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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Gewissensfreiheit

5 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 2, 12-16

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit der Heiden gegenüber dem Gesetz
    Denn die, die ohne Gesetz sündigten, werden auch ohne Gesetz zugrunde gehen, und die, die im Gesetz sündigten, werden durch das Gesetz beurteilt werden. Denn nicht die Hörer des Gesetzes sind gerecht bei Gott, sondern die Täter des Gesetzes werden gerechtfertigt werden. Denn wenn die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus die Inhalte des Gesetzes tun, dann sind diese, obwohl sie das Gesetz nicht haben, für sich selbst Gesetz, sie, die zeigen, dass das Werk des Gesetzes in ihre Herzen geschrieben ist, wenn ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt und wenn sich ihre Gedanken untereinander anklagen und verteidigen, an dem Tag, wenn Gott das Verborgene der Menschen gemäß meinem Evangelium durch Jesus Christus beurteilt.
  • Paulus von Tarsus (Apostel): 1. Korintherbrief 10, 23-31

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit des Christen
    Alles ist erlaubt – aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt – aber nicht alles baut auf. Keiner suche seine eigene Angelegenheit, sondern die des anderen. Alles, was auf dem Fleischmarkt verkauft wird, esst, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Denn dem Herrn gehört die Erde und, was sie erfüllt. Wenn einer der Ungläubigen euch einlädt und ihr wollt gehen, dann esst alles, was euch vorgesetzt wird, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Aber wenn euch jemand sagt: ,Dies ist Götzenopferfleisch‘, esst es nicht, um dessentwillen, der darauf hinweist, und um des Gewissens willen. Gewissen nenne ich nicht nur das eigene, sondern das des anderen. Denn wozu soll meine Freiheit unter einem anderen Gewissen verurteilt werden? [...] Wenn ihr nun esst, wenn ihr trinkt, wenn ihr irgendetwas tut, tut es zum Ruhm Gottes
  • Origenes: Kommentar zu Röm 2, 14-16 [Text 2]

    Der Kirchenvater Origenes deutet Paulus‘ Aussagen im Römerbrief als Theorie der Freiheit des Gewissens (libertas conscientiae)
    Und der Apostel sagt, dass diejenigen das Zeugnis eines gesunden Gewissens besitzen, die das in die Herzen eingeschriebene Gesetz einhalten. Daher scheint es notwendig zu erörtern, was dasjenige sei, das der Apostel Gewissen nennt; ob es eine andere Substanz ist als das Herz oder die Seele. Denn von diesem Gewissen wird auch anderswo [in der Bibel] gesagt, dass es tadelt und nicht getadelt wird und den Menschen richtet, selbst aber nicht gerichtet wird. [...] Weil ich also bei ihm eine so große Freiheit sehe, dass es sich immer an den guten Taten freut und über sie jubelt, für die schlechten aber nicht angeklagt wird, sondern die Seele, der es anhängt, tadelt und anklagt, meine ich, dass es der Geist ist, von dem der Apostel sagt, er sei mit der Seele [...], mit ihr verbunden wie ein Erzieher und Leiter, um sie über das Bessere zu ermahnen und über die Schuld zu strafen und anzuklagen
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 26

    Augustinus über die Freiheit des Gewissens gegenüber dem Worte Gottes
    Über diese [heiligen Frauen] wage ich nicht, ein sicheres Urteil auszusprechen. [...] Denn was ist, wenn sie dies nicht aufgrund einer menschlichen Täuschung taten, sondern auf göttlichen Befehl hin, nicht irrend, sondern gehorchend? [...] Denn auch ein Soldat ist, wenn er im Gehorsam gegenüber einer staatlichen Gewalt, unter welche er legitimerweise gestellt ist, einen Menschen tötet, durch kein Gesetz seines Staates des Mordes schuldig, sondern ist vielmehr, wenn er es nicht getan hätte, schuldig des Verlassens und der Verachtung eines Befehls. Aber wenn er es aus eigenem Antrieb und eigener Urheberschaft getan hätte, dann unterfiele er dem Verbrechen des Vergießens menschlichen Blutes. [...]
    Aber wenn das bei dem Befehl eines Feldherrn so ist, um wie viel mehr bei einem Befehl des Schöpfers! Wer also hört, man dürfe sich nicht töten, soll dies doch tun, wenn der befohlen hat, dessen Befehle nicht missachtet werden dürfen. Er soll lediglich darauf achten, dass der göttliche Befehl durch keine Unsicherheit schwankt! Wir begegnen dem Gewissen durch das Ohr, das Urteil über das Verborgene maßen wir uns nicht an. ,Niemand weiß, was im Menschen getant wird, außer der Geist des Menschen, der in ihm wohnt‘ (1 Korinther 2, 11).
  • Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 37 p. 56. 58

    Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
    Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt ,Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott‘, so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.