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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Bernhard von Clairvaux: Über die Gnade und den freien Willen I. 2; III. 6 (I, 167, 11-18; 170, 13-22 Leclercq)

Original:

Bernhard unterscheidet insgesamt drei Arten von Freiheit, von denen die Wahlfreiheit des Willens die niedrigste ist
Hunc ergo […] communem habentes cum bestiis, consensus voluntariis nos discernit. […] Est enim habitus animi, liber sui, siquidem non cogitur, non extorquetur. Est quippe voluntatis, non necessitatis. […] Porro ubi voluntas, ibi libertas, [...] sed [...] non illa libertate, de qua dicit Apostolus ,ubi spiritus domini, ibi libertasʻ. Est enim illa libertas a peccato. [...] Est item libertas a miseria, de qua itidem Apostolus: ,et ipsa’ inquit ,creatura liberabitur a servitute corruptionis in libertatem gloriae filiorum deiʻ.

Quelle: Bernhard von Clairvaux: Über die Gnade und den freien Willen /De gratia et libero arbitrio I. 2; III. 6 (I, 167, 11-18; 170, 13-22 Leclercq).
Edition: Bernhard von Clairvaux, Sämtliche Werke, Lateinisch-Deutsch. Herausgegeben G. B. Winkler, Wien 1990-1999, Bd. 1.

Auslegung:

In diesem Text führt Bernhard von Clairvaux seine Theorie über freie Entscheidung und Gnade weiter aus (vgl. Zitat Nummer 617). Der Text zeigt die spannungsgeladene Synthese, die für das christliche Menschenbild typisch ist: Einerseits betont Bernhard die Freiheit des Menschen, die sich für ihn besonders in seiner Willensentscheidung äußert, welche die „Zustimmung“ zu einer bestimmten Handlung bedeutet. Mit diesem Begriff, der aus der stoischen Tradition, vermittelt durch Augustinus, entlehnt ist, charakterisiert Bernhard die besondere Freiheit des Menschen, die ihn von tierischen Handlungsmöglichkeiten unterscheidet. Zugleich betont er aber, dass der Mensch nicht völlig frei, sondern der Sünde unterworfen ist. Damit spielt er auf die Annahme der „Erbsünde“ an, also auf die besonders von Augustinus stark gemachte These, dass Menschen von ihrer Geburt an sündig sind, d.h. nicht aus sich heraus zum Guten fähig und auf Gottes Gnade angewiesen (vgl. Zitat Nummer 295). Damit zeichnet Bernhard eine für das Christentum typische Spannung gut nach: Einerseits ist der Mensch nicht dazu fähig, sich selbst zu erlösen, andererseits besitzt er aber die Fähigkeit zu freiem Handeln aus sich heraus, also die „freie Entscheidung“ (liberum arbitrium).

Themen:

  • Freiheit (Vorlesung)
  • Seele
  • Christentum und Philosophie
  • Freie Entscheidung (liberum arbitrium)
  • Freiheit
  • Mensch und Seele
  • Sünde
  • Wille
  • Zustimmung
  • Erbsünde

Dies Streben haben wir also […] mit den Tieren gemeinsam; die Zustimmung des Willens unterscheidet uns aber. […] Sie ist nämlich ein Habitus der Seele, der frei über sich selbst verfügt (liber sui). Sie wird nämlich nicht erzwungen, nicht erpresst. Sie ist Sache des Willens, nicht der Notwendigkeit. […] Wo aber der Wille ist, dort ist Freiheit, [...] aber [...] nicht durch jene Freiheit, von der der Apostel [Paulus] sagt: "Wo der Geist des Herrn ist, dort ist Freiheit" (2 Korinther 3, 17). Diese ist nämlich die Freiheit von der Sünde. [...] Es gibt weiterhin eine Freiheit vom Elend, von der der Apostel wiederum sagt: "auch das Geschöpf wird von der Knechtschaft der Verderbnis zur Freiheit der Ehre der Söhne Gottes befreit werden".


Übersetzer: B. Kohout-Berghammer, leicht geändert von Matthias Perkams