Peter Abaelard erklärt die Gutheit des göttlichen Handelns in der Freiheit, die er dem Teufel lässt
Egal, ob Gott dem Teufel gestattet, gegen die Heiligen oder gegen die Ungerechten zu wüten, es steht völlig außer Zweifel, dass er das, dessen Gestatten gut ist, nicht anders als gut gestattet, dass der Teufel aber nicht anders als schlecht dasjenige tut, dessen Getan-Werden trotzdem gut ist und eine vernünftige Ursache hat, warum es getan wird, auch wenn sie uns unbekannt ist. [...] Denn es wäre nicht gut, sie zu gestatten, wenn es nicht gut wäre, dass sie geschehen, und derjenige wäre nicht vollkommen gut, der das, dessen Geschehen nicht gut wäre, nicht verhinderte, obwohl er es könnte. Vielmehr wäre er eindeutig deswegen anzuklagen, weil er dem Geschehen von etwas zustimmte, dessen Geschehen nicht gut war. [...] Deswegen ist es auch gut, dass das Schlechte existiert oder geschieht, obwohl das Schlechte selbst keinesfalls gut ist.
Die Unvollkommenheit mancher Gewissensurteile
Es wird gefragt, ob dessen Intention gut wäre, der um Gottes willen das, was nicht zu tun ist, tun würde, was ihm aber das Gewissen als zu tun diktierte. Darauf antwortet der Philosoph [Abaelard]: Niemals ist eine Intention gut zu nennen, die irrig ist, obwohl sie auf Gott gerichtet ist, wie auch das Werk nicht gut zu nennen ist, das aus einer solchen Intention seinen Anfang nimmt. Wie auch die Intention derer nicht gut war bzw. ihr Werk nicht gut, die meinten, durch die Tötung der Märtyrer Gott einen Dienst zu erweisen. [...]
Wenn also jemand glaubt, die Kirche irre, die sagt, es sei der wahre Leib und das wahre Blut Christi, was auf dem Altar vorhanden ist [...], in Anbetracht dessen, dass niemand gegen sein Gewissen handeln darf und dass, wer so handelt, sündigt, wird gefragt [...], ob er glauben muss, was er nicht glaubt.
Er muss sehr wohl.
Muss er also gegen sein Gewissen glauben? [...]
Das muss er nicht, solange er in diesem Gewissen verbleibt, obwohl er es an sich muss. Denn er kann auch dieses Gewissen verändern und glauben, was er nicht glaubt.
Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt "Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott" (1. Johannesbrief 3, 21), so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.