[1] So wie jener göttliche Verstand das höchste Gesetz ist, ebenso ist es, wenn eines im Menschen perfekt ist, im Verstand des Weisen.
[2] Dasjenige aber, was verschiedenartig und zeitweise von den Völkern [als Gesetze] niedergelegt wurde, trägt die Bezeichnung ,Gesetze‘ eher aus Gutmütigkeit als der Sache wegen. Denn dass jedes Gesetz, das zu Recht ,Gesetz‘ genannt werden kann, lobenswert ist lehrt man mit in etwa solchen Argumenten. Es stehe fest, dass die Gesetze zum Heil der Bürger und zur Unversehrtheit der Staaten sowie zu einem ruhigen und glückseligen Leben der Menschen erfunden worden seien. [...]
[3] Ich frage Dich also, Quintus, so wie diese Leute es zu tun pflegen: Wenn ein Staat kein solches [Gesetz] hat, ist er [nicht] aus genau dem Grund, dass er es nicht hat, geringzuschätzen, und ist dieses Gesetz unter die Güter zu rechnen?
Übersetzer: N.N.