Was soll aber einer erleiden, welcher den tötet, der ihm von allen der vertrauteste und, wie man sagt, der Liebste ist? Ich meine den, der sich selbst tötet und gewaltsam das ihm vom Schicksal bestimmte Lebenslos verkürzt, ohne dass es der Staat durch einen Richterspruch angeordnet hat und ohne dass er durch ein über die Maßen qualvolles unentrinnbares Unglück, das ihn ereilte, dazu gezwungen ist und auch ohne dass er von einer ausweglosen und unentrinnbaren Schmach bedrückt wird, die ihm das Leben verleidet, sondern der aus Schlaffheit und unmännlicher Feigheit an sich selbst ein ungerechtes Gericht vollzieht.
Übersetzer: Schöpsdau/Müller