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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Richard von Sankt Viktor: Die Dreifaltigkeit IV, Kapitel 17

Original:

Richard von Sankt Viktor entwickelt während seiner Analyse der Trinität einen Begriff der Person
Personalem proprietatem dicimus, per quam quilibet unus est ab omnibus aliis discretus. Nunquam enim personam dicimus nisi aliquem solum a ceteris omnibus singulari proprietate discretum. Si igitur personalem proprietatem communicabilem esse contendas, idem est, ac si dicas unam personam posse esse duas. [...] Hinc ergo aperte colligimus [...], quod proprietas personalis omnino sit incommunicabilis.

Quelle: Richard von Sankt Viktor: Die Dreifaltigkeit /De trinitate (trin.) IV, Kapitel 17.
Edition: Richard de Saint-Victor, De Trinitate. Texte critique avec introduction, notes et tables. Publié par J. Ribaillier, Paris 1958.

Auslegung:

Dieses Zitat bezeugt eine wesentliche Weiterentwicklung des Konzepts der Person, das Boethius im Kontext der Diskussion um die Trinität als „individuelle Substanz der rationalen Natur“ definiert hatte (Zitat Nummer 300). Richard schließt hier mit seiner eigenen Diskussion der Trinität an und betont den individuellen Charakter dessen, was man mit „Personalität“ oder, näherhin, mit „personale Eigenschaft“ bezeichnet. Daraus folgt für ihn insbesondere, dass eine personale Eigenschaft nicht auf eine andere Person übertragen werden kann, da die Individualität des Persönlichen dann eine Zweiheit sein würde, nämlich insofern sie in mehreren Individuen realisiert ist. Daraus folgert Richard seine Definition von Person als „nicht mitteilbare Seinsweise“ (incommunicabilis existentia). Damit trägt er wesentlich zum besseren Verständnis der Individualität rationaler Wesen bei, zu deren Besonderheit eben nicht nur allgemein menschliche Eigenschaften gehören, sondern nicht wiederhol- und nicht übertragbare Eigenschaften der einzelnen Individuen oder Personen, welche deren Einzigartigkeit ausmachen.

Themen:

  • Mittelalterliche Philosophie
  • Mensch
  • Natur (des Menschen)
  • Person
  • Trinität/Dreifaltigkeit
  • Eigenschaft/spezifische Eigenschaft
  • Individuum/Individuation

Eine personale spezifische Eigenschaft nennen wir die, durch welche jeder Einzelne von allen anderen verschieden ist. Denn niemals nennen wir etwas anderes ,Person‘ als jemand Einzelnen, der von allen übrigen durch eine einzigartige spezifische Eigenschaft verschieden ist. Wenn Du also behauptest, eine personale spezifische Eigenschaft sei mitteilbar, ist das dasselbe, als würdest Du sagen, eine Person könnte zwei sein. [...] Hieraus ergibt sich für uns klarerweise [...], dass eine personale spezifische Eigenschaft überhaupt nicht mitteilbar ist.


Übersetzer: Matthias Perkams