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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Staat und Religion

4 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Spinoza, Baruch de: Theologisch-politischer Traktat (Tractatus theologico-politicus) XVI (Auszüge aus p. 476f. = Erstdruck p. 179)

    Für Spinoza ist die Demokratie die eigentliche dem Naturrecht entsprechende Verfassung
    Weil wir schon gezeigt haben, dass das Naturrecht nur durch die Mächtigkeit eines Jeden festgelegt wird [...], kann ohne irgendeinen Widerspruch zum Naturrecht eine Gesellschaft gebildet und jeder Vertrag in höchstem Vertrauen immer eingehalten werden, wenn nun jeder Einzelne die ganze Mächtigkeit, die er besitzt, auf die Gesellschaft überträgt [...], der ein Jeder entweder aus freiem Geist oder aus Furcht vor der höchsten Strafe zu gehorchen verpflichtet sein wird. Das Recht einer solchen Gesellschaft wird Demokratie genannt werden.
  • Spinoza, Baruch de: Theologisch-politischer Traktat (Tractatus theologico-politicus) XX (Auszüge aus p. 618f. = Erstdruck p. 232f.)

    Spinoza folgert, dass dem Einzelnen im Staat größtmögliche Freiheit zukommen muss
    Hierdurch haben wir gezeigt, dass es
    1. unmöglich ist, den Menschen die Freiheit zu nehmen, das, was sie meinen, zu sagen.
    2. dass diese Freiheit, unter Wahrung des Rechts und der Autorität der höchsten Gewalten, einem jeden zugestanden und von jedem gewahrt werden kann. [...]
    3. dass ein jeder genau diese Freiheit haben kann, unter Wahrung des Friedens der Republik, und dass aus ihr keine Nachteile entstehen, die nicht leicht im Zaum gehalten werden können. [...]
    5. dass die Gesetze, die über theoretische Dinge erlassen werden, völlig nutzlos sind.
  • Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder ueber religioese Macht und Judentum (Auszüge aus p. 150-152 = p. 58-64; II Bd. 8, 127-130)

    Moses Mendelssohn widerspricht jedem Zwansgsanspruch der Religion
    Der Staat, oder die den Staat vorstellen, werden als eine moralische Person betrachtet, die über diese Rechte zu schalten hat. Der Staat hat also Recht und Gerechtsame auf Güter und Handlungen der Menschen. [...] Nicht also die Kirche! Sie beruhet auf dem Verhältnisse zwischen Gott und Menschen. [...] Gott bedarf unseres Beystandes nicht. [...] Seine Rechte können mit den Unsrigen nie in Streit [...] kommen. [...] Alle menschliche Verträge haben also der Kirche kein Recht auf Gut und Eigentum beylegen können, da sie ihrem Wesen nach auf keins derselben Anspruch machen [...] kann. Ihr kann also niemals ein Zwangsrecht zukommen, und den Mitgliedern kann keine Zwangspflicht gegen dieselbe auferlegt werden. [...] Dieses sind, meinem Bedünken nach, die Gränzen zwischen Staat und Kirche, in so weit sie auf die Handlungen der Menschen Einfluß haben.
  • Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder ueber religioese Macht und Judentum (p. 171f. = 2. Abschnitt, p. 30f.; Bd. 8, 156-157f.)

    Moses Mendelssohn erläutert seinen Begriff des Judentums als Vernunftreligion
    Ich erkenne keine andere ewige Wahrheiten als die der menschlichen Vernunft nicht nur begreiflich, sondern durch menschliche Kräfte dargethan und bewährt werden können. [...] Ich halte dies [...] für einen wesentlichen Punkt der jüdischen Religion, und glaube, daß diese Lehre einen charakteristischen Unterschied zwischen ihr und der christlichen Religion ausmache. Um es mit einem Worte zu sagen: Ich glaube, das Judentum wisse von keiner offenbarten Religion in dem Verstande, in welchem dieses von den Christen genommen wird. Die Israeliten haben göttliche Gesetzgebung. Gesetze, Gebote, Befehle, Lebensregeln, Unterricht vom Willen Gottes, wie sie sich zu verhalten haben, um zur zeitlichen und ewigen Glückseligkeit zu gelangen; [...] aber keine Lehrmeinungen, keine Heilswahrheiten, keine allgemeine Vernunftsätze. Diese offenbaret der Ewige uns, wie allen übrigen Menschen, allezeit durch Natur und Sache, nie durch Wort und Schriftzeichen.