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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Cicero: Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker II [Lucullus] 37f.

Original:

Die Zustimmung als Kennzeichen der Lebewesen nach den Stoikern
Cum inter inanimum et animal hoc maxime intersit, quod animal agit aliquid [...], aut ei sensus adimendus est aut ea quae est in nostra potestate sita reddenda assensio. [...] Nam quo modo non potest animal ullum non adpetere id quod accommodatum ad naturam adpareat [...], sic non potest obiectam rem perspicuam non adprobare.

Quelle: Cicero: Bücher über die Erkenntnislehre der Akademiker /Academica (Acad. ) II [Lucullus] 37f..
Edition: N.N.

Auslegung:

- also: Fähigkeit, zustimmen zu können, für jedes Lebewesen notwendig
- ferner folgt die Zustimmung gleichsam automatisch der Evidenz der Sache
- damit Erfordernis, die Evidenz der Sache hinreichend beurteilen zu können
- Notwendigkeit der Zustimmung hängt also an der Urteilsfähigkeit, die entwickelt sein muss
→ Theorie der Zustimmung verweist somit auf die Ethik, wo sie weiter konkretisiert werden muss
- diese Notwendigkeit widerspricht nicht der Freiheit, sondern ist ihre Voraussetzung (stoische Freiheitslehre)
- vgl. aristotelische Reminiszenzen: Unterscheidung von belebt und unbelebt, Streben zum jeweils eigentümlichen Guten
→ traditioneller Charakter der stoischen Philosophie, Einbettung in das griechische Erbe

Themen:

  • Stoiker
  • Zustimmung
  • Antike Philosophie II

Weil zwischen dem Unbelebten und dem Lebewesen vor allem der Unterschied besteht, dass das Lebewesen etwas tut, [...] ist ihm entweder die Sinneswahrnehmung abzusprechen oder eine Zustimmung, die in unserer Macht steht, zuzuschreiben. [...] Denn so, wie ein Lebewesen das nicht nicht erstreben kann, was seiner Natur angemessen erscheint [...], so kann es einer vorgegebenen klar erkennbaren Sache nicht nicht zustimmen.

Übersetzer: N.N.