Johannes Duns Scotus erklärt den Unterschied von Natur und Freiheit als nicht hintergehbar
Die grundlegendste Unterscheidung zwischen aktiven Vermögen betrifft verschiedene Weisen, wie sie ihre Tätigkeit ausüben. [...]„Entweder ist ein Vermögen aus sich heraus auf ein Handeln festgelegt, so dass es, hinsichtlich des ,aus sich heraus‘, nicht nicht handeln kann [...]. Oder es ist nicht aus sich heraus festgelegt, sondern es kann einen bestimmten Akt hervorbringen oder den entgegengesetzten, ebenso auch entweder handeln oder nicht handeln. Das erste Vermögen wird allgemein ,Natur‘ genannt, das zweite wird ,Wille‘ genannt. [...] Wenn [...] eine Ursache für diesen Unterschied gesucht wird, [...], kann gesagt werden, dass es hierfür keine Ursache gibt. Man kann keine Ursache dafür angeben warum [eine Ursache] ihre Tätigkeit auf diese Weise ausübt, außer dass sie eine Ursache von dieser Art ist.
Duns Scotus über den Intellekt als natürliches Vermögen
Der Intellekt fällt in den Bereich der Natur. Er ist nämlich von sich aus determiniert zu denken, und er verfügt nicht darüber, zu denken oder nicht zu denken. [...] Wenn auch [...] eine bestimmte Erkenntnis mit gegenteiligen Erkenntnisgegenständen zu tun haben kann, so ist der Intellekt dennoch nicht in Bezug auf diese Erkenntnis von sich aus unbestimmt. Vielmehr übt er diesen Erkenntnisakt ebenso notwendigerweise aus wie jeden anderen, der sich nur auf einen Erkenntnisgegenstand bezöge.