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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Epikur: Gültige Sentenzen 31-34 = LS 22A

Original:

Epikurs Vertragstheorie der Gerechtigkeit
Τὸ τῆς φύσεως δίκαιόν ἐστι σύμβολον τοῦ συμφέροντος εἰς τὸ μὴ βλάπτειν ἀλλήλους μηδὲ βλάπτεσθαι. Ὅσα τῶν ζῴων μὴ ἐδύνατο συνθήκας ποιεῖσθαι τὰς ὑπὲρ τοῦ μὴ βλάπτειν ἄλληλα μηδὲ βλάπτεσθαι, πρὸς ταῦτα οὐθὲν ἦν δίκαιον οὐδὲ ἄδικον· ὡσαύτως δὲ καὶ τῶν ἐθνῶν ὅσα μὴ ἐδύνατο ἢ μὴ ἐβούλετο τὰς συνθήκας ποιεῖσθαι τὰς ὑπὲρ τοῦ μὴ βλάπτειν μηδὲ βλάπτεσθαι. Οὐκ ἦν τι καθ’ ἑαυτὸ δικαιοσύνη, ἀλλ’ ἐν ταῖς μετ’ ἀλλήλων συστροφαῖς καθ’ ὁπηλίκους δήποτε ἀεὶ τόπους συνθήκη τις ὑπὲρ τοῦ μὴ βλάπτειν ἢ βλαπτεσθαι.

Quelle: Epikur: Gültige Sentenzen /Ratae sententiae 31-34 = LS 22A.
Edition: N.N.

Auslegung:

- Gerechtigkeit besteht grundsätzlich in einem Vertrag, einander nicht zu schädigen
- ein solcher Vertrag macht überhaupt erst moralische Bewertungen möglich
- implizit ist damit das Ziel einer allgemeinen Zuträglichkeit, das seinerseits wieder Kriterien für die Gültigkeit von Verträgen aufstellt
- somit ist nicht völlig klar, ob jedes „naturrechtliche“ Element aus Epikurs Theorie verschwindet
- womöglich meint er aber, dass menschliche Verträge den Bezug zur Nicht-Schädigung oder zum allgemeinen Guten grundsätzlich enthalten

Themen:

  • Gerechtigkeit
  • Antike Philosophie II

Das von Natur aus Gerechte ist eine Übereinkunft über das Zuträgliche darüber, einander nicht zu schädigen und nicht geschädigt zu werden. Nichts ist gerecht und nichts ungerecht in Bezug auf die Lebewesen, welche nicht in der Lage waren, Verträge darüber einzugehen, einander nicht zu schädigen und nicht geschädigt zu werden. Gerechtigkeit war niemals an sich etwas, sondern sie ist ein bestimmter Vertrag darüber, nicht zu schädigen und nicht geschädigt zu werden, der stets im Verkehr der Menschen untereinander an beliebigen Orten zustandekommt.

Übersetzer: Perkams in Anlehnung an Hülser