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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Peter Abaelard: Antwort auf das 20. Problem Heloisas Bd. I (p. 271)

Original:

Das Grundgebot der Vernunft, das Gute zu tun sowie auch das Böse zu lassen, wird bei Abaelard durch die Goldene Regel ausbuchstabiert
Duo legis naturalis praecepta sunt circa dilectionem proximi [...]. ,Quae vultis, ut faciant vobis homines, (et vos facite illis)‘, tale est: Quod approbatis in conscientia vestra vobis ab aliis debere fieri. Nullus enim in conscientia approbat sibi consentiendum esse in malo. [...] Illud quoque Tobiae ,quod ab alio odis fieri tibi, vide ne alteri tu aliquando facias‘, nonnihil habet quaestionis, cum is scilicet qui alium propter iustitiam occidit, nunquam ab alio id sustinere velit. [...] Praecipitur, ut quod odit fieri sibi, ipse alteri ne faciat, quia cum aliquem recte punit, deus hoc potius vel lex quam homo facit.

Quelle: Peter Abaelard: Antwort auf das 20. Problem Heloisas Bd. I (p. 271).
Edition: Petrus Abaelardus, Opera hactenus seorsim edita collegit V. Cousin, Paris 1849, 237-294.

Auslegung:

In diesem Text, den er auf Fragen seiner Frau Heloise hin verfasst hat (vgl. Zitat Nummer 845), erklärt Abaelard, wie er den Inhalt des Naturgesetzes der Vernunft versteht (vgl. zu dessen handlungstheoretischer Rolle Zitat Nummer 353). Abaelard erläutert diesen Begriff in Bezug auf die Nächstenliebe, also das zwischenmenschliche Verhalten, mit der so genannten „Goldenen Regel“, die landläufig häufig als „Was Du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu“ zitiert wird. Abaelard zitiert die Regel zunächst in einer positiven, gebietenden Form aus dem Matthäusevangelium und dann in einer negativen, verbietenden Form aus dem alttestamentlichen Buch Tobit. Er selbst weist darauf hin, dass die Regel immer im Gewissen ausgelegt werden sollte, das auch bei Abaelard letztlich eine Funktion praktischen Urteilens, d.h. der Vernunft ist. Man soll anderen also nur in dem entgegenkommen, was man rational billigt, weil man es für gut hält, und in dem nicht entgegenkommen, was man für verwerflich hält. Daraus, dass man selbst eine bestimmte Strafe erleiden möchte, folgt demnach nicht unbedingt, dass man dies auch keinem anderen zumuten möchte, denn er könnte es ja verdient haben. Insofern interpretiert Abaelard die Regel in einer recht rationalistischen Form. Zugleich betont er im letzten Satz, dass gesetzesmäßige Urteile, die z.B. ein Richter fällt, von diesem nicht als Einzelperson gerecht gefällt werden, sondern als juristische Person, die damit das Gesetz vollstreckt, für dessen Umsetzung sie verantwortlich ist. Damit stellt Abaelard noch einmal die besondere Rolle heraus, die gesetzliche Vorschriften in seinen Augen haben (vgl. Zitat Nummer 356).
Bemerkenswert an dieser Interpretation des Naturgesetzes der Vernunft ist im Vergleich zu Thomas von Aquin, dass Abaelard es recht abstrakt als ethischen Ausgleich im Sinne der recht verstandenen Goldenen Regel konzipiert. Thomas sieht es hingegen als verankert in einer ganzen Reihe natürlicher Einzelziele des Menschen an (vgl. Zitat Nummer 359).

Themen:

  • Böses (das Böse)
  • Gutes (das Gute)
  • Vernunft
  • Mittelalterliche Philosophie
  • Gewissen
  • Handeln/Handlung
  • Naturgesetz (der Vernunft)
  • Goldene Regel

Die beiden Vorschriften des Naturgesetzes beziehen sich auf die Nächstenliebe [...]. "Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, (das tut auch ihr ihnen)" (Matthäus 7, 12), meint Folgendes: Was ihr in eurem Gewissen billigt, dass es euch von den anderen geschehen soll. Denn keiner billigt im Gewissen, dass man ihm bei etwas Schlechtem zustimme, sondern bei dem, was er für gut hält und wert zu geschehen. [...] Auch das Wort des Tobias "sieh zu, dass du das, wovon du hasst, dass es dir von einem anderen geschieht, einmal einem anderen antust" (Tobit 4, 16), beinhaltet durchaus ein Problem, weil nämlich jemand, der einen anderen aus Gerechtigkeit tötet, dies niemals von einem anderen her aushalten will. [...] Ihm wird deswegen vorgeschrieben, dass er das, wovon er hasst, dass es ihm geschieht, einem anderen nicht antut, weil dann, wenn er jemanden zu Recht tötet, dies eher Gott oder das Gesetz tut als ein Mensch.


Übersetzer: Matthias Perkams