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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Gewissen

18 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Seneca: Die Milde (De clementia) I 1

    Seneca über die Vorzüge herrscherlicher Milde
    Über die Milde zu schreiben, Kaiser Nero, habe ich beschlossen, damit ich auf bestimmte Weise die Rolle des Spiegels einnehmen und Dir zeige, dass Du zur größten Lust von allen gelangen wirst. Denn obwohl die wahre Frucht des richtig Getanen darin liegt, es getan zu haben, und obwohl kein Lohn für die Tugenden, der ihrer würdig ist, außerhalb von ihnen ist, hilft es doch, das gute Gewissen zu betrachten und zu umschreiten.
  • Seneca: Der Zorn (De ira) III 36, 1. 3, Auszüge

    Seneca über die abendliche Gewissensprüfung
    Sextius tat dies, dass er zum Abschluss des Tages, wenn er sich zur nächtlichen Ruhe zurückzog, seinen Geist fragte: "Welchen deiner Fehler hast Du heute geheilt? Welchem Laster bist Du entgegengetreten? An welchem Teil bist Du nun besser?" [...] Der Geist wurde entweder gelobt oder ermahnt und als Betrachter und heimlicher Beurteiler seiner selbst erkannte er seine Sitten. Ich nutze diese Fähigkeit täglich und spreche bei mir selbst Recht. Wenn das Licht aus dem Gesichtskreis verschwunden und meine Gattin, die meine Sitte schon kennt, still geworden ist, prüfe ich meinen ganzen Tag und ermesse meine Taten und Worte; nichts verberge ich vor mir selbst, nichts umgehe ich.
  • Cicero: Für Milo (Pro Milone) 61

    Cicero über innere und äußere Dimensionen des Gewissensurteils
    Aber wenn ihr noch nicht hinreichend erkennt, obwohl die Sache selbst mit so vielen so klaren Argumenten und Zeichen zutage liegt, dass Milo mit reinem und unversehrtem Geist, durch kein Verbrechen befleckt, durch keinerlei Furcht erschreckt, durch kein Gewissen betäubt nach Rom zurückgekehrt ist, dann erinnert euch – bei den unsterblichen Göttern – wie schnell seine Rückkehr erfolgt, wie sein Einzug ins Forum war, in Anbetracht der brennenden Kurie, was für eine Geistesgröße er zeigte, was für einen Gesichtsausdruck, was für eine Beredsamkeit. [...] Groß ist die Kraft des Gewissens, ihr Richter, und zwar groß in beide Richtungen, so dass die, die nichts verbrochen haben, auch nichts fürchten und die, die sich verfehlt haben, meinen, dass ihnen die Strafe beständig vor Augen steht.
  • Seneca: Das glückliche Leben (De vita beata) 20, 4-5

    Seneca über die Wirkung des Gewissens im glücklichen Leben
    "Nichts will ich um einer Meinung willen tun, alles um des Gewissens willen. Ich will annehmen, dass alles unter öffentlicher Betrachung geschieht, was ich in eigenem Bewusstsein tue. [...] Und wenn einmal entweder die Natur meine Lebenskraft zurückfordert oder meine Natur sie entlässt, dann werde ich mit dem Zeugnis scheiden, dass ich das Gewissen geliebt habe, die guten Bemühungen, dass die Freiheit von niemandem durch mich verringert wurde, am allerwenigsten meine eigene" – wer sich vornehmen, wer wollen, wer versuchen wird, dies zu tun, der wird den Weg zu den Göttern gehen, ja er wird, selbst wenn er an ihm nicht festhält, "doch aus einem großen Wagnis fallen".
  • Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten A 37f

    Immanuel Kant über die Unmittelbarkeit des Gewissens
    Eben so ist das Gewissen nicht etwas Erwerbliches und es gibt keine Pflicht, sich eines anzuschaffen; sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich. [...] Denn Gewissen ist die dem Menschen in jedem Fall eines Gesetzes seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteilen vorhaltende praktische Vernunft. Seine Beziehung also ist nicht die auf ein Objekt, sondern bloß aufs Subjekt (das moralische Gefühl durch ihren Akt zu affizieren); also eine unausbleibliche Tatsache, nicht eine Obliegenheit oder Pflicht. Wenn man daher sagt: Dieser Mensch hat kein Gewissen, so meint man damit: er kehrt sich nicht an den Ausspruch desselben.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) 1, 19

    Augustinus, ein scharfer Kritiker der Selbsttötung, setzt sich mit dem Fall der Lucretia auseinander, die sich nach einer Vergewaltigung selbst tötete
    [1] "Es klingt wundersam: [...] Da waren zwei, und nur einer ließ den Ehebruch zu." [...] Ich rufe Euch an, römische Gesetze und Richter. [...] Wenn [...] Euch [...] bewiesen würde, dass eine [...] keusche und unschuldige Frau getötet wurde, würdet ihr nicht den, der das getan hätte, mit angemessener Strenge bestrafen? Das hat diese Lucretia getan: sie, sie, die so hochgelobte Lucretia hat die unschuldige, die keusche, die vergewaltigte Lucretia getötet. [...]
    [2] Vielleicht deswegen [...], weil sie keine unschuldige, sondern eine mit schlechtem Gewissen tötete? Was ist denn, wenn sie – was sie allein wissen konnte – dem jungen Mann, der sie allerdings gewaltsam angriff, auch durch ihre eigene Begierde verführt zustimmte und dies, als Strafe gegen sich selbst, so sehr bereute, dass sie meinte, es müsse mit dem Tode gesühnt werden?
  • Philon von Alexandrien: Die zehn Gebote (De decalogo) 87f. (Philonis opera IV p. 288)

    Philon von Alexandrien vergleicht die Wirkung des Gewissens mit einem Gerichtshof der Gedanken
    Denn die jeder Seele angeborene und mit ihr lebende Prüfung, die nicht gewohnt ist, etwas Unrechtes zuzulassen, die immer eine das schlechte Hassende und die Tugend liebende Natur zeigt, ist Ankläger und Richter zugleich; wenn sie einmal geweckt ist, beschuldigt sie als Ankläger, klagt an und beschämt; als Richter hinwiederum belehrt sie, erteilt Zurechtweisung, mahnt zur Umkehr. Und hat sie überreden können, dann ist sie erfreut und ausgesöhnt; konnte sie das aber nicht, dann kämpft sie unversöhnlich und lässt weder am Tag noch in der Nacht ab, sondern versetzt unheilbare Stiche und Wunden, bis sie das elende und fluchwürdige Leben vernichtet hat.
  • Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 (Bd. 1, p. 230-232 Heither)

    Der Kirchenvater Origenes deutet Paulus‘ Aussagen im <i>Römerbrief</i> als Theorie der Freiheit des Gewissens (<i>libertas conscientiae</i>)
    [1] Und der Apostel [Paulus] sagt, dass diejenigen das Zeugnis eines gesunden Gewissens besitzen, die das in die Herzen eingeschriebene Gesetz einhalten. Daher scheint es notwendig zu erörtern, was dasjenige sei, das der Apostel Gewissen nennt; ob es eine andere Substanz ist als das Herz oder die Seele. Denn von diesem Gewissen wird auch anderswo [in der Bibel] gesagt, dass es tadelt und nicht getadelt wird und den Menschen richtet, selbst aber nicht gerichtet wird. [...]
    [2] Weil ich also bei ihm [diesem Vermögen] eine so große Freiheit sehe, dass es sich immer an den guten Taten freut und über sie jubelt, für die schlechten aber nicht angeklagt wird, sondern die Seele, der es anhängt, tadelt und anklagt, meine ich, dass es der Geist ist, von dem der Apostel sagt, er sei mit der Seele [...] verbunden wie ein Erzieher und Leiter, um sie über das Bessere zu ermahnen und über die Schuld zu strafen und anzuklagen.
  • Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 ( Bd. 1, p. 234 Heither)

    Origenes über die anklagenden Gedanken
    Dann ist zu schauen, wie an dem Tag, an dem Gott das Verborgene der Menschen richten wird, die Gedanken die Seele entweder anklagen oder verteidigen werden [...]. Denn wenn wir entweder Gutes oder Böses denken, dann bleiben in unserem Herz, wie im Wachs, gewisse Abdrücke und Zeichen sowohl der guten als auch der schlechten Gedanken zurück. Jetzt liegen sie im Verborgenen der Brust, aber man sagt, dass sie an jenem Tag enthüllt werden von niemand anderem als dem, der allein das Verborgene der Menschen wissen kann. Auch unser Gewissen wird mit bezeugen, dass die Ursachen dieser Zeichen und Abdrücke Gott nicht verborgen bleiben.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I (Summa theologiae) 79, 13 responsio

    Thomas von Aquin über die Aufgaben des Gewissens
    Man sagt, dass das Gewissen bezeugt, bindet oder antreibt, und auch, dass es anklagt, beißt oder tadelt. Und all das folgt aus einer Anwendung irgendeiner Erkenntnis oder eines Wissens von uns auf das, was wir tun. Diese Anwendung geschieht auf dreifache Weise. Auf die eine Weise, indem wir anerkennen, dass wir etwas getan oder nicht getan haben [...], und demgemäß wird gesagt, dass das Gewissen bezeugt. Auf eine andere Weise geschieht eine Anwendung, indem wir durch unser Gewissen urteilen, etwas sei zu tun oder nicht zu tun, und demgemäß wird gesagt, dass das Gewissen antreibe oder binde. Auf die dritte Weise geschieht eine Anwendung, indem wir durch das Gewissen urteilen, dass etwas, das getan wurde, gut oder nicht gut getan worden sei, und demgemäß wird gesagt, das Gewissen entschuldige oder klage an, oder es beiße.
  • Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten Tugendlehre A 98f

    Immanuel Kant über das Gewissen als innerer Gerichtshof
    Ein jeder Pflichtbegriff enthält objektive Nötigung durchs Gesetz [...] und gehört dem praktischen Verstande zu, der die Regel gibt; die innere Zurechnung aber einer Tat, als eines unter dem Gesetz stehenden Falles [...] gehört zur Urteilskraft (iudicium), welche [...] ob sie als Tat (unter einem Gesetz stehende Handlung) geschehen sei oder nicht, rechtskräftig urteilt; worauf denn der Schluß der Vernunft (die Sentenz), d.i. die Verknüpfung der rechtlichen Wirkung mit der Handlung (die Verurteilung oder Lossprechung) folgt [...]. Das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen (»vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen oder entschuldigen«) ist das Gewissen.
  • Bibel, Neues Testament (Paulus von Tarsus): 1. Korintherbrief 8, 7-11

    Der Apostel Paulus fordert zur Rücksicht gegenüber den Gewissensüberzeugungen anderer Menschen auf
    [1] Aber nicht in allen gibt es Erkenntnis. Einige essen [das Fleisch von Tieren, die den antiken Göttern geopfert worden waren] aus der bis jetzt reichenden Vertrautheit mit dem Götterbild wie Götzenopferfleisch, und ihr Gewissen, das schwach ist, wird befleckt.
    [2] Speise bringt uns Gott nicht nahe. Weder werden wir, wenn wir nicht essen, Mangel leiden, noch werden wir, wenn wir essen, Überfluss haben.
    [3] Seht aber zu, dass diese eure Entscheidungskraft den Schwachen nicht zum Anstoß wird. Denn wenn jemand sieht, dass du, der Erkenntnis hat, am Götzenheiligtum daliegst, wird nicht das Gewissen von ihm, dem Schwachen, dazu erbaut, Götzenopferfleisch zu essen? Denn der Schwache verdirbt an Deiner Erkenntnis, der Bruder, dessentwegen Christus gestorben ist.
  • Bibel, Neues Testament (Paulus von Tarsus): 1. Korintherbrief 10, 23-31

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit des Christen
    Alles ist erlaubt – aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt – aber nicht alles baut auf. Keiner suche seine eigene Angelegenheit, sondern die des anderen. Alles, was auf dem Fleischmarkt verkauft wird, esst, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Denn dem Herrn gehört die Erde und, was sie erfüllt. Wenn einer der Ungläubigen euch einlädt und ihr wollt gehen, dann esst alles, was euch vorgesetzt wird, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Aber wenn euch jemand sagt: "Dies ist Götzenopferfleisch", esst es nicht, um dessentwillen, der darauf hinweist, und um des Gewissens willen. Gewissen nenne ich nicht nur das eigene, sondern das des anderen. Denn wozu soll meine Freiheit unter einem anderen Gewissen verurteilt werden? [...] Wenn ihr nun esst, wenn ihr trinkt, wenn ihr irgendetwas tut, tut es zum Ruhm Gottes.
  • Bibel, Neues Testament (Paulus von Tarsus): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 2, 12-16

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit der Heiden gegenüber dem Gesetz
    Denn die, die ohne Gesetz sündigten, werden auch ohne Gesetz zugrunde gehen, und die, die im Gesetz sündigten, werden durch das Gesetz beurteilt werden. Denn nicht die Hörer des Gesetzes sind gerecht bei Gott, sondern die Täter des Gesetzes werden gerechtfertigt werden. Denn wenn die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus die Inhalte des Gesetzes tun, dann sind diese, obwohl sie das Gesetz nicht haben, für sich selbst Gesetz, sie, die zeigen, dass das Werk des Gesetzes in ihre Herzen geschrieben ist, wenn ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt und wenn sich ihre Gedanken untereinander anklagen und verteidigen, an dem Tag, wenn Gott das Verborgene der Menschen gemäß meinem Evangelium durch Jesus Christus beurteilt.
  • Peter Abaelard: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) (Commentarius Cantabrigiensis (reportatio)) II (p. 337)

    Abaelard über die Gewissheit aus dem Gewissen
    Wenn wir uns selbst richten würden, würden wir von Gott gar nicht mehr gerichtet. Denn Gott überlässt uns unserem Gericht, damit wir das, was in uns zu korrigieren ist, frei richten, da er will, dass wir durch das eigene Gericht sein Gericht vermeiden, zu dem er gleichsam gezwungen hinzutritt. Und sogar irgendein Räuber würde, wenn er auf diese Weise über sich ein Gericht vollziehen könnte, den Richter nicht mehr fürchten, dessen Gericht er selber zuvorgekommen wäre.
  • Peter Abaelard: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) (Commentarius Cantabrigiensis (reportatio)) III (p. 641)

    Die Unvollkommenheit mancher Gewissensurteile
    Es wird gefragt, ob dessen Intention gut wäre, der um Gottes willen das, was nicht zu tun ist, tun würde, was ihm aber das Gewissen als zu tun diktierte. Darauf antwortet der Philosoph [Abaelard]: Niemals ist eine Intention gut zu nennen, die irrig ist, obwohl sie auf Gott gerichtet ist, wie auch das Werk nicht gut zu nennen ist, das aus einer solchen Intention seinen Anfang nimmt. Wie auch die Intention derer nicht gut war bzw. ihr Werk nicht gut, die meinten, durch die Tötung der Märtyrer Gott einen Dienst zu erweisen. [...]
    Wenn also jemand glaubt, die Kirche irre, die sagt, es sei der wahre Leib und das wahre Blut Christi, was auf dem Altar vorhanden ist [...], in Anbetracht dessen, dass niemand gegen sein Gewissen handeln darf und dass, wer so handelt, sündigt, wird gefragt [...], ob er glauben muss, was er nicht glaubt.
    Er muss sehr wohl.
    Muss er also gegen sein Gewissen glauben? [...]
    Das muss er nicht, solange er in diesem Gewissen verbleibt, obwohl er es an sich muss. Denn er kann auch dieses Gewissen verändern und glauben, was er nicht glaubt.
  • Peter Abaelard: Ethica (Ethica ) I § 37 (p. 56. 58 Luscombe)

    Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
    Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt "Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott" (1. Johannesbrief 3, 21), so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.
  • Peter Abaelard: Antwort auf das 20. Problem Heloisas Bd. I (p. 271)

    Das Grundgebot der Vernunft, das Gute zu tun sowie auch das Böse zu lassen, wird bei Abaelard durch die Goldene Regel ausbuchstabiert
    Die beiden Vorschriften des Naturgesetzes beziehen sich auf die Nächstenliebe [...]. "Was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, (das tut auch ihr ihnen)" (Matthäus 7, 12), meint Folgendes: Was ihr in eurem Gewissen billigt, dass es euch von den anderen geschehen soll. Denn keiner billigt im Gewissen, dass man ihm bei etwas Schlechtem zustimme, sondern bei dem, was er für gut hält und wert zu geschehen. [...] Auch das Wort des Tobias "sieh zu, dass du das, wovon du hasst, dass es dir von einem anderen geschieht, einmal einem anderen antust" (Tobit 4, 16), beinhaltet durchaus ein Problem, weil nämlich jemand, der einen anderen aus Gerechtigkeit tötet, dies niemals von einem anderen her aushalten will. [...] Ihm wird deswegen vorgeschrieben, dass er das, wovon er hasst, dass es ihm geschieht, einem anderen nicht antut, weil dann, wenn er jemanden zu Recht tötet, dies eher Gott oder das Gesetz tut als ein Mensch.