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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder ueber religioese Macht und Judentum S. 57-64, Auszüge

Original:

Moses Mendelssohn widerspricht jedem Zwansgsanspruch der Religion
Der Staat, oder die den Staat vorstellen, werden als eine moralische Person betrachtet, die über diese Rechte zu schalten hat. Der Staat hat also Recht und Gerechtsame auf Güter und Handlungen der Menschen. [...] Nicht also die Kirche! Sie beruhet auf dem Verhältnisse zwischen Gott und Menschen. [...] Gott bedarf unseres Beystandes nicht. [...] Seine Rechte können mit den Unsrigen nie in Streit [...] kommen. [...] Alle menschliche Verträge haben also der Kirche kein Recht auf Gut und Eigentum beylegen können, da sie ihrem Wesen nach auf keins derselben Anspruch machen [...] kann. Ihr kann also niemals ein Zwangsrecht zukommen, und den Mitgliedern kann keine Zwangspflicht gegen dieselbe auferlegt werden. [...] Dieses sind, meinem Bedünken nach, die Gränzen zwischen Staat und Kirche, in so weit sie auf die Handlungen der Menschen Einfluß haben.

Quelle: Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder ueber religioese Macht und Judentum S. 57-64, Auszüge.
Edition: Erstdruck

Themen:

  • Judentum und Islam
  • Monotheistische Religionen
  • Staat
  • Zwang