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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Werk: Der Gottesstaat, Augustinus von Hippo

7 Zitate aus diesem Werk im Zitaten­schatz:

  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) XII 6, p. 518, 30-519, 24

    Augustinus fragt nach der Ursache für den bösen Willen der gefallenen Engel
    Gewiss, ist der Anfang jeder Sünde der Stolz‘ (Jesus Sirach/Ecclesiasticus 10, 13). Die gefallenen Engel wollten also ihre Tapferkeit nicht für Gott bewahren, und die, die noch mehr wären, wenn sie dem angehängt hätten, der am höchsten ist, sie zogen das vor, was weniger ist, indem sie sich selbst ihm vorzogen. [...] Wenn für diesen schlechten Willen nun überhaupt eine Ursache gesucht wird, dann wird nichts gefunden. [...] Denn wenn es irgendein Ding ist, dann hat dies entweder einen Willen oder es hat keinen; wenn es einen hat, dann entweder einen guten oder einen schlechten [...]. Da soll ein guter Wille zur Ursache der Sünde werden – etwas Absurderes lässt sich nicht vorstellen. Wenn aber das Ding, von dem man annimmt, es bewirke den bösen Willen, auch selbst einen bösen Willen hat, [...] dann untersuche ich die Ursache für diesen bösen Willen. [...] Aber dieser erste ist einer, den keiner bewirkt hat.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 22. 26

    Augustinus verurteilt die Selbsttötung, hat aber ein Problem aufgrund der erzwungenen Tode christlicher Jungfrauen in Anbetracht einer drohenden Vergewaltigung
    Und alle die, die dies [den Tod] sich selbst zufügten, sind vielleicht für ihre Geistesgröße zu bewundern, aber jedenfalls nicht für die Gesundheit ihrer Weisheit zu loben. Wenn du die Vernunft sorgfältiger zu Rate ziehst, wird man dies freilich nicht einmal zu Recht Geistesgröße nennen können, wenn sich jeder, der entweder irgendwelche Härten oder fremde Sünden nicht ertragen kann, selbst umbringt. [...] Aber sie [die heidnischen Kritiker] sagen nun, zur Zeit der Verfolgung haben sich doch einige heilige Frauen, um die Verfolger ihrer Keuschheit zu vermeiden, in einen Fluss geworfen, der sie wegreißen und umbringen sollte und sind auf diese Weise gestorben. Ihre Martyrien werden nun in der katholischen Kirche regelmäßig mit großartiger Verehrung begangen.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 26

    Augustinus über die Freiheit des Gewissens gegenüber dem Worte Gottes
    Über diese [heiligen Frauen] wage ich nicht, ein sicheres Urteil auszusprechen. [...] Denn was ist, wenn sie dies nicht aufgrund einer menschlichen Täuschung taten, sondern auf göttlichen Befehl hin, nicht irrend, sondern gehorchend? [...] Denn auch ein Soldat ist, wenn er im Gehorsam gegenüber einer staatlichen Gewalt, unter welche er legitimerweise gestellt ist, einen Menschen tötet, durch kein Gesetz seines Staates des Mordes schuldig, sondern ist vielmehr, wenn er es nicht getan hätte, schuldig des Verlassens und der Verachtung eines Befehls. Aber wenn er es aus eigenem Antrieb und eigener Urheberschaft getan hätte, dann unterfiele er dem Verbrechen des Vergießens menschlichen Blutes. [...]
    Aber wenn das bei dem Befehl eines Feldherrn so ist, um wie viel mehr bei einem Befehl des Schöpfers! Wer also hört, man dürfe sich nicht töten, soll dies doch tun, wenn der befohlen hat, dessen Befehle nicht missachtet werden dürfen. Er soll lediglich darauf achten, dass der göttliche Befehl durch keine Unsicherheit schwankt! Wir begegnen dem Gewissen durch das Ohr, das Urteil über das Verborgene maßen wir uns nicht an. ,Niemand weiß, was im Menschen getant wird, außer der Geist des Menschen, der in ihm wohnt‘ (1 Korinther 2, 11).
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) V 9

    Augustinus (354-430) referiert Ciceros (106-44 v. Chr.) Meinung zum Problem von göttlicher Vorherbestimmung und Freiheit
    [1] Cicero […] bestreitet Gottes Vorwissen und versucht, jegliche Prophetie […] aufzuheben. Was ist es, was Cicero am Vorwissen des Künftigen fürchtete? […] Gewiss Folgendes: Wenn alles Zukünftige vorher gewusst wird, wird es in der Ordnung eintreffen, in der das Eintreffende vorhergewusst wurde; und wenn es in dieser Ordnung eintrifft, dann ist die Ordnung der Dinge für den vorherwissenden Gott sicher; und wenn die Ordnung der Dinge sicher ist, dann ist die Ordnung der Ursachen sicher […].
    [2] Aber wenn das so ist, steht nichts in unserer Macht, und es gibt keine freie Entscheidung des Willens. Aber wenn wir das zugestehen, sagt er, wird das gesamte menschliche Leben aufgehoben, die Gesetze werden umsonst gegeben, umsonst wird Lob und Tadel, Kritik und Ermunterung angewandt, und aufgrund von keinerlei Gerechtigkeit wurden für die Guten Lohn und für die Schlechten Strafen festgelegt.
    [3] Wir sagen, entgegen diesen gotteslästerlichen und schändlichen Kühnheiten, dass Gott alles weiß, bevor es geschieht, und dass wir durch den Willen all das tun, wovon wir fühlen und wissen, dass es von uns nicht anders als wollend getan wird.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) V 8, p. 201, 12-22

    Augustinus erklärt eine sachliche Nähe zur Stoa im Freiheitsbegriff
    Mit denen, die die Verbindung und Reihe aller Ursachen, durch die alles geschieht, was geschieht, mit dem Begriff ,fatumʻ (Schicksal) bezeichnen, muss man sich nicht lange in einem Streit um Worte abmühen und auseinandersetzen, weil sie ja die Ordnung der Ursachen und eine bestimmte Verbindung dem Willen und der Macht des höchsten Gottes zuschreiben, von dem man sowohl glaubt, dass er alles am besten und wahrhaftigsten weiß, bevor es geschieht, als auch, dass er nichts ungeordnet lässt. Von ihm stammen alle Mächte, obwohl von ihm nicht alle Willensentscheidungen stammen.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) V 9, p. 205, 5-8; V 10, p. 208, 16-19; 209, 16-20. 29-31

    Augustinus löst das Problem von Gottes Vorwissen und Freiheit, indem er das Vorwissen zur Garantie der Wahrheit der Freiheit erklärt
    Wir [...] behaupten, dass Gott alles weiß, bevor es geschieht, und dass wir durch unseren Willen alles bewirken, von dem wir fühlen und wissen, das es nur durch uns als Wollende bewirkt wird. [...] Denn wir bewirken vieles, dass wir, wenn wir es nicht wollten, keineswegs bewirken würden. Hierzu gehört zunächst einmal das Wollen selbst; denn wenn wir wollen, dann ist es da, wenn wir nicht wollen, dann ist es nicht da. [...] Also ist nicht deswegen nichts in unserem Willen, weil Gott vorher wusste, was in unserem Willen sein wird. Denn der, der das vorher wusste, wusste nicht nichts vorher, [...] sondern er wusste etwas vorher. Folglich sind die Gesetze, der Tadel, das Lob und die Kritik, weil er vorher wusste, dass sie da sein werden.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) V 9, p. 202, 21-25. 203. 30f. 204, 2-7. 26-28

    Augustinus betont mit Cicero die Wichtigkeit der menschlichen Freiheit
    Diese versucht Cicero so zu widerlegen [...], dass er bestreitet, dass es ein Vorwissen des Künftigen [...] entweder bei einem Menschen oder bei Gott gibt [...], weil nämlich alles Zukünftige dann, wenn es vorhergewusst wird, in der Ordnung kommen wird, in der vorhergewusst wird, dass es kommen wird. [...] Aber wenn das so ist, dann ist nichts in unserer Macht, und es gibt keine Entscheidung des Willens; aber wenn wir das zugeben, sagt Cicero, wird die ganze menschliche Lebensführung aufgehoben, die Gesetze werden umsonst gegeben, umsonst werden Tadel und Lob, Kritik und Ermutigung geäußert. [...] Wenn andererseits etwas in unserem Willen liegt, dann gelangt man im Zurückgang über dieselben Schritte [des Arguments] dahin, dass es kein Vorwissen des Zukünftigen gibt.