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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle 1. und 2. Prinzip

Original:

Bartolomé de las Casas über das natürliche Eigentumsrecht
Erstes Prinzip: Alle Ungläubigen, welcher Sekte oder Religion sie auch immer angehören und welcher Sünden sie auch schuldig sein mögen, haben gemäß natürlichen und göttlichen Rechtes und auch nach dem sogenannten Völkerrecht völlig zu Recht die Herrschaft über die Dinge inne, die sie erworben haben, ohne einen anderen zu schädigen. Und mit dem gleichen Recht besitzen sie auch ihre Fürsten- und Königtümer, ihre Stände, Amtswürden, ihre Jurisdiktion und Herrschaftsrechte. [...] Folglich haben sämtliche Ungläubige [...] Rechtsanspruch auf ihre Herrschaft über all ihre Güter, Stände, Amtswürden und Königreiche und sind aufgrund des natürlichen, göttlichen und Völkerrechts Könige. [...] Daraus folgt, dass derjenige, der Sachen oder schlimmer noch die Stände, die Jurisdiktion und Herrschaftsrechte der Ungläubigen ohne gerechten Grund stiehlt, raubt oder usurpiert, ganz ohne Zweifel sich des Diebstahls und Raubes schuldig macht. [...] [Das gilt besonders] für die Ungläubigen, die keinerlei Gebiete, die ehemals uns gehörten, gewaltsam usurpieren bzw. uns ungerechterweise dieser Gebiete beraubt hätten.

Quelle: Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle /Las doce dudas (doc. du.) 1. und 2. Prinzip.
Edition: Las Casas, Werkauswahl 3/2, S. 279f. 282. 285

Themen:

  • Gesetz und Gewissen
  • Recht