Original:
Robert von Melun begründet die Verschiedenheit von Wille und Vernunft aus dem Sprachgebrauch heraus
Nam omnis scriptura et omnis discrete loquentium usus rationi discretionem assignat et voluntati appetitum, nec immerito, eo quod ratione discernimus et voluntate appetimus, et ideo ad rationem pertinent discretion et ad voluntatem appetitus. [...] Patet illos vires anime confundere qui dicunt rationis esse velle vel voluntatis iudicare.
Quelle:
Robert von Melun:
Zusammenstellung der Lehrsätze
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Sententiae
I, II, (0), 121. 143.
Edition: Handschrift London, Royal 8 G IX, f. 114va-b und f. 116va; Brügge, Stadtbibliothek 191, f. 179rb und f. 181vb.
Auslegung:
In diesem Zitat setzt Robert sein Bemühen um die Klärung der Begriffe Wille und Vernunft fort. Während es ihm in Zitat Nummer 1005 vor allem auf das Zusammenspiel der beiden Vermögen abstellt, betont er hier vor allem ihre begriffliche Unterscheidung. Seine beiden Autoritäten für einen korrekten Sprachgebrauch sind einerseits die
Bibel und andererseits die allgemeine Sprechweise der Menschen. Beide sehen die Vernunft als Unterscheidungsvermögen an, den Willen hingegen als das Vermögen, zum Guten hinzustreben. Robert betrachtet also den Willen definitorisch zunächst weniger als Wahl- denn als Strebevermögen, obwohl er die Wahlfähigkeit des Willens in Zitat Nummer 1005 betont. Seine terminologische Klärung, welche die typisch scholastische Orientierung an einer Analyse des Sprechens zeigt, trägt somit ebenfalls zur besseren Herausarbeitung der voluntaristischen Handlungsanalyse bei.
Themen:
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Freiheit (Vorlesung)
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Sprache
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Wille
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Mensch und Seele
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Vernunft (praktische)
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Seelenvermögen
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Streben
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Voluntarismus