Anselm von Canterbury argumentiert, dass die Fähigkeit zu sündigen, nicht zur Freiheit gehöre
[1] Schüler: Weil eine freie Entscheidung der Gnade, der Vorherbestimmung und dem Vorwissen Gottes zu widersprechen scheint, möchte ich wissen, was die Freiheit der Entscheidung selbst ist und ob wir sie immer besitzen. [...] Lehrer: Ich glaube nicht, dass die Freiheit der Entscheidung das Vermögen ist, zu sündigen und nicht zu sündigen. Denn wenn dies ihre Definition wäre, hätten weder Gott noch die Engel, die nicht sündigen können, eine freie Entscheidung. [...]
[2] Obwohl die freie Entscheidung der Menschen sich von der freien Entscheidung Gottes und der Engel unterscheidet, muss doch die Definition dieser Freiheit, der gleichen Bezeichnung entsprechend, in beiden dieselbe sein. [...] Daher muss man eine solche Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘ geben, die nicht mehr und nicht weniger als diese enthält. Weil also die göttliche freie Entscheidung und die der Engel nicht sündigen kann, gehört ,sündigen zu können‘ nicht zur Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘.
Robert von Melun (ca. 1100-1167) benennt die Freiheit als typisches
Merkmal des Menschen
[1] Denn es ist nicht so, wie manche Leute glauben, dass die freie
Entscheidung als die Fähigkeit zu definieren ist, sich zum Guten und zum
Bösen zu wenden. Denn wenn diese Definition der freien Entscheidung
ausreichend wäre, dann hätten weder die gefestigten noch die verdammten
Geister freie Entscheidung, weil sich weder die gefestigten Geister zum
Bösen wenden können noch die verdammten Geister zum Guten. [...] Die
freie Entscheidung ist ein Gut der Schöpfung und eine große Würde der
rationalen Natur, ohne die sie überhaupt nicht rational sein könnte. [2] Aber wenn diese die Teile der freien Entscheidung sind, ohne welche es diese nicht geben kann, kann offensichtlich keine Definition der freien Entscheidung angegeben werden, der gemäß die freie Entscheidung in Gott vorhanden sein kann. Denn in ihm kann es keine Macht zu sündigen geben. Denn er allein tut, bar jeglichen Zwangs und ohne eine Verpflichtung durch irgendeine Rechenschaft, was er tun will, und unterlässt, was er unterlassen will, und daher besteht in ihm nicht nur eine freie Entscheidung, sondern sogar die allerfreieste.
Robert von Melun erkennt jedem Menschen einen natürlichen Willen zum Guten an
So wie es für die Seele natürlich ist, das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, so ist es ihr natürlich, das Gute zu wollen und natürlich zu ihm hinzustreben. Das macht sie auch immer dann, wenn sie keinerlei Lohn für ein Verdienst davon hat, weil sie das auch tut [...], wenn sie in jedem beliebigen Verbrechen befangen ist, nämlich natürlicherweise das Gute zu wollen und es natürlicherweise zu lieben. [...] Weil es keinen Menschen gibt, der natürlicherweise nicht den Zustand des Lebens wünscht und begehrt, in dem weder ein Seufzen noch ein Schmerz da sein kann, gibt es keinen, der nicht natürlicherweise die ewige Seligkeit wünscht und begehrt. [...] Hieraus kann geschlossen werden, dass jeder Mensch natürlicherweise das höchste Gut besitzen und es natürlicherweise lieben will. Das würden [...] selbst die, die in der Hölle sind, [...] gerne besitzen. Denn wenn sie es nicht zu besitzen wünschten, wäre es für sie niemals eine Qual, es zu entbehren.