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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Heidegger, Martin : Sein und Zeit § 60 S. 295

Original:

Martin Heidegger über seine existenziale Deutung des Gewissens
Die existenziale Interpretation des Gewissens soll eine im Dasein selbst seiende Bezeugung seines eigensten Seinkönnens herausstellen. Die Weise, nach der das Gewissen bezeugt, ist kein indifferentes Kundgeben, sondern vorrufender Aufruf zum Schuldigsein. Das so Bezeugte wird ,erfaßt‘ im Hören, das den Ruf in dem von ihm selbst intendierten Sinne unverstellt versteht. Das Anrufverstehen als Seinsmodus des Daseins gibt erst den phänomenalen Bestand des im Gewissensruf Bezeugten. Das eigentliche Rufverstehen charakterisierten wir als Gewissen-haben-wollen. Dieses In-sich-handeln-lassen des eigensten Selbst aus ihm heraus in seinem Schuldigsein repräsentiert phänomenal das im Dasein selbst bezeugte eigentliche Seinkönnen.

Quelle: Heidegger, Martin : Sein und Zeit (SZ) § 60 S. 295.
Edition: N.N.

Themen:

  • Gesetz und Gewissen