Die Zustimmung als Kennzeichen der Lebewesen nach den Stoikern
Weil zwischen dem
Unbelebten und dem Lebewesen vor allem der Unterschied besteht, dass das
Lebewesen etwas tut, [...] ist ihm entweder die Sinneswahrnehmung
abzusprechen oder eine Zustimmung, die in unserer Macht steht,
zuzuschreiben. [...] Denn so, wie ein Lebewesen das nicht nicht erstreben
kann, was seiner Natur angemessen erscheint [...], so kann es einer
vorgegebenen klar erkennbaren Sache nicht nicht zustimmen.
Ibn Sīnā (Avicenna) erklärt den Status und die Grundbegriffe der Logik
[1] Das Ziel der Logik besteht darin, dass sie für den Menschen ein regelsetzendes Werkzeug (āla qanūniyya) ist, dessen Berücksichtigung ihn davor bewahrt, in seinem Nachdenken fehlzugehen. Dabei meine ich hier mit Nachdenken das, was bei den meisten Menschen vorliegt, dass man von Dingen, die im Verstand als Begriff präsent sind oder die man – auf die Weise eines wissenschaftlichen, eines meinenden oder eines hypothetischen Billigens und Akzeptierens – billigt, zu Dingen voranschreitet, die nicht in ihm präsent sind. […]
[2] Die Methoden, die in den Wissenschaften und derartigem von uns gefordert sind, bringen etwas entweder auf die Weise hervor, dass sich ein Begriff (taṣawwur) einstellt, oder so, dass sich eine Billigung (taṣdīq) einstellt. Und die Gewohnheit hat sich etabliert, dass etwas, das zum gesuchten Begriff führt, eine erläuternde Aussage genannt wird – dazu gehören eine Definition und eine Umschreibung und derartiges – und dass etwas, das zu der geforderten Billigung führt, Argument genannt wird – und dazu gehört der Syllogismus und Induktion und derartiges.
Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt "Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott" (1. Johannesbrief 3, 21), so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.
Abaelard definiert die Sünde als Zustimmung
[1] Ein Laster ist daher das, wodurch wir zum Sündigen geneigt gemacht werden, d.h. uns dazu neigen, dem zuzustimmen, was nicht richtig ist, so dass wir das folglich tun oder unterlassen. Diese Zustimmung aber nennen wir im eigentlichen Sinn Sünde, das heißt eine Schuld der Seele, durch die sie die Verdammung verdient und bei Gott für schuldig befunden wird. [...]
[2] Denn weil wir manchmal ohne jeden schlechten Willen sündigen und weil der schlechte Wille selbst, wenn er gezügelt, aber nicht ausgelöscht wird, [...] Material zum Kampf und die Krone des Ruhms liefert, ist er nicht so sehr Sünde, sondern vielmehr eine gewisse Schwäche, die noch notwendig ist, zu nennen.
[3] Nehmen wir zum Beispiel jemand Unschuldigen, gegen den sein grausamer Herr durch Wut so bewegt ist, dass er ihn mit gezogenem Schwert verfolgt, um ihn zu töten. Jener ist lange vor ihm geflohen und hat, soweit er konnte, seine Tötung vermieden, aber schließlich tötet er ihn gezwungen und unwillig, damit er nicht selbst getötet wird. Sage mir, wer immer Du auch seist, welchen schlechten Willen er bei dieser Tat hatte.