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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten A 38f.

Original:

Immanuel Kant über die Unmöglichkeit eines irrenden Gewissens
Ich [...] bemerke nur, was aus dem eben Angeführten folgt: daß nämlich ein irrendes Gewissen ein Unding sei. Denn in dem objektiven Urteile, ob etwas Pflicht sei oder nicht, kann man wohl bisweilen irren; aber im subjektiven, ob ich es mit meiner praktischen (hier richtenden) Vernunft zum Behuf jenes Urteils verglichen habe, kann ich nicht irren, weil ich alsdann praktisch gar nicht geurteilt haben würde; in welchem Fall weder Irrtum noch Wahrheit statt hat. [...] Wenn aber jemand sich bewußt ist, nach Gewissen gehandelt zu haben, so kann von ihm, was Schuld oder Unschuld betrifft, nichts mehr verlangt werden. [...] Nach Gewissen zu handeln kann also selbst nicht Pflicht sein, weil es sonst noch ein zweites Gewissen geben müßte, um sich des Akts des ersteren bewußt zu werden.

Quelle: Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten (Met.Sit.) A 38f..
Edition: N.N.

Themen:

  • Gesetz und Gewissen
  • irrendes Gewissen