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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Strafe

3 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 31, 2 (p. 88, 70-79)

    Augustinus nennt die Weltordnung auch das natürliche Gesetz und erklärt, warum nur besonders verrohte Menschen andere Menschen töten dürfen
    [1] Aus dieser unsagbaren und erhabenen Verwaltung der Dinge, die durch die göttliche Vorsehung geschieht, ist das Naturgesetz in die rationale Seele gleichsam eingeschrieben, damit in der Führung dieses Lebens und in den irdischen Sitten die Menschen Abbilder solcher Verteilungen bewahren.
    [2] Von daher erklärt es sich, dass ein Richter es für seiner Stellung unwürdig und verwerflich hält, einen Verurteilten zu töten. Auf seinen Befehl hin tut dies der Henker, der wegen seiner Begierde in seiner Amtsstellung den Platz in der Ordnung innehat, dass derjenige den durch das Maß der Gesetze Verurteilten tötet, der auch einen Unschuldigen mit der ihm eigenen Grausamkeit töten könnte.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) 1, 19

    Augustinus, ein scharfer Kritiker der Selbsttötung, setzt sich mit dem Fall der Lucretia auseinander, die sich nach einer Vergewaltigung selbst tötete
    [1] "Es klingt wundersam: [...] Da waren zwei, und nur einer ließ den Ehebruch zu." [...] Ich rufe Euch an, römische Gesetze und Richter. [...] Wenn [...] Euch [...] bewiesen würde, dass eine [...] keusche und unschuldige Frau getötet wurde, würdet ihr nicht den, der das getan hätte, mit angemessener Strenge bestrafen? Das hat diese Lucretia getan: sie, sie, die so hochgelobte Lucretia hat die unschuldige, die keusche, die vergewaltigte Lucretia getötet. [...]
    [2] Vielleicht deswegen [...], weil sie keine unschuldige, sondern eine mit schlechtem Gewissen tötete? Was ist denn, wenn sie – was sie allein wissen konnte – dem jungen Mann, der sie allerdings gewaltsam angriff, auch durch ihre eigene Begierde verführt zustimmte und dies, als Strafe gegen sich selbst, so sehr bereute, dass sie meinte, es müsse mit dem Tode gesühnt werden?
  • Peter Abaelard: Ethica (Ethica ) I § 24 (p. 38-40 Luscombe)

    Abaelard über die inhärenten Grenzen des gesetzmäßigen Handelns
    [1] Eine arme Frau hat einen Säugling und hat doch nicht so viele Kleidungsstücke, dass es für das Kind in der Wiege und sie selbst ausreichen würde. Aus Mitleid mit dem Kind legt sie es daher zu sich selbst, um es mit der eigenen Decke zu wärmen, und schließlich [...] zerdrückt sie zwangsläufig den, sie mit höchster Liebe umarmt. [...] Dennoch [...] wird ihr eine schwere Strafe auferlegt, nicht wegen der Schuld, die sie begangen hat, sondern damit sie selbst und andere Frauen in Zukunft [...] vorsichtiger werden.
    [2] Es kommt ferner manchmal vor, dass jemand von seinen Feinden bei einem Richter angeklagt und ihm etwas vorgeworfen wird, worin er, wie der Richter erkennt, unschuldig ist. [...] Nun bringen sie Zeugen vor, allerdings falsche, um den zu überführen, den sie anklagen. Weil der Richter aber diese Zeugen überhaupt nicht aus zutage liegenden Gründen widerlegen kann, wird er vom Gesetz gezwungen, sie zu akzeptieren. Durch die Akzeptanz ihres Zeugnisses bestraft er schließlich den Unschuldigen.
    [3] Er muss also den bestrafen, der nicht bestraft werden darf. Er muss es gewiss, denn dass, was jener nicht verdiente, führt dieser gemäß dem Gesetz gerecht durch.