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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Albertus Magnus: Über die Nikomachische Ethik III (p. 160, 37-57 Kübel)

Original:

Albertus Magnus definiert die freie Entscheidung (liberum arbitrium) als ein zwischen Vernunft und Wille anzusiedelndes Vermögen
Eligere est actus liberi arbitrii, quod est potentia media inter rationem et voluntatem habens aliquid ab utraque, sed formale in ipso est illud quod est voluntatis. […] Praeferre aliquid alteri iudicando et determinando, quod est faciendum, est rationis; hoc enim est per modum veri et per modum artis. […] Sed cum in electione sit dirigere et peccare, oportet quod reducatur ad principium, quod est deflexibile et iudicabile, et hoc est liberum arbitrium. […] Unde idem subiecto est consiliatum, quod quaeritur, determinatum ratione et electum, sed secundum formam desiderati, quam habet, eligibile differt.

Quelle: Albertus Magnus: Über die Nikomachische Ethik /Super Ethica III (p. 160, 37-57 Kübel).
Edition: Alberti Magni Super Ethica. Commentum et Quaestiones. Primum edidit Wilhelm Kübel (Editio Coloniensis 14, 1-2), Münster 1968-1972.

Auslegung:

In diesem Zitat erörtert Albertus Magnus die freie Entscheidung (liberum arbitrium), ein zentrales Thema der lateinischen Autoren des christlichen Mittelalters. Obwohl Albert hier Aristoteles interpretiert, ist seine Terminologie und seine Fragestellung stark von den Diskursen seiner Zeit geprägt. Das betrifft insbesondere die Frage, ob die freie Entscheidung nun primär dem Willen oder der Vernunft zuzurechnen ist (vgl. Zitate Nummer 617 und 1005). Zugleich lässt sich erkennen, dass Albert das Problem mit aristotelischen Begriffen zu behandeln sucht. Das sieht man insbesondere an Termini wie „Akt“ (actus; im Sinne der aristotelischen „Wirklichkeit“ [energeia], vgl. Zitat Nummer 661). Allerdings identifiziert Albert auch zu Recht bei Aristoteles eine analoge Fragestellung, nämlich die nach dem Verhältnis von praktischer Überlegung bzw. Klugheit und Streben (Zitat Nummer 582).
Im Einzelnen zeigt Albert, bei aller Anerkennung einer Rolle der handlungsleitenden Vernunft, eine Neigung dazu, den Willen als das ausschlaggebende Vermögen anzusehen. Das sieht man insbesondere daran, dass er den Willen als die „Form“ der freien Entscheidung, also als deren entscheidendes Moment im Vergleich zur Materie, darlegt. Sein Argument dafür besteht darin, dass das Wählen, das auf einem Vernunfturteil basiert, falsch sein kann. Das scheint der natürlichen Orientierung am Vernunfturteil zu widersprechen. Wenn die Wahl also auf vernünftige Weise erfolgt, ist eine Erklärung der Abweichung davon bei einer schlechten Wahl erforderlich. Nach Albert ergibt sich aus dem, was gewählt werden kann, also dem „Wählbaren“, das etwas „Begehrtes“ ist. Diese Formulierungen deuten an, dass das „Wählbare“ ein Gegenstand des Strebens ist, dem Albert dieses bei Aristoteles zentrale Vermögen (Zitate Nummer 582 und 583) zuschreibt. Dieses rechnet Albert, als Aristoteliker, insbesondere dem Willen zu.

Themen:

  • Mensch und Seele
  • Form(en)
  • Freie Entscheidung (liberum arbitrium)
  • Freiheit
  • Freiheit (Vorlesung)
  • Streben
  • Vernunft (praktische)
  • Wahlfreiheit
  • Wille
  • Akt und Potenz

Das Wählen ist ein Akt der freien Entscheidung, welche ein mittleres Vermögen zwischen Vernunft und Wille ist, das etwas von beidem aufweist. Aber formal ist darin das, was dem Willen angehört. […] Etwas gegenüber etwas anderem durch ein Urteil und eine Festlegung darüber, dass es zu tun ist, vorzuziehen, kommt der Vernunft zu. Das geschieht nämlich auf die Weise des Wahren und auf die Weise einer Fertigkeit. […] Aber weil es bei der Wahl auch ein Richtig- und Falsch-Liegen gibt, muss sie auf ein Prinzip zurückgeführt werden, das zum Abweichen und zum Beurteilt-Werden geeignet ist. Und das ist die freie Entscheidung. […] Deswegen ist der Gegenstand der Überlegung, der gesucht wird, das von der Vernunft Festgelegte und das Gewählte dem Subjekt nach eines, aber das Wählbare unterscheidet sich gemäß der Form des Begehrten, die es aufweist.


Übersetzer: Matthias Perkams