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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Recht

4 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Aristoteles: Nikomachische Ethik (Ethica Nicomachea) V [= Eudemische Ethik IV] 10, 1134b 17-21. 30-32; 1135a 3-5

    Aristoteles über das natürliche Recht
    Vom politisch Gerechten ist das eine natürlich, das andere gesetzlich. Das natürliche hat überall dieselbe Kraft und nicht wegen eines Meinens oder Nicht-Meinens. Beim Gesetzlichen kommt es ursprünglich nicht darauf an, ob es so ist oder anders, wenn es einmal erlassen ist, kommt es schon darauf an, etwa dass das Lösegeld für einen Gefangenen zwei Minen betragen soll. [...] Was von dem, was sich so und anders verhalten kann, naturgemäß ist und was nicht, sondern nur aufgrund von Gesetz und Vertrag, das ist, obwohl beides gleichermaßen veränderlich ist, klar. [...] Ebenso ist das nicht natürlicherweise, sondern menschlich Gerechte nicht überall dasselbe, da es auch nicht die Staatsordnungen sind. Aber nur eine ist überall die von Natur aus beste.
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) I 17

    Cicero über das Ziel der Erklärung des <i>ius civile</i>
    Wir müssen aber bei dieser Erörterung die gesamte Ursache von universalem Recht und Gesetzen in der Weise umfassen, dass das, was wir ius civile nennen, in einem kleinen und eng eingegrenzten Ort der Natur eingeschlossen wird. Denn die Natur des Rechts müssen wir erklären und sie aus der Natur des Menschen ableiten; wir müssen die Gesetze bedenken, mit denen die Staaten regiert werden sollen. Dann sind diejenigen zu betrachten, die zusammengestellt und niedergeschrieben worden, also die Reche und Anordnungen der Völker. Unter diesen werden auch die Rechte nicht verborgen bleiben, die wir die bürgerlichen nennen.
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 1. und 2. Prinzip (p. 279f. 282. 285)

    Bartolomé de las Casas über das natürliche Eigentumsrecht
  • Abaelard, Peter: Dialog zwischen einem Juden, einem Philosophen und einem Christen (Collationes) II

    Peter Abaelard über natürliches und positives Recht
    Man darf aber [...] nicht nur die Schranke des natürlichen Rechts, sondern auch die der positiven Gerechtigkeit nicht überschreiten. Vom Recht wird etwas natürlich, etwas anderes positiv genannt. Das natürliche Recht ist dabei das, bei dem die Vernunft, die allen [Menschen] natürlicherweise innewohnt, dazu überredet, es im Handeln auszuführen; und daher bleibt es bei allen erhalten, zum Beispiel Gott zu verehren, die Eltern zu lieben, die Bösen zu bestrafen, und all das, dessen Erfüllung für alle notwendig ist [...] Zur positiven Gerechtigkeit aber gehört das, was sich als menschliche Einrichtung zur sichereren Befestigung oder Mehrung des Nutzens oder der Güte entweder auf Gewohnheit oder auf die Autorität von Geschriebenem stützt. Beispiele sind die Strafen für Verbrechen oder die Urteile der Gerichte bei der Untersuchung von Anklagen, wenn bei den einen Duelle oder erhitztes Eisen üblich ist, aber bei anderen das Ende eines ein Eid ist und die ganze Debatte Zeugen anvertraut wird.