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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Gewissensurteil

4 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II, 19, 5, resp. et ad 2

    Die uneingeschränkte Verpflichtungskraft des Gewissensurteils
    Weil das Objekt des Willens das ist, was von der Vernunft vorgestellt wird, [...], nimmt der Wille, weil ihm etwas von der Vernunft als schlecht vorgestellt wird, den Gehalt des Schlechten an. [...] Zum Beispiel ist es etwas Gutes, sich vom Ehebruch zurückzuhalten; trotzdem wird der Wille zu diesem Gut nicht anders bewegt, als es ihm von der Vernunft vorgestellt wird. Wenn es also von einer irrenden Vernunft als schlecht vorgestellt wird, wird er hierzu unter dem Gehalt des Schlechten bewegt. [...] Und ebenso ist es an sich gut und heilsnotwendig, an Christus zu glauben; aber [...] aber wenn das von der Vernunft als schlecht vorgestellt wird, dann wird sich der Wille hierzu wie zu etwas Schlechtem hinbewegen [...], weil es wegen der Auffassung der Vernunft schlecht als Eigenschaft erhält. [...] Daher muss man sagen, dass schlechthin jeder Wille, der von der Vernunft abweicht, egal ob sie richtig oder irrig ist, immer schlecht ist. [...] Wenn irgendein Mensch erkennen würde, dass die menschliche Vernunft etwas gegen ein Gebot Gottes vorschriebe, dann wäre er nicht verpflichtet, der Vernunft zu folgen. Aber in diesem Fall wäre die Vernunft nicht vollständig irrig. Aber wenn eine irrige Vernunft etwas als Gebot Gottes vorstellt, dann ist es dasselbe, die Vorschrift der Vernunft wie das Gebot Gottes zu missachten
  • Abaelard, Peter: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) (Commentarius Cantabrigiensis (reportatio)) [vgl. nr. 11], 337. III, 641

    Die Unvollkommenheit mancher Gewissensurteile
    Es wird gefragt, ob dessen Intention gut wäre, der um Gottes willen das, was nicht zu tun ist, tun würde, was ihm aber das Gewissen als zu tun diktierte. Darauf antwortet der Philosoph [Abaelard]: Niemals ist eine Intention gut zu nennen, die irrig ist, obwohl sie auf Gott gerichtet ist, wie auch das Werk nicht gut zu nennen ist, das aus einer solchen Intention seinen Anfang nimmt. Wie auch die Intention derer nicht gut war bzw. ihr Werk nicht gut, die meinten, durch die Tötung der Märtyrer Gott einen Dienst zu erweisen. [...] Wenn also jemand glaubt, die Kirche irre, die sagt, es sei der wahre Leib und das wahre Blut Christi, was auf dem Altar vorhanden ist [...], in Anbetracht dessen, dass niemand gegen sein Gewissen handeln darf und dass, wer so handelt, sündigt, wird gefragt [...], ob er glauben muss, was er nicht glaubt.
    Er muss sehr wohl.
    Muss er also gegen sein Gewissen glauben? [...]
    Das muss er nicht, solange er in diesem Gewissen verbleibt, obwohl er es an sich muss. Denn er kann auch dieses Gewissen verändern und glauben, was er nicht glaubt.
  • Suárez, Francisco: Die Gesetze und Gott der Gesetzgeber (De legibus et deo legislatore) II 9, 10

    Francisco Suárez über die Reichweite des natürlichen Gewissensurteils
    Nicht nur die Verpflichtung durch menschliches Gesetz, sondern auch die durch göttliches und übernatürliches ist offensichtlich eine Wirkung des Naturgesetzes [...], denn die Natur ist die Grundlage sowohl der Gnade als auch jeglichen menschlichen Gesetzes. Auch die natürlichen Prinzipien, durch die der Mensch in moralischen Angelegenheiten regiert werden muss, sind so allgemein, dass sie formell jede Verpflichtung umfassen, so dass keine ohne Vermittlung durch diese Prinzipien auf den Menschen angewandt werden kann.
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 8. Prinzip

    Las Casas über Möglichkeiten, Gewissensurteile von außen zu beurteilen