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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Anselm von Canterbury: Über die Freiheit der Entscheidung § 1

Original:

Anselm von Canterbury argumentiert, dass die Fähigkeit zu sündigen, nicht zur Freiheit gehöre
[1] Discipulus: Quoniam liberum arbitrium videtur repugnare gratiae et praedestinationi et praescientiae dei: ipsa libertas arbitrii quid sit nosse desidero, et utrum illam semper habeamus. [...]
Magister: Libertatem arbitrii non puto esse potentiam peccandi et non peccandi. Quippe si haec eius esset definitio, nec deus nec angeli qui peccare nequeunt liberum haberent arbitrium. [...]
[2] Quamvis differat liberum arbitrium hominum a libero arbitrio dei et angelorum bononrum, definitio tamen huius libertatis in utrisque secundum hoc nomen eadem debet esse. [...] Quapropter talem oportet dare definitionem libertatis arbitrii, quae nec plus nec minus illa contineat. Quoniam ergo liberum arbitrium divinum et bonorum angelorum peccare non potest, non pertinet ad definitionem libertatis arbitrii „posse peccare“.

Quelle: Anselm von Canterbury: Über die Freiheit der Entscheidung /De libertate arbitrii § 1.
Edition: S. Anselmi Cantuariensis archiepiscopi Opera omnia. Ad fidem codicum recensuit Franciscus Salesius Schmitt, vol. 1-6, Seckau u.a. 1938-1961.

Auslegung:

In diesem Text trifft Anselm von Canterbury, auf sehr persönliche Weise, grundlegende Feststellungen für die mittelalterliche Freiheitsdebatte. Die Frage nach der freien Entscheidung (liberum arbitrium) spannt sich dabei zwischen zwei Polen auf: Einerseits stellt sich das Problem einer Vereinbarkeit der Annahme menschlicher Freiheit mit der göttlichen Allmacht, wie sie sich in seiner Gnade manifestiert, mit dem göttlichen Vorwissen (vgl. schon Boethius in Zitat Nummer 302) und mit der göttlichen Vorherbestimmung. Andererseits stellt sich die Frage, wie eine freie Entscheidung überhaupt richtig zu definieren ist, damit sowohl dem Menschen als auch Gott und den Engeln die gleiche Freiheit zugeschrieben werden kann. Für Anselm stellt sich hingegen nicht die Frage, ob es überhaupt eine freie Entscheidung gibt – wie praktisch alle mittelalterlichen christlichen Autoren nimmt er das ganz selbstverständlich an.
Anselms Antwort auf die Frage nach der Freiheit ruht auf der Idee, dass sie nicht in der Möglichkeit zu sündigen bestehen kann, denn in diesem Falle könnte eine solche Freiheit nicht Gott zukommen. Zugleich ist ja die Möglichkeit zu sündigen eher eine Schwäche als eine Stärke. Daher schließt Anselm sie aus der Definition der freien Entscheidung aus und tendiert erkennbar zu einer Lösung, in der nicht die Wahl im Mittelpunkt des Freiheitsbegriffs steht.

Themen:

  • Freiheit (Vorlesung)
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  • Mittelalterliche Philosophie
  • Sünde
  • Vorherbestimmung
  • Wahlfreiheit
  • Freie Entscheidung (liberum arbitrium)

[1] Schüler: Weil eine freie Entscheidung der Gnade, der Vorherbestimmung und dem Vorwissen Gottes zu widersprechen scheint, möchte ich wissen, was die Freiheit der Entscheidung selbst ist und ob wir sie immer besitzen. [...]
Lehrer: Ich glaube nicht, dass die Freiheit der Entscheidung das Vermögen ist, zu sündigen und nicht zu sündigen. Denn wenn dies ihre Definition wäre, hätten weder Gott noch die Engel, die nicht sündigen können, eine freie Entscheidung. [...]
[2] Obwohl die freie Entscheidung der Menschen sich von der freien Entscheidung Gottes und der Engel unterscheidet, muss doch die Definition dieser Freiheit, der gleichen Bezeichnung entsprechend, in beiden dieselbe sein. [...] Daher muss man eine solche Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘ geben, die nicht mehr und nicht weniger als diese enthält. Weil also die göttliche freie Entscheidung und die der Engel nicht sündigen kann, gehört ,sündigen zu können‘ nicht zur Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘.


Übersetzer: Hans-Jürgen Verweyen, geändert von Matthias Perkams