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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Gewissen

9 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Seneca: Die Milde (De clementia) I 1

    Seneca über die Vorzüge herrscherlicher Milde
    Über die Milde zu schreiben, Kaiser Nero, habe ich beschlossen, damit ich auf bestimmte Weise die Rolle des Spiegels einnehmen und Dir zeige, dass Du zur größten Lust von allen gelangen wirst. Denn obwohl die wahre Frucht des richtig Getanen darin liegt, es getan zu haben, und obwohl kein Lohn für die Tugenden, der ihrer würdig ist, außerhalb von ihnen ist, hilft es doch, das gute Gewissen zu betrachten und zu umschreiten.
  • Seneca: Der Zorn (De ira) III 36, 1. 3, Auszüge

    Seneca über die abendliche Gewissensprüfung (Antike Philosophie II)<br /> Geistliche Übungen bei Seneca (Gesetz und Gewissen)
    Sextius tat dies, dass er zum Abschluss des Tages, wenn er sich zur nächtlichen Ruhe zurückzog, seinen Geist fragte: ,Welchen deiner Fehler hast Du heute geheilt? Welchem Laster bist Du entgegengetreten? An welchem Teil bist Du nun besser?‘ [...] Der Geist wurde entweder gelobt oder ermahnt und als Betrachter und heimlicher Beurteiler seiner selbst erkannte er seine Sitten. Ich nutze diese Fähigkeit täglich und spreche bei mir selbst Recht. Wenn das Licht aus dem Gesichtskreis verschwunden und meine Gattin, die meine Sitte schon kennt, still geworden ist, prüfe ich meinen ganzen Tag und ermesse meine Taten und Worte; nichts verberge ich vor mir selbst, nichts umgehe ich.
  • Cicero: Für Milo (Pro Milone) 61

    Cicero über innere und äußere Dimensionen des Gewissensurteils
    Aber wenn ihr noch nicht hinreichend erkennt, obwohl die Sache selbst mit so vielen so klaren Argumenten und Zeichen zutage liegt, dass Milo mit reinem und unversehrtem Geist, durch kein Verbrechen befleckt, durch keinerlei Furcht erschreckt, durch kein Gewissen betäubt nach Rom zurückgekehrt ist, dann erinnert euch – bei den unsterblichen Göttern – wie schnell seine Rückkehr erfolgt, wie sein Einzug ins Forum war, in Anbetracht der brennenden Kurie, was für eine Geistesgröße er zeigte, was für einen Gesichtsausdruck, was für eine Beredsamkeit. [...] Groß ist die Kraft des Gewissens, ihr Richter, und zwar groß in beide Richtungen, so dass die, die nichts verbrochen haben, auch nichts fürchten und die, die sich verfehlt haben, meinen, dass ihnen die Strafe beständig vor Augen steht.
  • Seneca: Das glückliche Leben (De vita beata) 20, 4-5

    Seneca über die Wirkung des Gewissens im glücklichen Leben
    Nichts will ich um einer Meinung willen tun, alles um des Gewissens willen. Ich will annehmen, dass alles unter öffentlicher Betrachung geschieht, was ich in eigenem Bewusstsein tue. [...] Und wenn einmal entweder die Natur meine Lebenskraft zurückfordert oder meine Natur sie entlässt, dann werde ich mit dem Zeugnis scheiden, dass ich das Gewissen geliebt habe, die guten Bemühungen, dass die Freiheit von niemandem durch mich verringert wurde, am allerwenigsten meine eigene‘ – wer sich vornehmen, wer wollen, wer versuchen wird, dies zu tun, der wird den Weg zu den Göttern gehen, ja er wird, selbst wenn er an ihm nicht festhält, ,doch aus einem großen Wagnis fallen.
  • Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten A 37f.

    Immanuel Kant über die Unmittelbarkeit des Gewissens
    Eben so ist das Gewissen nicht etwas Erwerbliches und es gibt keine Pflicht, sich eines anzuschaffen; sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich. [...] Denn Gewissen ist die dem Menschen in jedem Fall eines Gesetzes seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteilen vorhaltende praktische Vernunft. Seine Beziehung also ist nicht die auf ein Objekt, sondern bloß aufs Subjekt (das moralische Gefühl durch ihren Akt zu affizieren); also eine unausbleibliche Tatsache, nicht eine Obliegenheit oder Pflicht. Wenn man daher sagt: Dieser Mensch hat kein Gewissen, so meint man damit: er kehrt sich nicht an den Ausspruch desselben.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) 1, 19

    Augustinus, ein scharfer Kritiker der Selbsttötung, setzt sich mit dem Fall der Lucretia auseinander, die sich nach einer Vergewaltigung selbst tötete
    [1] ,Es klingt wundersam: [...] Da waren zwei, und nur einer ließ den Ehebruch zu‘. [...] Ich rufe Euch an, römische Gesetze und Richter. [...] Wenn [...] Euch [...] bewiesen würde, dass eine [...] keusche und unschuldige Frau getötet wurde, würdet ihr nicht den, der das getan hätte, mit angemessener Strenge bestrafen? Das hat diese Lucretia getan: sie, sie, die so hochgelobte Lucretia hat die unschuldige, die keusche, die vergewaltigte Lucretia getötet. [...]
    [2] Vielleicht deswegen [...], weil sie keine unschuldige, sondern eine mit schlechtem Gewissen tötete? Was ist denn, wenn sie – was sie allein wissen konnte – dem jungen Mann, der sie allerdings gewaltsam angriff, auch durch ihre eigene Begierde verführt zustimmte und dies, als Strafe gegen sich selbst, so sehr bereute, dass sie meinte, es müsse mit dem Tode gesühnt werden?
  • Philon von Alexandrien: Die zehn Gebote (De decalogo) 87f. (Philonis opera IV p. 288)

    Philon von Alexandrien vergleicht die Wirkung des Gewissens mit einem Gerichtshof der Gedanken
    Denn die jeder Seele angeborene und mit ihr lebende Prüfung, die nicht gewohnt ist, etwas Unrechtes zuzulassen, die immer eine das schlechte Hassende und die Tugend liebende Natur zeigt, ist Ankläger und Richter zugleich; wenn sie einmal geweckt ist, beschuldigt sie als Ankläger, klagt an und beschämt; als Richter hinwiederum belehrt sie, erteilt Zurechtweisung, mahnt zur Umkehr. Und hat sie überreden können, dann ist sie erfreut und ausgesöhnt; konnte sie das aber nicht, dann kämpft sie unversöhnlich und lässt weder am Tag noch in der Nacht ab, sondern versetzt unheilbare Stiche und Wunden, bis sie das elende und fluchwürdige Leben vernichtet hat.
  • Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 (Bd. 1, p. 230-232 Heither)

    Der Kirchenvater Origenes deutet Paulus‘ Aussagen im Römerbrief als Theorie der Freiheit des Gewissens (libertas conscientiae)
    Und der Apostel sagt, dass diejenigen das Zeugnis eines gesunden Gewissens besitzen, die das in die Herzen eingeschriebene Gesetz einhalten. Daher scheint es notwendig zu erörtern, was dasjenige sei, das der Apostel Gewissen nennt; ob es eine andere Substanz ist als das Herz oder die Seele. Denn von diesem Gewissen wird auch anderswo [in der Bibel] gesagt, dass es tadelt und nicht getadelt wird und den Menschen richtet, selbst aber nicht gerichtet wird. [...] Weil ich also bei ihm eine so große Freiheit sehe, dass es sich immer an den guten Taten freut und über sie jubelt, für die schlechten aber nicht angeklagt wird, sondern die Seele, der es anhängt, tadelt und anklagt, meine ich, dass es der Geist ist, von dem der Apostel sagt, er sei mit der Seele [...], mit ihr verbunden wie ein Erzieher und Leiter, um sie über das Bessere zu ermahnen und über die Schuld zu strafen und anzuklagen.
  • Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 ( Bd. 1, p. 234 Heither)

    Origenes über die anklagenden Gedanken
    Dann ist zu schauen, wie an dem Tag, an dem Gott das Verborgene der Menschen richten wird, die Gedanken die Seele entweder anklagen oder verteidigen werden [...]. Denn wenn wir entweder Gutes oder Böses denken, dann bleiben in unserem Herz, wie im Wachs, gewisse Abdrücke und Zeichen sowohl der guten als auch der schlechten Gedanken zurück. Jetzt liegen sie im Verborgenen der Brust, aber man sagt, dass sie an jenem Tag enthüllt werden von niemand anderem als dem, der allein das Verborgene der Menschen wissen kann. Auch unser Gewissen wird mit bezeugen, dass die Ursachen dieser Zeichen und Abdrücke Gott nicht verborgen bleiben.