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Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

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Philon von Alexandrien: Die zehn Gebote (De decalogo) 87f. (Philonis opera IV p. 288)

Philon von Alexandrien vergleicht die Wirkung des Gewissens mit einem Gerichtshof der Gedanken
Denn die jeder Seele angeborene und mit ihr lebende Prüfung, die nicht gewohnt ist, etwas Unrechtes zuzulassen, die immer eine das schlechte Hassende und die Tugend liebende Natur zeigt, ist Ankläger und Richter zugleich; wenn sie einmal geweckt ist, beschuldigt sie als Ankläger, klagt an und beschämt; als Richter hinwiederum belehrt sie, erteilt Zurechtweisung, mahnt zur Umkehr. Und hat sie überreden können, dann ist sie erfreut und ausgesöhnt; konnte sie das aber nicht, dann kämpft sie unversöhnlich und lässt weder am Tag noch in der Nacht ab, sondern versetzt unheilbare Stiche und Wunden, bis sie das elende und fluchwürdige Leben vernichtet hat.

Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 1, 19-22

Paulus von Tarsus über die natürliche Kenntnis Gottes bei jedem Menschen
Denn was man von Gott erkennen kann, ist unter ihnen offenbar. Denn Gott hat es ihnen offenbart. Denn was an ihm unsichtbar ist, wird seit der Schöpfung durch seine Werke als Gedachtes [Luther: „wenn man sie wahrnimmt“; Einheitsübersetzung: „mit Vernunft“] erblickt, seine ewige Kraft und Gottheit, so dass sie unentschuldbar sind, weil sie Gott, obwohl sie ihn erkannten, nicht als Gott lobten. [...] Während sie behaupteten, weise zu sein, wurden sie zu Toren.

Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 2, 12-16

Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit der Heiden gegenüber dem Gesetz
Denn die, die ohne Gesetz sündigten, werden auch ohne Gesetz zugrunde gehen, und die, die im Gesetz sündigten, werden durch das Gesetz beurteilt werden. Denn nicht die Hörer des Gesetzes sind gerecht bei Gott, sondern die Täter des Gesetzes werden gerechtfertigt werden. Denn wenn die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus die Inhalte des Gesetzes tun, dann sind diese, obwohl sie das Gesetz nicht haben, für sich selbst Gesetz, sie, die zeigen, dass das Werk des Gesetzes in ihre Herzen geschrieben ist, wenn ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt und wenn sich ihre Gedanken untereinander anklagen und verteidigen, an dem Tag, wenn Gott das Verborgene der Menschen gemäß meinem Evangelium durch Jesus Christus beurteilt.

Paulus von Tarsus (Apostel): 1. Korintherbrief 10, 23-31

Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit des Christen
Alles ist erlaubt – aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt – aber nicht alles baut auf. Keiner suche seine eigene Angelegenheit, sondern die des anderen. Alles, was auf dem Fleischmarkt verkauft wird, esst, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Denn dem Herrn gehört die Erde und, was sie erfüllt. Wenn einer der Ungläubigen euch einlädt und ihr wollt gehen, dann esst alles, was euch vorgesetzt wird, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Aber wenn euch jemand sagt: ,Dies ist Götzenopferfleisch‘, esst es nicht, um dessentwillen, der darauf hinweist, und um des Gewissens willen. Gewissen nenne ich nicht nur das eigene, sondern das des anderen. Denn wozu soll meine Freiheit unter einem anderen Gewissen verurteilt werden? [...] Wenn ihr nun esst, wenn ihr trinkt, wenn ihr irgendetwas tut, tut es zum Ruhm Gottes

Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 14, 22f.

Paulus beschreibt den Glauben als Prinzip der Selbstprüfung
Du hast dir gemäß einen Glauben vor Gott. Selig ist, wer sich selbst nicht verurteilt, in dem was er billigt. Wer aber Bedenken trägt, wird, wenn er isst, verurteilt, weil dies nicht aus Glauben geschieht. Alles aber, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde.

Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 (Bd. 1, p. 230-232 Heither)

Der Kirchenvater Origenes deutet Paulus‘ Aussagen im Römerbrief als Theorie der Freiheit des Gewissens (libertas conscientiae)
[1] Und der Apostel [Paulus] sagt, dass diejenigen das Zeugnis eines gesunden Gewissens besitzen, die das in die Herzen eingeschriebene Gesetz einhalten. Daher scheint es notwendig zu erörtern, was dasjenige sei, das der Apostel Gewissen nennt; ob es eine andere Substanz ist als das Herz oder die Seele. Denn von diesem Gewissen wird auch anderswo [in der Bibel] gesagt, dass es tadelt und nicht getadelt wird und den Menschen richtet, selbst aber nicht gerichtet wird. [...]
[2] Weil ich also bei ihm [diesem Vermögen] eine so große Freiheit sehe, dass es sich immer an den guten Taten freut und über sie jubelt, für die schlechten aber nicht angeklagt wird, sondern die Seele, der es anhängt, tadelt und anklagt, meine ich, dass es der Geist ist, von dem der Apostel sagt, er sei mit der Seele [...] verbunden wie ein Erzieher und Leiter, um sie über das Bessere zu ermahnen und über die Schuld zu strafen und anzuklagen.

Origenes: Römerbriefkommentar (Origenes) 2, 14-16 ( Bd. 1, p. 234 Heither)

Origenes über die anklagenden Gedanken
Dann ist zu schauen, wie an dem Tag, an dem Gott das Verborgene der Menschen richten wird, die Gedanken die Seele entweder anklagen oder verteidigen werden [...]. Denn wenn wir entweder Gutes oder Böses denken, dann bleiben in unserem Herz, wie im Wachs, gewisse Abdrücke und Zeichen sowohl der guten als auch der schlechten Gedanken zurück. Jetzt liegen sie im Verborgenen der Brust, aber man sagt, dass sie an jenem Tag enthüllt werden von niemand anderem als dem, der allein das Verborgene der Menschen wissen kann. Auch unser Gewissen wird mit bezeugen, dass die Ursachen dieser Zeichen und Abdrücke Gott nicht verborgen bleiben.

Hieronymus : Kommentar zum Buch Ezechiel (In Hesekielem ) 1, 1, 6-8 [12, 217-223 Glorie]

Hieronymus (in der Nachfolge des Origenes) über die vierte Kraft der Seele
Als viertes setzen sie die Kraft an, die über und außerhalb dieser drei ist, welche die Griechen syneidesis/synderesis nennen. Dieser Funke des Gewissens wird auch in der Brust Kains nicht ausgelöscht, nachdem er aus dem Paradies vertrieben wurde. Durch ihn fühlen wir, dass wir sündigen, weil wir von Begierden oder vom Zorn besiegt und bisweilen durch eine Ähnlichkeit der Vernunft selbst getäuscht wurden. Sie schreibt man insbesondere dem Adler zu, der sich mit den drei anderen Seelenvermögen nicht vermischt, sondern die drei irrenden korrigiert.

Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 31, 2 (p. 88, 70-79)

Augustinus nennt die Weltordnung auch das natürliche Gesetz und erklärt, warum nur besonders verrohte Menschen andere Menschen töten dürfen
[1] Aus dieser unsagbaren und erhabenen Verwaltung der Dinge, die durch die göttliche Vorsehung geschieht, ist das Naturgesetz in die rationale Seele gleichsam eingeschrieben, damit in der Führung dieses Lebens und in den irdischen Sitten die Menschen Abbilder solcher Verteilungen bewahren.
[2] Von daher erklärt es sich, dass ein Richter es für seiner Stellung unwürdig und verwerflich hält, einen Verurteilten zu töten. Auf seinen Befehl hin tut dies der Henker, der wegen seiner Begierde in seiner Amtsstellung den Platz in der Ordnung innehat, dass derjenige den durch das Maß der Gesetze Verurteilten tötet, der auch einen Unschuldigen mit der ihm eigenen Grausamkeit töten könnte.

Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 53, 2 (p. 88, 87-89, 98)

Augustinus über den Raub der goldenen Gefäße der Ägypter (Exodus 12, 35f.)
[1] Wenn es also richtig ist, dass einige Leute etwas erleiden, von denen es nicht richtig ist, dass andere sie tun, gibt es gewisse mittlere Ämter, denen die entsprechenden Pflichten auferlegt werden. Auf diese Weise befiehlt die Gerechtigkeit selbst nicht nur, dass jeder das erleidet, was zu erleiden für ihn richtig ist, sondern auch durch diejenigen Täter, für die es nicht weniger richtig ist, das zu tun.
[2] Weil daher auch die Ägypter einer Täuschung würdig waren und weil das Volk Israel zu jenem Zeitalter des Menschengeschlechts noch immer auf einer solchen Stufe der Sitten stand, dass es einen Feind nicht täuschte, ohne dessen würdig zu sein, geschah es, dass Gott anordnete – oder vielmehr entsprechend deren Begierde gestattete –, die goldenen und silbernen Gefäße, nach denen sie als Begehrer des irdischen Reichs noch lechzten, von den Ägyptern erbaten, ohne sie zurückgeben zu wollen, und sie erhielten, als ob sie sie zurückgeben würden.

Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 22; 19, 4

Augustinus lehnt das römische Ideal einer Selbsttötung aus Geistesgröße ab
[1] Und alle die, die dies [den Tod] sich selbst zufügten, sind vielleicht für ihre Geistesgröße zu bewundern, aber jedenfalls nicht für die Gesundheit ihrer Weisheit zu loben. Wenn du die Vernunft sorgfältiger zu Rate ziehst, wird man dies freilich nicht einmal zu Recht Geistesgröße nennen können, wenn sich jeder, der entweder irgendwelche Härten oder fremde Sünden nicht ertragen kann, selbst umbringt. [...]
[2] Wie soll das kein Übel sein, was das Gut der Tapferkeit besiegt [...], so dass diese dasselbe Leben zugleich glückselig nennt und davon überzeugt, es zu verlassen? [...] Hat, bitte, dieser Cato sich eher aus Geduld oder aus Ungeduld umgebracht? Das hätte er nämlich nicht getan, wenn er Caesars Sieg geduldig ertragen hätte. [...] Es liegt eine große Kraft in den Übeln, durch die der Sinn der Natur besiegt wird, durch den man den Tod auf jede Weise, mit allen Kräften und Bemühungen meidet, und zwar so besiegt wird, dass der, der gemieden wurde, gewünscht, erstrebt und [...] vom Menschen sich selbst zugefügt wird. Es liegt eine große Kraft in den Übeln, die die Tapferkeit zum Mörder machen.

Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 26

Augustinus über die Freiheit des Gewissens gegenüber dem Worte Gottes
a) Aber sie [die heidnischen Kritiker] sagen nun, zur Zeit der Verfolgung haben sich doch einige heilige Frauen, um die Verfolger ihrer Keuschheit zu vermeiden, in einen Fluss geworfen, der sie wegreißen und umbringen sollte und sind auf diese Weise gestorben. Ihre Martyrien werden nun in der katholischen Kirche regelmäßig mit großartiger Verehrung begangen.
b) Über diese [heiligen Frauen] wage ich nicht, ein sicheres Urteil auszusprechen. [...] Denn was ist, wenn sie dies nicht aufgrund einer menschlichen Täuschung taten, sondern auf göttlichen Befehl hin, nicht irrend, sondern gehorchend? [...] Denn auch ein Soldat ist, wenn er im Gehorsam gegenüber einer staatlichen Gewalt, unter welche er legitimerweise gestellt ist, einen Menschen tötet, durch kein Gesetz seines Staates des Mordes schuldig, sondern ist vielmehr, wenn er es nicht getan hätte, schuldig des Verlassens und der Verachtung eines Befehls. Aber wenn er es aus eigenem Antrieb und eigener Urheberschaft getan hätte, dann unterfiele er dem Verbrechen des Vergießens menschlichen Blutes. [...]
Aber wenn das bei dem Befehl eines Feldherrn so ist, um wie viel mehr bei einem Befehl des Schöpfers! Wer also hört, man dürfe sich nicht töten, soll dies doch tun, wenn der befohlen hat, dessen Befehle nicht missachtet werden dürfen. Er soll lediglich darauf achten, dass der göttliche Befehl durch keine Unsicherheit schwankt! Wir begegnen dem Gewissen durch das Ohr, das Urteil über das Verborgene maßen wir uns nicht an. "Niemand weiß, was im Menschen getant wird, außer der Geist des Menschen, der in ihm wohnt (1 Korinther 2, 11)."

Ibn Rušd (Averroes): Die entscheidende Abhandlung 2-3 = 1-5

Averroes über die Notwendigkeit philosophischer Forschung laut dem Koran
[2] Wenn die Tätigkeit der Philosophie nichts weiter ist als die Theorie (naẓar) über das Existierende (al-mawǧūdāt) und seine Betrachtung, insofern es auf den Hersteller verweist [...], und wenn das Gesetz (aš-šarʿ) dazu aufgefordert und angespornt hat, das Existierende zu betrachten, so ist klar, dass das, worauf dieser Name verweist, entweder vom Gesetz vorgeschrieben oder als Auftrag gegeben ist. Dass das Gesetz dazu aufruft, mit dem Intellekt (ʿaql) das Existierende zu betrachten [...], wird klar durch verschiedene Verse aus dem Buch Gottes. [...].
[3] Und es ist klar, dass diese Form von Theorie, zu welcher das Gesetz aufruft und anspornt, die vollendetste Art der Theorie mittels der vollendetsten Art des Schlusses ist, und diese wird ,Beweis‘ (burhān) genannt.

Ibn Rušd (Averroes): Die entscheidende Abhandlung 13f

Averroes erklärt den Hintergrund der allegorischen Auslegung von Korantexten, die deren Vereinbarkeit mit der Philosophie sicherstellt, und die Bedingungen für dieses Vorgehen im Einzelfall
[12] Also wissen wir, die Gemeinschaft der Muslime, in endgültiger Weise, dass die Theorie in Beweisform nicht zu etwas führt, worin das Gesetz widerspricht; das Wahre widerspricht nicht dem Wahren, sondern ist im Einklang mit ihm und bezeugt es.
[13] [...] Und weil das so ist, so wird, wenn die Theorie zu einer bestimmte Weise der Erkenntnis in Bezug auf irgendein Existierendes führt, dieses Existierende entweder im Gesetz mit Schweigen übergangen, oder es wird Erkenntnis hierüber vermittelt. Und sofern die Gebote etwas mit Schweigen übergehen, so erschließen es die Rechtsgelehrten mittels des gesetzesbezogenen Schlusses. Und wenn es im Text des Gesetzes steht, so ist der äußere Sinn des Textes entweder mit dem übereinstimmend, wozu der Beweis führt, oder verschieden. [...] Und wenn er verschieden ist, dann ist seine Auslegung erforderlich. Und der Gehalt der Auslegung besteht darin, dass die Bedeutung des Ausdrucks von der gegenstandsbezogenen Bedeutung zur übertragenen Bedeutung hin transponiert wird.

Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) I Einl. § 9f.

Maimonides skizziert den Adressaten des Wegweisers für die Verwirrten und erklärt das Ziel des Werkes:
a) [1] Das Ziel dieses Buches die Ermahnung eines religiösen Menschen – er ist in seiner Seele demütig geworden, und in seiner Überzeugung verfestigte sich die Richtigkeit unseres Gesetzes (šarīʿa = die Torah) feststeht, so dass er vollkommen ist in Religion und Sitten –, der die philosophischen Wissenschaften betrachtet und ihre Inhalte kennt. Nun leitet ihn der menschliche Intellekt an und lädt ihn ein, sich in seinem Lager niederzulassen, und der äußere Sinn des Gesetzes (ṯawāhir aš-šarīʿa) hält ihn zurück. [...]
[2] Also bleibt er in Verwirrung und Schrecken: Entweder lässt er sich einladen von seinem Intellekt [...] – und dann wird er meinen, gegen die Grundlagen des Gesetzes fortzuwerfen –, oder soll er bleibt er bei dem, was er von ihm verstanden hat und lässt sich nicht von seinem Intellekt anleiten. Dann [...] wird er trotzdem sehen, dass er sich Schaden zugezogen hat und Verderben in seiner Religion (dīn), und er wird mit diesen eingebildeten Überzeugungen (iʿtiqādāt) zurückbleiben, wobei er durch sie in Angst und Unbehagen ist. [...]
b) [3] Wenn wir ihm nun diese Allegorien (muṯul) [in der Torah] erklären oder ihn ermahnen, dass dies Allegorien sind, dann wird er zurückfinden und aus dieser Verwirrung gerettet werden. Daher habe ich dieses Buch ,Wegweiser für die Verwirrten‘ genannt.

Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) III 26, p. 570, 12-18

Maimonides vertritt die Meinung, dass es für jedes Gebot des jüdischen Gesetzes einen rationalen Grund gibt, selbst wenn der nicht immer bekannt ist
Diejenigen, die Theorie betreiben, [...] sind über unsere Gesetzgebung im Hinblick darauf, was für uns erlassen wurde, verschiedener Meinung. Einerseits gibt es solche, die hierfür überhaupt keine Ursache suchen und sagen, dass alle Gesetze einem reinen Wunsch [Gottes] folgen. Andererseits gibt es solche, die sagen, dass jedes Gebot und Verbot hiervon einer Weisheit oder einer Absicht folgen, in der ein bestimmter Zweck liegt, und dass alle Gesetze eine Ursache haben und im Hinblick auf einen bestimmten Nutzen hierüber gesetzlich angeordnet wurde. Im Hinblick darauf, dass es für sie alle eine Ursache gibt, wobei wir die Ursache für einige von ihnen nicht kennen und der Gehalt der Weisheit uns hierüber unbekannt ist, dies ist die Meinung von uns allen, vom Volk und von der Elite.

Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) III 27-28, p. 575, 2f.; 576, 11f.; 577, 10-16; 578, 8-11

Theoretische Überlegungen des Maimonides zu den Gesetzen
„[1] Das Ziel für die Gesamtheit des Gesetzes besteht in zweierlei, nämlich das Gedeihen der Seele und das Gedeihen des Körpers. [...] Das wahre Gesetz [...], d.h. das Gesetz unseres Freundes Mose, ist nur gekommen, um uns zu den beiden Vollkommenheiten zusammen zu verhelfen. [...]
[2] Du sollst wissen, dass das Gesetz von den richtigen Meinungen, durch die die äußerste Vollkommenheit entsteht, nur ihren Gipfelpunkt angegeben und zum Überzeugtsein von ihnen nur im Allgemeinen aufgefordert hat, und dies ist die Existenz Gottes des Erhabenen, und seine Einheit und sein Wissen und seine Macht und sein Willen und seine Ewigkeit. Und all dies sind die äußersten Gipfelpunkte, die durch Aufteilen und Definieren nicht verdeutlicht werden können, das Äußerste an Wissen aus vielen Meinungen. Und ebenso forderte das Gesetz zu bestimmten Überzeugungen auf, von denen ein Überzeugtsein notwendig ist für den Frieden der Zustände der Stadt, wie zum Beispiel unser Überzeugtsein, dass der Zorn des Erhabenen über den, der ihm nicht gehorcht, heftig wird.
[3] Für jede Vorschrift [...] ist entweder im Hinblick auf das Gebot in sich selbst oder in seiner Notwendigkeit für die Entfernung von Unrecht oder für den Erwerb edler Sitten die Ursache für diese Vorschrift klar oder der Nutzen offensichtlich.

Abaelard, Peter: Römerbriefkommentar (Abaelard) II, p. 207f.

Peter Abaelard über die natürliche Gesetzgebung der Vernunft
Paulus (Römer 7) sagt nicht einfach ,nicht ich tue das‘, sondern er sagt ,nicht ich, sondern die Sünde‘, was besagen will: Ich werde dazu nicht aus der Natur, sondern aus einem Laster der Natur, das sie schon beherrscht gezogen, aber aus der Natur, durch die ich von Gott vernünftig geschaffen bin, widerstrebe ich der Begierde. [...] Dieses ,Gesetz‘ der Begierde nenne ich ,widerstrebend‘, d.h. entgegengesetzt zu, dem natürlichen ,Gesetz meines Geistes‘, d.h. der Vernunft, die mich gleichsam wie ein Gesetz regieren muss.

Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 2f. p. 6

Abaelard über die eigentliche Definition von Sünde
Abaelard über die eigentliche Definition von Sünde: „Ein Laster ist daher das, wodurch wir zum Sündigen geneigt gemacht werden, d.h. uns dazu neigen, dem zuzustimmen, was nicht richtig ist, so dass wir das folglich tun oder unterlassen. Diese Zustimmung aber nennen wir im eigentlichen Sinn Sünde, das heißt eine Schuld der Seele, durch die sie die Verdammung verdient und bei Gott für schuldig befunden wird.

Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 37 p. 56. 58

Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt ,Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott‘, so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.