Das Naturgesetz der Vernunft
Im Vergleich zu den übrigen Wesen unterliegt das rationale auf eine bestimmte herausragendere Weise der göttlichen Vorsehung, insofern es auch selbst Anteil an der Vorsehung bekommt, in dem es für sich und für andere vorsieht. Daher gibt es in ihrer auch einen Anteil an der ewigen Vernunft, durch welchen es eine natürliche Neigung zu einem pflichtschuldigen Handeln und Ziel hat; und diese Teilhabe am ewigen Gesetz im vernünftigen Wesen wird ,Naturgesetz‘ genannt.
Die Wirkweise des Naturgesetzes
Die Vorschriften des Naturgesetzes verhalten sich zur praktischen Vernunft auf die Weise, wie sich die ersten Prinzipien zur theoretischen Vernunft verhalten. Denn beide sind bestimmte in sich selbst bekannte Prinzipien. [...] So wie ,seiend‘ das erste ist, das schlechthin aufgefasst wird, so ist ,gut‘ das erste, was von der praktischen Vernunft aufgefasst wird, die zum Werk hin geordnet ist. Denn jedes Handelnde handelt wegen eines Ziels, das den Gehalt ,gut‘ hat. Und daher ist das erste Prinzip in der praktischen Vernunft eines, das auf den Gehalt ,gut‘ gegründet ist, der da lautet: ,Gut‘ ist das, was alles anstrebt. Das ist also das erste Gebot des Gesetzes, dass das Gute zu tun und zu verfolgen ist sowie das Schlechte zu meiden. Und hierauf gründen sich alle anderen Vorschriften des Naturgesetzes. [...] All das, wozu der Mensch eine natürliche Neigung hat, fasst die Vernunft natürlicherweise als Güter auf, und folglich als im Werk zu erstrebend, sowie ihre Gegenteile als Schlechtes und zu meidend. Der Ordnung der natürlichen Neigung entspricht also die Ordnung der Gebote des Naturgesetzes.
Der Sinn der menschlichen bzw. positiven Gesetze
Aus den Geboten des Naturgesetzes gleichwie aus bestimmten allgemeinen und nicht beweisbaren Prinzipien schreitet die menschliche Vernunft notwendigerweise dazu voran, einiges Konkretere anzuordnen. Und diese konkreten Anordnungen, die gemäß der menschlichen Vernunft hinzuerfunden wurden, werden menschliche Gesetze genannt, wenn die übrigen Bedingungen beachtet werden, die zum Begriff des Gesetzes gehören.
Die notwendige Konkretisierung naturgesetzlicher Regeln
[1] Bei allen ist dies richtig und wahr, dass gemäß der Vernunft gehandelt werden soll. Aus diesem Prinzip ergibt sich aber als unmittelbare Folgerung, dass Geliehenes zurückzugeben ist. Und dies ist nun in den allermeisten Fällen wahr. Aber es kann in irgendeinem Fall vorkommen, dass es verderblich und folglich vernunftwidrig ist, wenn geliehene Dinge zurückgegeben werden; zum Beispiel wenn jemand darum bittet, um sein Vaterland zu bekämpfen.
Und solche Ausfälle [der Regel] treten umso mehr auf, je mehr zu konkreten Fällen herabgestiegen wird, zum Beispiel wenn gesagt wird, dass Geliehenes mit einer bestimmten Vorsicht oder auf bestimmte Weise zurückgegeben werden soll. Je mehr konkrete Bedingungen angefügt werden, auf desto mehr Weisen kann es folglich ausfallen, so dass es nicht richtig ist. [...]
[2] In Bezug auf die allgemeinen Prinzipien ist das Naturgesetz bei allen dasselbe [...]. Aber in Bezug auf [...] die Quasi-Folgerungen aus den allgemeinen Prinzipien, ist es in den allermeisten Fällen bei allen eines [...], aber es kann in wenigeren Fällen ausfallen, sowohl in Bezug auf seine Richtigkeit (wegen bestimmter konkreter Hindernisse) [...] als auch im Hinblick auf die Erkenntnis. Und dies liegt daran, dass manche Menschen eine gestörte Vernunft haben, entweder wegen einer Leidenschaft oder wegen einer schlechten Gewohnheit wegen einer schlechten Naturanlage. Zum Beispiel hielten die Germanen früher den Raub nicht für ungerecht, obwohl er ausdrücklich dem Naturgesetz widerspricht, wie Julius Caesar in Der gallische Krieg berichtet.
Johannes Duns Scotus schränkt die Reichweite naturgesetzlicher Vorschriften ein
Von einigem kann man sagen, es gehört zum Naturgesetz [...] gleichsam als erste praktische Prinzipien, die aus ihren Begriffen selbst bekannt sind, oder notwendig folgende Konklusionen. [...] Es folgt notwendig: Wenn es Gott gibt, ist er als Gott zu lieben, und dass nichts anderes gleich wie ein Gott zu verehren ist und dass Gott Ehrfurcht zu erweisen ist. Und folglich kann Gott in diesen Bereichen nicht dispensieren, so dass jemand erlaubterweise das Gegenteil des so Verbotenen tun darf. [...] Auf andere Weise wird von einigem gesagt, es gehöre zum Naturgesetz, weil es sehr gut zu diesem Gesetz stimmt, obwohl es nicht notwendig aus den praktischen Prinzipien folgt.
Augustinus nennt die Weltordnung auch das natürliche Gesetz und erklärt, warum nur besonders verrohte Menschen andere Menschen töten dürfen
[1] Aus dieser unsagbaren und erhabenen Verwaltung der Dinge, die durch die göttliche Vorsehung geschieht, ist das Naturgesetz in die rationale Seele gleichsam eingeschrieben, damit in der Führung dieses Lebens und in den irdischen Sitten die Menschen Abbilder solcher Verteilungen bewahren.
[2] Von daher erklärt es sich, dass ein Richter es für seiner Stellung unwürdig und verwerflich hält, einen Verurteilten zu töten. Auf seinen Befehl hin tut dies der Henker, der wegen seiner Begierde in seiner Amtsstellung den Platz in der Ordnung innehat, dass derjenige den durch das Maß der Gesetze Verurteilten tötet, der auch einen Unschuldigen mit der ihm eigenen Grausamkeit töten könnte.
Der Kirchenvater Origenes deutet die von Paulus erwähnte Schwäche des Willens
[1] Wer noch nicht geistig ist, wird also in diesen Einzelfällen besiegt, auch gegen seinen Willen. Denn dieser Wille ist noch nicht so stark und fest, dass er bei sich festlegt, dass bis zum Tode für die Wahrheit gekämpft werden muss. [...] Und daher kann er nicht tun, was er will, sondern was er nicht will. [...]
[2] Und das natürliche Gesetz wird zu einer gewissen Übereinstimmung mit dem Gesetz Gottes geführt, so dass sie dasselbe wollen und dasselbe nicht wollen.
[3] Aber wenn wir im Willen dem Gesetz Gottes zustimmen, dann tun nicht wir das Schlechte, was wir tun, sondern die Sünde, die in uns ist, tut es, d.h. das Gesetz und der Wille des Fleisches. [...] So wie der geistige Paulus seine Mühen nicht sich, sondern der Gnade Gottes, die in ihm tätig war, zuschrieb, so auch rechnet auch der fleischliche die schlechten Werke nicht sich, sondern der Sünde an.
Petrus Abaelardus (ca. 1079-1142) sieht die Idee Gottes als Grundlage rationaler Auseinandersetzung an
Ich schaute in einer Erscheinung der Nacht – und siehe: drei Männer, die auf unterschiedlichen Wegen kamen, stellten sich vor mich hin. Ich fragte sie gleich nach der Art einer Vision, zu welchem Bekenntnis sie gehörten und warum sie zu mir gekommen seien. "Menschen sind wir", sagten sie, "die verschiedenen Glaubensrichtungen nachgehen. Zwar bekennen wir alle gleichermaßen, Verehrer eines einzigen Gottes zu sein, doch dienen wir ihm mit einem unterschiedlichen Leben und Glauben. Einer von uns, ein Heide, gehört zu denen, die man Philosophen nennt, und ist mit dem natürlichen Gesetz zufrieden. Die anderen zwei aber haben Schriften; von ihnen wird der eine Jude, der andere Christ genannt."
Peter Abaelard über natürliches und positives Recht
Man darf aber [...] nicht nur die Schranke des natürlichen Rechts, sondern auch die der positiven Gerechtigkeit nicht überschreiten. Vom Recht wird etwas natürlich, etwas anderes positiv genannt. Das natürliche Recht ist dabei das, bei dem die Vernunft, die allen [Menschen] natürlicherweise innewohnt, dazu überredet, es im Handeln auszuführen; und daher bleibt es bei allen erhalten, zum Beispiel Gott zu verehren, die Eltern zu lieben, die Bösen zu bestrafen, und all das, dessen Erfüllung für alle notwendig ist. [...] Zur positiven Gerechtigkeit aber gehört das, was sich als menschliche Einrichtung zur sichereren Befestigung oder Mehrung des Nutzens oder der Güte entweder auf Gewohnheit oder auf die Autorität von Geschriebenem stützt. Beispiele sind die Strafen für Verbrechen oder die Urteile der Gerichte bei der Untersuchung von Anklagen, wenn bei den einen Duelle oder erhitztes Eisen üblich ist, aber bei anderen das Ende eines ein Eid ist und die ganze Debatte Zeugen anvertraut wird.
Peter Abaelard über die natürliche Gesetzgebung der Vernunft
Paulus (Römer 7) sagt nicht einfach "nicht ich tue das", sondern er sagt "nicht ich, sondern die Sünde", was besagen will: Ich werde dazu nicht aus der Natur, sondern aus einem Laster der Natur, das sie schon beherrscht gezogen, aber aus der Natur, durch die ich von Gott vernünftig geschaffen bin, widerstrebe ich der Begierde. [...] Dieses "Gesetz" der Begierde nenne ich ,widerstrebend‘, d.h. entgegengesetzt zu, dem natürlichen "Gesetz meines Geistes", d.h. der Vernunft, die mich gleichsam wie ein Gesetz regieren muss.
Das Grundgebot der Vernunft, das Gute zu tun sowie auch das Böse zu lassen, wird bei Abaelard durch die Goldene Regel ausbuchstabiert
Die beiden Vorschriften des Naturgesetzes beziehen sich auf die Nächstenliebe [...]. "Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, (das tut auch ihr ihnen)" (Matthäus 7, 12), meint Folgendes: Was ihr in eurem Gewissen billigt, dass es euch von den anderen geschehen soll. Denn keiner billigt im Gewissen, dass man ihm bei etwas Schlechtem zustimme, sondern bei dem, was er für gut hält und wert zu geschehen. [...] Auch das Wort des Tobias "sieh zu, dass du das, wovon du hasst, dass es dir von einem anderen geschieht, einmal einem anderen antust" (Tobit 4, 16), beinhaltet durchaus ein Problem, weil nämlich jemand, der einen anderen aus Gerechtigkeit tötet, dies niemals von einem anderen her aushalten will. [...] Ihm wird deswegen vorgeschrieben, dass er das, wovon er hasst, dass es ihm geschieht, einem anderen nicht antut, weil dann, wenn er jemanden zu Recht tötet, dies eher Gott oder das Gesetz tut als ein Mensch.