Spinoza folgert, dass dem Einzelnen im Staat größtmögliche Freiheit zukommen muss
Hierdurch haben wir gezeigt, dass es
1. unmöglich ist, den Menschen die Freiheit zu nehmen, das, was sie meinen, zu sagen.
2. dass diese Freiheit, unter Wahrung des Rechts und der Autorität der höchsten Gewalten, einem jeden zugestanden und von jedem gewahrt werden kann. [...]
3. dass ein jeder genau diese Freiheit haben kann, unter Wahrung des Friedens der Republik, und dass aus ihr keine Nachteile entstehen, die nicht leicht im Zaum gehalten werden können. [...]
5. dass die Gesetze, die über theoretische Dinge erlassen werden, völlig nutzlos sind.
Moses Mendelssohn widerspricht jedem Zwansgsanspruch der Religion
Der Staat, oder die den Staat vorstellen, werden als eine moralische Person betrachtet, die über diese Rechte zu schalten hat. Der Staat hat also Recht und Gerechtsame auf Güter und Handlungen der Menschen. [...] Nicht also die Kirche! Sie beruhet auf dem Verhältnisse zwischen Gott und Menschen. [...] Gott bedarf unseres Beystandes nicht. [...] Seine Rechte können mit den Unsrigen nie in Streit [...] kommen. [...] Alle menschliche Verträge haben also der Kirche kein Recht auf Gut und Eigentum beylegen können, da sie ihrem Wesen nach auf keins derselben Anspruch machen [...] kann. Ihr kann also niemals ein Zwangsrecht zukommen, und den Mitgliedern kann keine Zwangspflicht gegen dieselbe auferlegt werden. [...] Dieses sind, meinem Bedünken nach, die Gränzen zwischen Staat und Kirche, in so weit sie auf die Handlungen der Menschen Einfluß haben.