[1] Wer einem Mann raten will, der krank ist und für seine Gesundheit schädliche Lebensgewohnheiten hat, der darf wohl nicht anders handeln, als dass er erst seine Lebensweise zu ändern sucht und ihm erst dann, wenn er ihm folgen will, weitere Hinweise gibt. Will er es aber nicht, so halte ich nur den, der diese Behandlung sofort aufgibt, für einen Mann und einen Arzt, den jedoch, der trotzdem dabei bleibt, für unmännlich und nicht fachgerecht.
[2] Dasselbe gilt auch für einen Stadtstaat, ob nun einer sein Herr ist oder mehrere: Wenn seine Verfassung sich auf dem rechten Weg befindet und dann Rat eingeholt würde über etwas, was ihr förderlich wäre, würde, wer Verstand hat, solche Leute beraten; andere jedoch, die sich ganz außerhalb der rechten Verfassung befinden und gar nicht auf ihre Spur kommen wollen, dem Berater aber vorweg sagen, er solle die Verfassung in Ruhe lassen und nicht verändern, ja er müsse sterben, wenn er sie verändere – wenn diese Leute beföhlen, ihrem Wollen und ihren Begierden dienend zu raten, auf welche Weise sie für alle Zukunft am leichtesten und schnellsten zu allem kämen; wer sich darauf einlässt, solche Ratschläge zu erteilen, den halte ich für unmännlich, wer sich nicht darauf einlässt, für einen Mann.
Übersetzer: Kurz, leicht geändert