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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Staat

9 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Philon von Alexandrien: Über Joseph (De Iosepho ) 29 = Stoicorum Veterum Fragmenta III 314

    Der Jude Philon von Alexandrien (1. Jhdt. n. Chr.) führt eine Theorie über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten an, die wahrscheinlich von den Stoikern übernommen ist<br /> Chrysipp über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten (Gesetz und Gewissen; Antike Philosophie I)
    Der Kosmos ist die Polis im Großen und verfügt über eine einzige Staatsform und ein einziges Gesetz. Der logos der Natur gebietet, was getan werden muss, und verbietet, was nicht getan werden darf. Die Poleis aber an ihren Orten sind nicht zählbar und verfügen über Staatsformen, die sich voneinander unterscheiden und über Gesetze, die nicht dieselben sind. Denn bei verschiedenen [Völkern] werden verschiedene Gesetze zusätzlich aufgefunden und dazugesetzt.
  • Seneca: Brief an Lucilius (Epistula ad Lucilium ) 68, 1f.

    Seneca über den gesellschaftlichen Nutzen des Rückzugs aus der Öffentlichkeit
    Verberge Dich in Muße, aber verberge auch die Muße selbst; du kannst wissen, dass Du, wenn Du dies tun wirst, wenn schon nicht einer Vorschrift, so doch dem Vorbild der Stoiker folgst. Aber Du tust es auch aus einer Vorschrift: Das wirst Du bei Dir und bei dem Du willst billigen. Weder schicken wir jemanden zu jedem Staat, noch tun wir dies immer, noch endlos; außerdem ist der Weise, wenn wir ihm einen Staat geben, der seiner würdig ist, nämlich die Welt, auch dann, wenn er sich zurückgezogen hat, nicht außerhalb eines Staates, sondern vielleicht geht er, wenn er eine Ecke verlassen hat, in Größeres und Weiteres über.
  • Platon: Der Staat (Platon) (De re publica) VIII 557bc

    Platon über die Vorzüge der Demokratie
    Sokrates: ,Also sind sie zuerst frei, und die Stadt wird voll von Freiheit und freier Rede, und jeder hat in ihr die Möglichkeit zu tun, was er will‘.
    ,So sagt man ja wenigstens‘, sagte er [Glaukon].
    ,Wo aber diese Möglichkeit besteht, da ist klar, dass jeder die Weise seines Lebens für sich einrichtet, die jedem einzelnen gefällt‘.
    ,Offenbar‘.
    ,Mannigfaltige Menschen finden sich in dieser Staatsform ganz besonders zusammen‘.
    ,Wie sollten sie nicht!‘
    ,Diese‘, sagte ich, ,scheint die schönste der Staatsformen zu sein. Wie ein buntes Kleid, das mit allen Blumen geschmückt ist, so wird auch diese, die mit allen Sitten geschmückt ist, gewiss die schönste zu sein scheinen. [...] Dies also‘, sagte ich, ,und anderes diesem Verwandtes hat die Demokratie folglich und ist, wie es scheint, eine angenehme, herrschaftslose und vielfältige Staatsform, welche gleichmäßig Gleichen wie Ungleichen eine gewisse Gleichheit zuteilt.
  • Platon: Der Staat (Platon) (De re publica) V 473c-e

    Das Ideal des Philosophenkönigtums
    Wenn nicht [...] entweder die Philosophen Könige werden in den Staaten oder die jetzt so genannten Könige und Regenten aufrichtig und gründlich philosophieren und also beides zusammenfällt, die politische Gewalt und die Philosophie [...], eher gibt es keine Erholung von dem Übel für die Staaten [...] und ich denke auch nicht das menschliche Geschlecht, noch kann jemals zuvor diese Staatsform gedeihen [...], die wir jetzt im Wort durchgegangen sind.
  • Spinoza, Baruch de: Theologisch-politischer Traktat (Tractatus theologico-politicus) XX, Auszüge aus p. 231f.

    Spinoza folgert, dass dem Einzelnen im Staat größtmögliche Freiheit zukommen muss
    Hierdurch haben wir gezeigt, dass es
    1. unmöglich ist, den Menschen die Freiheit zu nehmen, das, was sie meinen, zu sagen.
    2. dass diese Freiheit, unter Wahrung des Rechts und der Autorität der höchsten Gewalten, einem jeden zugestanden und von jedem gewahrt werden kann. [...]
    3. dass ein jeder genau diese Freiheit haben kann, unter Wahrung des Friedens der Republik, und dass aus ihr keine Nachteile entstehen, die nicht leicht im Zaum gehalten werden können. [...]
    5. dass die Gesetze, die über theoretische Dinge erlassen werden, völlig nutzlos sind.
  • Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder ueber religioese Macht und Judentum S. 57-64, Auszüge

    Moses Mendelssohn widerspricht jedem Zwansgsanspruch der Religion
    Der Staat, oder die den Staat vorstellen, werden als eine moralische Person betrachtet, die über diese Rechte zu schalten hat. Der Staat hat also Recht und Gerechtsame auf Güter und Handlungen der Menschen. [...] Nicht also die Kirche! Sie beruhet auf dem Verhältnisse zwischen Gott und Menschen. [...] Gott bedarf unseres Beystandes nicht. [...] Seine Rechte können mit den Unsrigen nie in Streit [...] kommen. [...] Alle menschliche Verträge haben also der Kirche kein Recht auf Gut und Eigentum beylegen können, da sie ihrem Wesen nach auf keins derselben Anspruch machen [...] kann. Ihr kann also niemals ein Zwangsrecht zukommen, und den Mitgliedern kann keine Zwangspflicht gegen dieselbe auferlegt werden. [...] Dieses sind, meinem Bedünken nach, die Gränzen zwischen Staat und Kirche, in so weit sie auf die Handlungen der Menschen Einfluß haben.
  • Platon: Brief 7 (Epistula 7) 324b-325a

    Platon berichtet über seine ersten Erfahrungen mit der Politik
    Damals, als ich jung war, ging es mir wie so vielen: Ich glaubte, sobald ich mein eigener Herr wäre, sofort an die öffentlichen Aufgaben der Stadt herangehen zu müssen. [...] Da viele die damalige Verfassung ablehnten, erfolgte ein Umsturz, und [...] dreißig setzten sich als Herrscher mit höchster Vollmacht ein. Von denen waren einige mir verwandt oder bekannt, und daher baten sie mich sofort dazu, gleich wie zu angemessen Angelegenheiten. [...] Ich glaubte nämlich, sie würden die Stadt aus einer irgendwie ungerechten Lebensweise zu einer gerechten Art führen. [...] Doch als ich sehen musste, wie diese Männer in kurzer Zeit die vorherige Verfassung noch als Gold erscheinen ließen – unter anderem wollten sie auch meinen lieben älteren Freund Sokrates, den ich mich, ohne mich zu schämen, den gerechtesten seiner Zeit nennen möchte, zusammen mit anderen ausschicken, einen Mitbürger gewaltsam zur Hinrichtung zu holen, damit er denn an ihren Angelegenheiten Anteil hätte, ob er wollte oder nicht (doch er gehorchte nicht, nahm lieber die größten Gefahren auf sich, um nur nicht Mittäter bei ihren gottlosen Werken zu werden) – [...], da befiel mich Abscheu, und ich zog mich aus diesen Schlechtigkeiten heraus.
  • Cicero: Der Staat (Cicero) (De re publica) I 48

    Marcus Tullius Cicero (106-49 v. Chr.) über den Zusammenhang von Verfassung und Freiheit
    Jeder Staat ist so, wie die Natur oder das Wollen dessen, der ihn regiert. Daher hat die Freiheit in keinem anderen Staat, außer wo das Volk die höchste Macht hat, irgendeine Herrschaft. Gewiss kann zwar nichts süßer sein als sie, und wenn sie nicht gleich ist, kann sie nicht einmal Freiheit sein. Wie aber kann sie gleich sein – wobei ich von der Königsherrschaft gar nicht reden will, wo die Knechtschaft nicht einmal unklar oder zweifelhaft ist – sondern in den Staaten, in denen alle dem Wort nach frei sind? Dort verhängen Amtsträger nämlich Strafen, erlassen Befehle, werden umschlichen und gebeten.
  • Cicero: Der Staat (Cicero) (De re publica) I 65

    Ciceros Ideal einer gemischten Verfassung
    Es ist angemessen [...], dass es in einem Staat etwas Dauerhaftes und Königliches gibt, etwas der Autorität der Herrscher Anvertrautes und Zugewiesenes, sowie bestimmte Dinge, die für das Urteil und Wollen der Masse reserviert sind. Diese Verfassung hat erstens eine bestimmte Gleichheit, auf welche Freie kaum verzichten können, sodann Festigkeit [...]; und dass die Arten [der Verfassung] häufig mit neuen Arten getauscht werden, das kommt in dieser verbundenen und maßvoll gemischten Verfassung des Staats sicher nicht ohne große Fehler der Herrscher vor.