Tertullian ordnet die freie Entscheidung als Grundvermögen des Menschen ein
[1] Und hier folgern wir daher, dass alles für die Seele Natürliche ihr wie etwas Substanzhaftes innewohnt und sich mit ihr fortentwickelt und voranschreitet, wodurch sie beurteilt wird. [...] Es schärfen sie die Lehren, die Disziplinen, die Fertigkeiten und Erfahrungen, die Geschäfte, die Studien; es stumpfen sie ab die Unwissenheiten, die Feigheiten, die Trägheiten [...], über diese hinaus, auch einige Vermögen, wenn es sie gibt [...], nämlich uns zufolge Gott der Herr und der Teufel, der Rivale, aber gemäß der allgemeinen Meinung Vorsehung und Schicksal und Notwendigkeit und Glück und Freiheit der Entscheidung. Denn dies unterscheiden auch die Philosophen [...].
[2] Denn der schlechte Baum wird keine guten Früchte geben, wenn er nicht eingepflanzt wird, und der gute wird schlechte geben, wenn er nicht gepflegt wird. [...] Dies wird die Kraft der göttlichen Gnade sein, gewiss eine mächtigere Natur, die in uns ein ihr unterliegendes freies Vermögen der Entscheidung besitzt, das αὐτεξούσιον (autexousion) genannt wird; weil dieses auch selbst natürlich und veränderlich ist, verwandelt sich die Natur dahin, wohin es sich auch nur wendet.
Anselm von Canterbury definiert Freiheit der Entscheidung als die Fähigkeit, die Rechtheit des eigenen Wollens zu bewahren
[1] Lehrer: Weil jede Freiheit eine Macht ist, ist jene Freiheit der Entscheidung die Macht, die Rechtheit des Willens um der Rechtheit selbst willen zu bewahren. [...] Schüler: Offensichtlich. [...]
[2] Nachdem sie diese aber aufgegeben hat: Wie kann sie bewahren, was sie nicht besitzt? [...] Lehrer: Was spricht dagegen, dass wir die Macht haben, die Rechtheit des Willens um der Rechtheit selbst willen zu bewahren, auch wenn die Rechtheit selbst nicht vorhanden ist, solange nur die Vernunft in uns ist, durch die wir sie erkennen, und der Wille, mit dem wir sie festhalten können? Denn hieraus besteht die genannte Freiheit der Entscheidung.
Petrus Abaelardus definiert Freiheit als Vernunftkonformität
Schließlich haben auch einige die freie Entscheidung darauf zurückgeführt, dass sie sie nur denen zugestehen, die gut und schlecht handeln können. [...] Aber diejenigen, die die freie Entscheidung sorgfältiger untersucht haben, haben gesagt, dass sie keinem fehle, der gut handelt, besonders aber Gott [...] Allgemein und am richtigsten wird daher freie Entscheidung gesagt, wenn jemand in der Lage sein wird, das, was er mit der Vernunft beschlossen hat, willentlich und ohne Zwang auszuführen. Diese Freiheit der Entscheidung wohnt ohne Zweifel Gott ebenso wie allen Menschen gleichermaßen inne, die die Fähigkeit des rechten Willens nicht verloren haben.
Bernhard von Clairvaux (1090-1153) sieht den Willen als Ort der Entscheidungsfreiheit an
[1] Die Zustimmung ist ein spontaner Wink des Willens [...]. Der Wille ist eine rationale Bewegung, die sowohl der Wahrnehmung als auch dem Streben vorsteht.
[2] Gewiss hat er, wohin er sich wendet, die Vernunft stets als Begleiter und gleichsam als folgsamen Diener, aber nicht, weil er immer aus der Vernunft heraus, sondern weil er sich niemals ohne sie bewegt.
Anselm von Canterbury argumentiert, dass die Fähigkeit zu sündigen, nicht zur Freiheit gehöre
[1] Schüler: Weil eine freie Entscheidung der Gnade, der Vorherbestimmung und dem Vorwissen Gottes zu widersprechen scheint, möchte ich wissen, was die Freiheit der Entscheidung selbst ist und ob wir sie immer besitzen. [...] Lehrer: Ich glaube nicht, dass die Freiheit der Entscheidung das Vermögen ist, zu sündigen und nicht zu sündigen. Denn wenn dies ihre Definition wäre, hätten weder Gott noch die Engel, die nicht sündigen können, eine freie Entscheidung. [...]
[2] Obwohl die freie Entscheidung der Menschen sich von der freien Entscheidung Gottes und der Engel unterscheidet, muss doch die Definition dieser Freiheit, der gleichen Bezeichnung entsprechend, in beiden dieselbe sein. [...] Daher muss man eine solche Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘ geben, die nicht mehr und nicht weniger als diese enthält. Weil also die göttliche freie Entscheidung und die der Engel nicht sündigen kann, gehört ,sündigen zu können‘ nicht zur Definition von ,Freiheit der Entscheidung‘.
Bernhard unterscheidet insgesamt drei Arten von Freiheit, von denen die Wahlfreiheit des Willens die niedrigste ist
Dies Streben haben wir also […] mit den Tieren gemeinsam; die Zustimmung des Willens unterscheidet uns aber. […] Sie ist nämlich ein Habitus der Seele, der frei über sich selbst verfügt (liber sui). Sie wird nämlich nicht erzwungen, nicht erpresst. Sie ist Sache des Willens, nicht der Notwendigkeit. […]
Wo aber der Wille ist, dort ist Freiheit, [...] aber [...] nicht durch jene Freiheit, von der der Apostel [Paulus] sagt: "Wo der Geist des Herrn ist, dort ist Freiheit" (2 Korinther 3, 17). Diese ist nämlich die Freiheit von der Sünde. [...] Es gibt weiterhin eine Freiheit vom Elend, von der der Apostel wiederum sagt: "auch das Geschöpf wird von der Knechtschaft der Verderbnis zur Freiheit der Ehre der Söhne Gottes befreit werden".
Robert von Melun (ca. 1100-1167) benennt die Freiheit als typisches
Merkmal des Menschen
[1] Denn es ist nicht so, wie manche Leute glauben, dass die freie
Entscheidung als die Fähigkeit zu definieren ist, sich zum Guten und zum
Bösen zu wenden. Denn wenn diese Definition der freien Entscheidung
ausreichend wäre, dann hätten weder die gefestigten noch die verdammten
Geister freie Entscheidung, weil sich weder die gefestigten Geister zum
Bösen wenden können noch die verdammten Geister zum Guten. [...] Die
freie Entscheidung ist ein Gut der Schöpfung und eine große Würde der
rationalen Natur, ohne die sie überhaupt nicht rational sein könnte. [2] Aber wenn diese die Teile der freien Entscheidung sind, ohne welche es diese nicht geben kann, kann offensichtlich keine Definition der freien Entscheidung angegeben werden, der gemäß die freie Entscheidung in Gott vorhanden sein kann. Denn in ihm kann es keine Macht zu sündigen geben. Denn er allein tut, bar jeglichen Zwangs und ohne eine Verpflichtung durch irgendeine Rechenschaft, was er tun will, und unterlässt, was er unterlassen will, und daher besteht in ihm nicht nur eine freie Entscheidung, sondern sogar die allerfreieste.
Robert von Melun über die Leistungen von Wille und Vernunft
Denn durch ein Urteil, dessen Kraft durch die Vernunft besteht, über die Willensakte – welche auch immer diese sind auf welche Dinge sie sich erstrecken – ergeht ein richtiges Votum der Billigung oder Missbilligung, und ein freies, weil über Willensakte geurteilt wird, die – auf welche Dinge sie sich auch immer beziehen – von jeder Herrschaft der Notwendigkeit losgelöst sind. Aus diesem Grund werden sowohl die guten Willensakte einer Belohnung würdig, weil in ihrem Falle der Wille dem Urteil der Vernunft zustimmt, und die schlechten einer Strafe würdig, weil in ihrem Falle der Wille vom Urteil der Vernunft abweicht.
Albertus Magnus definiert die freie Entscheidung (<i>liberum arbitrium</i>) als ein zwischen Vernunft und Wille anzusiedelndes Vermögen
Das Wählen ist ein Akt der freien Entscheidung, welche ein mittleres Vermögen zwischen Vernunft und Wille ist, das etwas von beidem aufweist. Aber formal ist darin das, was dem Willen angehört. […] Etwas gegenüber etwas anderem durch ein Urteil und eine Festlegung darüber, dass es zu tun ist, vorzuziehen, kommt der Vernunft zu. Das geschieht nämlich auf die Weise des Wahren und auf die Weise einer Fertigkeit. […] Aber weil es bei der Wahl auch ein Richtig- und Falsch-Liegen gibt, muss sie auf ein Prinzip zurückgeführt werden, das zum Abweichen und zum Beurteilt-Werden geeignet ist. Und das ist die freie Entscheidung. […] Deswegen ist der Gegenstand der Überlegung, der gesucht wird, das von der Vernunft Festgelegte und das Gewählte dem Subjekt nach eines, aber das Wählbare unterscheidet sich gemäß der Form des Begehrten, die es aufweist.