Original:
Die Zustimmung als Kennzeichen der Lebewesen nach den Stoikern
Cum inter inanimum et animal hoc maxime intersit, quod animal agit aliquid
[...], aut ei sensus adimendus est aut ea quae est in nostra potestate sita
reddenda assensio. [...] Nam quo modo non potest animal ullum non adpetere
id quod accommodatum ad naturam adpareat [...], sic non potest obiectam rem
perspicuam non adprobare.
Quelle:
Cicero:
Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker
/
Academica
(
Acad. )
II [Lucullus] 37f..
Edition: N.N.
Auslegung:
- also: Fähigkeit, zustimmen zu können, für jedes Lebewesen notwendig
- ferner folgt die Zustimmung gleichsam automatisch der Evidenz der Sache
- damit Erfordernis, die Evidenz der Sache hinreichend beurteilen zu können
- Notwendigkeit der Zustimmung hängt also an der Urteilsfähigkeit, die entwickelt sein muss
→ Theorie der Zustimmung verweist somit auf die Ethik, wo sie weiter konkretisiert werden muss
- diese Notwendigkeit widerspricht nicht der Freiheit, sondern ist ihre Voraussetzung (stoische Freiheitslehre)
- vgl. aristotelische Reminiszenzen: Unterscheidung von belebt und unbelebt, Streben zum jeweils eigentümlichen Guten
→ traditioneller Charakter der stoischen Philosophie, Einbettung in das griechische Erbe
Themen:
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Stoiker
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Zustimmung
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Antike Philosophie II