, cum simpliciter debet. Potest enim et conscientiam illam mutare et credere quod non credit.

Quelle: Peter Abaelard: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) /Commentarius Cantabrigiensis (reportatio) (com.ca.) III (p. 641).
Edition: Landgraf, zitiert nach Perkams, Liebe als Zentralbegriff der Ethik nach Peter Abaelard, Münster 2001, 254f.

Auslegung:

Während Abaelard in Zitat Nummer 355 betont, dass eine Handlung keine Sünde ist, die der eigenen Überzeugung über Gottes Willen folgt, diskutiert Abaelard hier die Grenzen dieser Ansicht: Tatsächlich genügt es für eine gute Handlung nicht, dass man im Einklang mit seinem Gewissen handelt, sondern dieses Gewissen muss auch von einer guten Intention geleitet sein. Diese muss sich nicht nur irgendwie auf Gott richten, wie es bei den Verfolgern Christ und der Märtyrer der Fall war (Zitat Nummer 355), sondern dies auch in einer richtigen Weise tun. Dies heißt für Abaelard insbesondere, die absolute Gutheit und Rationalität der geschaffenen Welt richtig als Gottes Wille zu verstehen, möglichst gut zu handeln, und zwar auf Grundlage eines rationalen Urteils (vgl. Zitat Nummer 108 und 353). Vor diesem Hintergrund sind alle Handlungen, die man vordergründig für gut hält, darunter auch religiös motivierte Verfolgungen, kritisch zu hinterfragen, und zwar von jedem Einzelnen in seinem Gewissensurteil. Denn man darf nicht in einem falschen Gewissensurteil verbleiben, sondern muss dieses beständig weiterentwickeln. Der Freiheit und Autonomie des Gewissens entspricht also die Pflicht der Gewissensbildung. Abaelards eigene mittelalterlich-christliche Grundhaltung zeigt sich darin, dass er der Meinung ist, man müsse letztlich sein Gewissen der kirchlichen Autorität anpassen, wenn es um die Eucharistie, also die Präsenz Christi in Brot und Wein während der Messe, geht. Trotzdem lässt sich Abaelards Urteil durchaus weiter verfassen: Jeder Mensch ist für seine eigenen Taten verantwortlich, und zwar sowohl dafür, seinem eigenen Gewissen zu folgen, als auch dafür, dieses Gewissen nach den Regeln von Rationalität, Menschlichkeit und einem angemessenen Respekt vor Autoritäten weiterzuentwickeln. Faktisch entspricht dies der Position, die ein gutes Jahrhundert später auch Thomas von Aquin vertreten wird (Zitate Nummer 362 und 368).

Themen:

  • Gesetz und Gewissen
  • Gewissensurteil
  • Gewissen
  • Gewissensfreiheit
  • Glaube
  • Gott
  • Handeln/Handlung
  • Intention
  • Irrtum
  • Sünde
  • Autonomie (des menschlichen Urteils)
  • Unwissenheit/Unkenntnis

Es wird gefragt, ob dessen Intention gut wäre, der um Gottes willen das, was nicht zu tun ist, tun würde, was ihm aber das Gewissen als zu tun diktierte. Darauf antwortet der Philosoph [Abaelard]: Niemals ist eine Intention gut zu nennen, die irrig ist, obwohl sie auf Gott gerichtet ist, wie auch das Werk nicht gut zu nennen ist, das aus einer solchen Intention seinen Anfang nimmt. Wie auch die Intention derer nicht gut war bzw. ihr Werk nicht gut, die meinten, durch die Tötung der Märtyrer Gott einen Dienst zu erweisen. [...]
Wenn also jemand glaubt, die Kirche irre, die sagt, es sei der wahre Leib und das wahre Blut Christi, was auf dem Altar vorhanden ist [...], in Anbetracht dessen, dass niemand gegen sein Gewissen handeln darf und dass, wer so handelt, sündigt, wird gefragt [...], ob er glauben muss, was er nicht glaubt.
Er muss sehr wohl.
Muss er also gegen sein Gewissen glauben? [...]
Das muss er nicht, solange er in diesem Gewissen verbleibt, obwohl er es an sich muss. Denn er kann auch dieses Gewissen verändern und glauben, was er nicht glaubt.


Übersetzer: Matthias Perkams