Wir müssen aber bei dieser Erörterung die gesamte Ursache von universalem Recht und Gesetzen in der Weise umfassen, dass das, was wir ius civile nennen, in einem kleinen und eng eingegrenzten Ort der Natur eingeschlossen wird. Denn die Natur des Rechts müssen wir erklären und sie aus der Natur des Menschen ableiten; wir müssen die Gesetze bedenken, mit denen die Staaten regiert werden sollen. Dann sind diejenigen zu betrachten, die zusammengestellt und niedergeschrieben worden, also die Reche und Anordnungen der Völker. Unter diesen werden auch die Rechte nicht verborgen bleiben, die wir die bürgerlichen nennen.
Übersetzer: z.T. Böckenförde