Man darf aber [...] nicht nur die Schranke des natürlichen Rechts, sondern auch die der positiven Gerechtigkeit nicht überschreiten. Vom Recht wird etwas natürlich, etwas anderes positiv genannt. Das natürliche Recht ist dabei das, bei dem die Vernunft, die allen [Menschen] natürlicherweise innewohnt, dazu überredet, es im Handeln auszuführen; und daher bleibt es bei allen erhalten, zum Beispiel Gott zu verehren, die Eltern zu lieben, die Bösen zu bestrafen, und all das, dessen Erfüllung für alle notwendig ist [...] Zur positiven Gerechtigkeit aber gehört das, was sich als menschliche Einrichtung zur sichereren Befestigung oder Mehrung des Nutzens oder der Güte entweder auf Gewohnheit oder auf die Autorität von Geschriebenem stützt. Beispiele sind die Strafen für Verbrechen oder die Urteile der Gerichte bei der Untersuchung von Anklagen, wenn bei den einen Duelle oder erhitztes Eisen üblich ist, aber bei anderen das Ende eines ein Eid ist und die ganze Debatte Zeugen anvertraut wird.
Übersetzer: N.N.