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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Richter

3 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Cicero: Für Cluentius (Pro Cluentio) 159

    Cicero über die Bedeutung des Gewissens für den Richter
    Es zeichnet, ihr Richter, einen großen und weisen Menschen aus, wenn er sein Stimmtäfelchen zum Urteilen aufnimmt, nicht zu meinen, dass er allein ist, und auch nicht, dass ihm erlaubt ist, was immer er nur begehrt, sondern dass er zur Überlegung das Gesetz, die Frömmigkeit, die Gerechtigkeit und die Redlichkeit heranzieht, während er die Lust, den Hass, den Neid, die Furcht und alle Begierden abwehrt und das Gewissen seines Geistes am höchsten schätzt, das wir von den unsterblichen Göttern empfangen haben und das von uns nicht losgerissen werden kann. Wenn dies für uns der Zeuge für die besten Überlegungen und Taten im gesamten Leben ist, dann werden wir ohne jede Furcht und mit höchster Ehrbarkeit leben.
  • Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 31, 2 (p. 88, 70-79)

    Augustinus nennt die Weltordnung auch das natürliche Gesetz und erklärt, warum nur besonders verrohte Menschen andere Menschen töten dürfen
    [1] Aus dieser unsagbaren und erhabenen Verwaltung der Dinge, die durch die göttliche Vorsehung geschieht, ist das Naturgesetz in die rationale Seele gleichsam eingeschrieben, damit in der Führung dieses Lebens und in den irdischen Sitten die Menschen Abbilder solcher Verteilungen bewahren.
    [2] Von daher erklärt es sich, dass ein Richter es für seiner Stellung unwürdig und verwerflich hält, einen Verurteilten zu töten. Auf seinen Befehl hin tut dies der Henker, der wegen seiner Begierde in seiner Amtsstellung den Platz in der Ordnung innehat, dass derjenige den durch das Maß der Gesetze Verurteilten tötet, der auch einen Unschuldigen mit der ihm eigenen Grausamkeit töten könnte.
  • Philon von Alexandrien: Die zehn Gebote (De decalogo) 87f. (Philonis opera IV p. 288)

    Philon von Alexandrien vergleicht die Wirkung des Gewissens mit einem Gerichtshof der Gedanken
    Denn die jeder Seele angeborene und mit ihr lebende Prüfung, die nicht gewohnt ist, etwas Unrechtes zuzulassen, die immer eine das schlechte Hassende und die Tugend liebende Natur zeigt, ist Ankläger und Richter zugleich; wenn sie einmal geweckt ist, beschuldigt sie als Ankläger, klagt an und beschämt; als Richter hinwiederum belehrt sie, erteilt Zurechtweisung, mahnt zur Umkehr. Und hat sie überreden können, dann ist sie erfreut und ausgesöhnt; konnte sie das aber nicht, dann kämpft sie unversöhnlich und lässt weder am Tag noch in der Nacht ab, sondern versetzt unheilbare Stiche und Wunden, bis sie das elende und fluchwürdige Leben vernichtet hat.