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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Cicero: Die Gesetze (Cicero) II 11f

Original:

Cicero entwickelt auf einer stoischen Grundlage eine äußerst einflussreiche Lehre darüber, dass Gesetze, die diesen Namen verdienen, gerecht sein müssen (Gesetz und Gewissen)
Cicero über Bedingungen für die Gerechtigkeit menschlicher Gesetze (Antike Philosophie II)

(1) Ut illa divina mens summa lex est, item quom in homine est perfecta in mente sapientis.
(2) Quae sunt autem varie et ad tempus descriptae populis, favore magis quam re legum nomen tenent. Omnem enim legem, quae quidem recte lex appellari possit, esse laudabilem quidam talibus argumentis docent. Constare profecto ad salutem civium civitatumque incolumitatem vitamque hominum quietam et beatam inventas esse leges. [...]
(3) Quaero igitur a te Quinte, sicut illi solent: quo si civitas careat ob eam ipsam causam quod eo careat pro nihilo habenda sit, id estne numerandum in bonis?

Quelle: Cicero: Die Gesetze (Cicero) /De legibus (leg.) II 11f.
Edition: N.N.

Auslegung:

- klare, wohl schon stoisch inspirierte Kritik bestehender Gesetze aufgrund des ewigen Gesetzes
- als Ideal erscheint die Weisheit des Gesetzes
- weiterhin bereits aus Aristoteles bekannte Kriterien der Stabilität des Staates und insbesondere des Gemeinwohls
- zugleich Kritik von Staaten, die diesem Anspruch nicht genügen
- zum Beispiel scharfe Kritik an der Tyrannis
- andererseits allerdings keine Theorie des Widerstandsrechts gegen schlechte Staaten

Themen:

  • Gerechtigkeit
  • Gesetz
  • Gesetz und Gewissen
  • Antike Philosophie II

[1] So wie jener göttliche Verstand das höchste Gesetz ist, ebenso ist es, wenn eines im Menschen perfekt ist, im Verstand des Weisen.
[2] Dasjenige aber, was verschiedenartig und zeitweise von den Völkern [als Gesetze] niedergelegt wurde, trägt die Bezeichnung ,Gesetze‘ eher aus Gutmütigkeit als der Sache wegen. Denn dass jedes Gesetz, das zu Recht ,Gesetz‘ genannt werden kann, lobenswert ist lehrt man mit in etwa solchen Argumenten. Es stehe fest, dass die Gesetze zum Heil der Bürger und zur Unversehrtheit der Staaten sowie zu einem ruhigen und glückseligen Leben der Menschen erfunden worden seien. [...]
[3] Ich frage Dich also, Quintus, so wie diese Leute es zu tun pflegen: Wenn ein Staat kein solches [Gesetz] hat, ist er [nicht] aus genau dem Grund, dass er es nicht hat, geringzuschätzen, und ist dieses Gesetz unter die Güter zu rechnen?

Übersetzer: N.N.