Perkams-Zitatenschatz.de

Philosophische Zitate aus Antike und Mittelalter

Thema: Gesetz und Gewissen

79 Zitate zu diesem Thema im Zitatenschatz:

  • Thukydides : Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges (historiae) II 37. 40

    Der Athener Staatsmann Perikles (ca. 490-429 v. Chr.) lobt, in einer vom Historiker Thukydides (ca. 450-399/96 v. Chr.) komponierten Rede, die Athener Demokratie
    Wir leben in einer Staatsform, die nicht den Gesetzen der Nachbarn nachstrebt, sondern wir sind eher ein Vorbild für andere als deren Nachahmer. Ihr Name ist Demokratie, weil sie nicht auf einer Minderheit, sondern auf einer Mehrzahl der Bürger beruht. Vor dem Gesetz gilt bei persönlichen Unterschieden für alle das gleiche, der Rang jedoch, dass wie jemand in etwas besonders angesehen ist, richtet sich im Blick auf das Allgemeine weniger nach seiner Volksklasse, sondern nach seiner Tugend/Tüchtigkeit wird er bevorzugt. Auch dem Armen ist, wenn er für den Staat etwas zu leisten vermag, der Weg nicht durch die Unscheinbarkeit seines Ranges versperrt. In freier Weise aber handeln wir politisch im Hinblick auf die Allgemeinheit und auch im Hinblick auf das Missfallen der täglichen Angelegenheiten untereinander, ohne Zorn auf den Nachbarn, wenn er etwas in Freude tut, und ohne eine zwar unbestrafte, aber doch widerwärtige Missbilligung im Blick auszusetzen. [...] Wir lieben die Schönheit ohne den Luxus; wir lieben die Weisheit ohne Verweichlichung.
  • Thukydides : Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges (historiae) I 139f.

    Perikles mahnt die Bürger zu einem demokratischen Ethos
    Viele standen auf und sprachen; beide Ansichten wurden vertreten, dass man Krieg führen müsse, der andere meinte und dass der Beschluss den Frieden nicht stören dürfe [...]. Da trat auch Perikles, der Sohn des Xanthippos, auf, zu jener Zeit der erste Mann in Athen, mächtig in Wort und Tat. Er hielt etwa folgende mahnende Rede: ,Ich bin noch immer derselben Meinung, Athener: man soll den Peloponnesiern nicht nachgeben. [...] Nur darf ich die Forderung erheben, dass diejenigen von Euch, die sich überzeugen lassen, auch dann für die gemeinsame Meinung eintreten, wenn uns etwas misslingt, und sich auch nicht, wenn die Dinge gut gehen, sich selbst die Einsicht darin anmaßen. Denn es kommt vor, dass die Wechsel der Ereignisse nicht minder ohne erklärbaren Grund ihren Lauf nehmen als die Gedanken der Menschen‘.
  • Thukydides : Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges (historiae) II 60f.

    Perikles rechtfertigt sich gegenüber Vorwürfen
    Gegen mich tobt ihr, gegen einen Mann, der, wie ich meine, in der Erkenntnis dessen, was erforderlich ist, und seiner Vermittlung, hinter niemand zurücksteht, der die Stadt liebt und keiner Bestechung zugänglich ist. [...] Wenn ihr [...] euch durch mich habt zum Kriege bewegen lassen, so schickt es sich nicht, dass man mir jetzt vorwirft, ich hätte Unrecht getan. [...] Ich bin noch immer derselbe und wanke nicht; ihr aber seid veränderlich. Als es euch gut ging, wart ihr gleich bereit; nun, da ihr Unglück habt, kommt euch die Reue.“
  • Platon: Apologie des Sokrates (apologia Socratis) 28e - 29a

    Sokrates (ca. 469-399 v. Chr.) rechtfertigt in einer Verteidigungsrede vor der Gerichtsversammlung der Athener Bürger sein kritisches Fragen als Gehorsam gegenüber einer höheren Autorität als der staatlichen
    Ich hätte also Arges getan, ihr Athener [...], wenn ich da, wo der Gott mich hinstellte, wie ich es doch glaubte und annahm, dass ich philosophierend leben solle und in Prüfung meiner selbst und anderer, den Tod oder irgendetwas anderes fürchtend, aus der Ordnung gewichen wäre.
  • Platon: Apologie des Sokrates (apologia Socratis) 31cd

    Sokrates schildert die Philosophie als Anweisung des Daimonion
    Vielleicht könnte auch dies jemandem sinnlos dünken, dass [...] ich es nicht wage, öffentlich in eurer Versammlung auftretend dem Staate zu raten. Hiervon ist nun die Ursache, was ihr mich oft und vielfältig sagen gehört habt, dass mir etwas Göttliches und Dämonisches widerfährt. [...] Dies hat aber schon in meiner Kindheit begonnen, dass eine Stimme auftrat, welche jedesmal, wenn sie auftritt, mich von etwas abhält, das ich tun will, mir aber niemals zu etwas zuredet. Das ist es, was mir widerrät, mich mit Politik zu befassen
  • Platon: Gorgias (Gorgias) 51cd, 52e/53a, 54bd

    Sokrates begründet die Ablehnung einer Flucht mit einer Berufung auf sein Verhältnis zu den Gesetzen
    ,Überlege also, o Sokrates, würden die Gesetze vielleicht weiter sagen, wenn wir dies wahr gesprochen hätten, dass es dann nicht gerecht ist, was du uns jetzt antun willst. Denn wir, die wir dich zur Welt gebracht, auferzogen, unterrichtet und alles in sich Gute, was nur in unserem Vermögen stand, dir und jedem Bürger mitgeteilt haben, wir gestatten zugleich [...] jedem Athener, der will, daß [...] er das Seinige nehmen und fortgehen dürfe, wohin er nur will. [...] Du aber hast weder Lakedaimon vorgezogen noch Kreta [...] noch irgendeinen anderen von den griechischen Staaten. [...] So vorzüglich vor allen Athenern hat dir die Stadt gefallen und wir, die Gesetze, offensichtlich also auch. [...] Und jetzt willst dem Versprochenen nicht treu bleiben? [...] Aber, Sokrates, gehorche uns, deinen Erziehern und achte weder die Kinder noch das Leben noch irgend etwas anderes höher als das Gerechte, damit du, wenn du in die Unterwelt kommst, dies alles den dortigen Herrschern zu deiner Verteidigung anführen kannst. [...] Merke wohl, lieber Freund Kriton, dass ich dies zu hören glaube, wie die, welche das Ohrenklingen habe, die Flöte zu hören glauben‘.
  • Platon: Die Gesetze (Platon) (Nomoi) I 629e/30a. 30c-e

    Platon (ca. 428/27-348/47 v. Chr.) über die Tugend als Ziel der Gesetzgebung
    Der Athener: ,Du, Tyrtaios, lobst offensichtlich vor allem diejenigen, die sich in einem fremden und auswärtigen Krieg auszeichnen‘. [...] Wir aber behaupten, obwohl dies gute Männer sind, dass doch diejenigen noch besser sind, und zwar um vieles, die sich in dem größten Krieg als die besten hervortun. [...] Denn treu und anständig wird er in innerstaatlichen Auseinandersetzungen nicht sein ohne die gesamte Tugend [...] Mehr als jeder andere blickt gerade der hiesige, von Zeus unterwiesene Gesetzgeber, und überhaupt jeder, der ein bisschen etwas taugt, auf nichts anderes als in erster Linie auf die größte Tugend, wenn er die Gesetze gibt. [...] So wie es dem Wahren und Gerechten entspricht, wenn wir gemäß den guten Sitten reden, ordnete er die Gesetze nicht mit Blick auf einen Teil der Tugend an – und auch noch den schlechtesten –, sondern auf die gesamte Tugend.
  • Platon: Die Gesetze (Platon) (Nomoi) I 631bd

    Platon über die einzelnen Güter der Gesetzgebung
    Der Athener: Die Güter aber sind doppelter Art, die einen menschlich, die anderen göttlich; von den göttlichen aber sind die anderen abhängig, und wenn ein Staat auch die größeren bei sich aufnimmt, so erwirbt er auch die geringeren; wo nicht, büßt er beide ein. [...] Was aber als erstes das leitende der göttlichen Güter ist, ist die Klugheit; das zweite ist die mit Vernunft verbundene besonnene Haltung; aus diesen, wenn sie mit Tapferkeit gemischt sind, ergibt sich als drittes die Gerechtigkeit, als viertes die Tapferkeit. Alle diese sind den übrigen [Gütern] von Natur aus übergeordnet, und daher muss sie auch der Gesetzgeber dementsprechend anordnen. Hierauf muss er den Bürgern einschärfen, dass auch die anderen ihnen gegebenen Verordnungen auf diese Güter hinzielen.
  • Platon: Die Gesetze (Platon) (Nomoi) I 634de

    Wenn die Gesetze einmal stehen, gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten, etwas an ihnen zu ändern (Antike Philosophie I)<br /> Platon über die Möglichkeiten der Kritik an Gesetzen (Gesetzt und Gewissen)
    Wenn eure Gesetze auch maßvoll beschaffen sind, dann ist es gewiss eines der schönsten Gesetze, dass kein junger Mensch untersuchen soll, was an den Gesetzen richtig ist oder nicht, sondern dass mit einer Stimme und aus einem Munde alle einhellig erklären sollen, alles sei richtig angeordnet, da es Götter angeordnet hätten, und wenn jemand etwas anderes sagt, dürfe man es auf keinen Fall zulassen, ihn anzuhören. Wenn aber ein alter Mann etwas an euren Einrichtungen bemerkt, so soll er solche Argumente vor einem Amtsträger oder einem Altersgenossen äußern, ohne Gegenwart eines jungen Menschen.
  • Aristoteles: Nikomachische Ethik (Ethica Nicomachea) V [= Eudemische Ethik IV] 3, 1129b 11-17

    Aristoteles über den generellen Zusammenhang von Gesetz und Gerechtigkeit
    Weil nun der Gesetzesbrecher als ungerecht galt und der sich gesetzesgemäß Verhaltende als gerecht, so ist klar, dass alles Gesetzesgemäße in gewisser Weise gerecht ist. Denn was von der Gesetzgebung bestimmt wird, ist gesetzesgemäß, und jedes Einzelne davon nennen wir gerecht. Die Gesetze reden nun über alles und zielen entweder auf das, was allen gemeinsam zuträglich ist oder den besten oder den Regierenden, und zwar entweder gemäß der Tugend oder auf eine andere Weise.
  • Aristoteles: Nikomachische Ethik (Ethica Nicomachea) V [= Eudemische Ethik IV] 10, 1134b 17-21. 30-32; 1135a 3-5

    Aristoteles über das natürliche Recht
    Vom politisch Gerechten ist das eine natürlich, das andere gesetzlich. Das natürliche hat überall dieselbe Kraft und nicht wegen eines Meinens oder Nicht-Meinens. Beim Gesetzlichen kommt es ursprünglich nicht darauf an, ob es so ist oder anders, wenn es einmal erlassen ist, kommt es schon darauf an, etwa dass das Lösegeld für einen Gefangenen zwei Minen betragen soll. [...] Was von dem, was sich so und anders verhalten kann, naturgemäß ist und was nicht, sondern nur aufgrund von Gesetz und Vertrag, das ist, obwohl beides gleichermaßen veränderlich ist, klar. [...] Ebenso ist das nicht natürlicherweise, sondern menschlich Gerechte nicht überall dasselbe, da es auch nicht die Staatsordnungen sind. Aber nur eine ist überall die von Natur aus beste.
  • Aristoteles: Politik (politica) III 6, 1279a 17-21; 7, 1279a 32-39; b 4-9

    Aristoteles über gerechte und ungerechte Verfassungen
    [1] Soweit also die Staatsformen das Gemeinwohl anstreben, sind sie im Hinblick auf das schlechthin Gerechte richtig; diejenigen aber, die nur das Wohl der Regierenden anstreben, sind verfehlt und allesamt Abweichungen von den richtigen Staatsformen; denn sie sind despotisch, der Staat ist aber eine Gemeinschaft von Freien. [...]
    [2] Wir nennen nun gewöhnlich von den Alleinherrschaften die, die auf das Gemeinwohl schaut, das Königtum, diejenige, die von wenigen, aber mehr als einem regiert wird, Aristokratie [...] Wenn aber die Menge im Hinblick auf das Gemeinwohl Politik treibt, so wird dies mit dem gemeinsamen Namen aller Verfassungen, nämlich Politie, bezeichnet. [...]
    [3] Abweichungen von den genannten sind für das Königtum die Tyrannis, für die Aristokratie die Oligarchie und für die Politie die Demokratie. Denn die Tyrannis ist eine Alleinherrschaft zum Nutzen des Herrschers, die Oligarchie eine Herrschaft zum Nutzen der Reichen und die Demokratie eine solche zum Nutzen der Armen.
  • Aristoteles: Politik (politica) III 6, 1113a 21f. 29-b 1

    Aristoteles über den tüchtigen Menschen als Maß des Guten
    Einem jedem scheint etwas anderes gut und, wenn es sich so ergibt, etwas Gegenteiliges. [...] Nun beurteilt der Tüchtige jedes Einzelne richtig, und in jedem Einzelnen erfasst er das Wahre. Denn entsprechend jeder Disposition ist etwas Spezielles schön und freudvoll, und vielleicht zeichnet sich der Tüchtige dadurch am meisten aus, dass er in jedem Einzelnen das Wahre sieht, da er gewissermaßen Richtschnur und Maß dafür ist. Bei den meisten Leuten scheint aber eine Täuschung durch die Freude zu erfolgen. Denn sie ist nicht gut und scheint doch so.
  • Aristoteles: Politik (politica) III 4, 1277a 13-17; b 18-21. 25-29

    Aristoteles über Tugend und Ausbildung der Regierenden
    Aber vielleicht ist in einem bestimmten Punkte die Tugend des vollkommenen Bürgers und des vollkommenen Menschen doch dieselbe? Wir sagen ja, dass der Regent/Amtsträger gut und klug sein soll; der Bürger hingegen braucht nicht notwendig klug zu sein. Auch sagen einige, dass von vornherein die Erziehung des Herrschers eine andere sein solle. [...] Denn offensichtlich ist die Tugend dessen, der regiert wird, aber frei ist, nicht einfach diejenige des guten [Menschen], etwa als Gerechtigkeit, sondern sie umfasst [verschiedene] Formen, sofern man regiert oder regiert wird, wie ja auch die Besonnenheit des Mannes und diejenige der Frau eine andere ist. [...] Die Klugheit ist aber allein eine spezielle Tugend des Regenten/Amtsträgers. Denn die anderen Tugenden sind notwendigerweise den Regenten und den Regierten gemeinsam; doch der Regierte hat als Tugend nicht die Klugheit, sondern die richtige Meinung.
  • Aristoteles: Nikomachische Ethik (Ethica Nicomachea) V 14, 1137a 33-b 4. 11-19. 34-1138a 2

    Aristoteles über das rechtlich Angemessene bzw. ,Billige‘
    Das Billige ist zwar gerecht, aber nicht dem Gesetze nach, sondern als eine Korrektur des gesetzlich Gerechten. Die Ursache ist, dass jedes Gesetz allgemein ist, in einigen Dingen aber in allgemeiner Weise nicht korrekt gesprochen werden kann. Wo man nun allgemein reden muss, es aber nicht richtig kann, da berücksichtigt das Gesetz die Mehrzahl der Fälle, ohne über diesen Mangel im Unklaren zu sein. Dennoch ist es um nichts weniger richtig. Denn der Fehler liegt nicht am Gesetz oder Gesetzgeber, sondern in der Natur der Sache. [...] Daraus ist auch klar, wer der Billige ist. Denn wer solches bevorzugt wählt und danach handelt, und wer es nicht zum Schaden anderer mit dem Gesetz zu exakt umgeht und zur Abschwächung bereit ist, auch wenn er das Gesetz auf seiner Seite hat, der ist ein Billiger. Das entsprechende Verhalten ist die Billigkeit, eine Art von Gerechtigkeit also, und als Verhalten von ihr nicht verschieden.
  • Diogenes Laertios: Diogenes Laertios VII, 85-88 = Long/Sedley 57A, 63C = Stoicorum Veterum Fragmenta III 178

    Chrysipp (bzw. die Stoiker) über menschliche und kosmische Vernunft <br /><br /> Der Philosophiehistoriker Diogenes Laertios (um 200 n. Chr. ?) erklärt den Zusammenhang von stoischer Ethik und Theologie (VL <i> Gott und die Welt </i>)
    Die Stoiker sagen, dass der primäre Impuls für jedes Lebewesen die Selbsterhaltung ist, weil dieses der Natur von Anfang an zu eigen ist, wie Chrysipp sagt [...], wobei er das primär Eigentümliche für jedes Lebewesen dessen eigene Verfasstheit und das Bewusstsein von ihr nennt [...]. Und weil den rationalen Wesen die Vernunft gemäß einer vollendeteren Anleitung gegeben ist, ist für diese das Leben nach der Vernunft zu Recht der Natur entsprechend. [...] Deswegen gab [...] Zenon [...] als Ziel das Leben in Übereinstimmung mit der Vernunft an, d.h. das Leben gemäß der Tugend. Denn zu dieser leitet uns die Natur. [...] Das Leben in der Nachfolge der Natur [...] bezieht sich [nach Chrysipp] sowohl auf die eigene als auch auf die aller Dinge, wobei wir nichts tun, was das allgemeine Gesetz üblicherweise verbietet, d.h. die rechte Vernunft, die durch alles hindurchgeht, die dasselbe ist wie Zeus, der der Beherrscher des gesamten Haushalts des Seienden ist.
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) II 11f

    Cicero entwickelt auf einer stoischen Grundlage eine äußerst einflussreiche Lehre darüber, dass Gesetze, die diesen Namen verdienen, gerecht sein müssen (Gesetz und Gewissen)<br /> Cicero über Bedingungen für die Gerechtigkeit menschlicher Gesetze (Antike Philosophie II)
    [1] So wie jener göttliche Verstand das höchste Gesetz ist, ebenso ist es, wenn eines im Menschen perfekt ist, im Verstand des Weisen.
    [2] Dasjenige aber, was verschiedenartig und zeitweise von den Völkern [als Gesetze] niedergelegt wurde, trägt die Bezeichnung ,Gesetze‘ eher aus Gutmütigkeit als der Sache wegen. Denn dass jedes Gesetz, das zu Recht ,Gesetz‘ genannt werden kann, lobenswert ist lehrt man mit in etwa solchen Argumenten. Es stehe fest, dass die Gesetze zum Heil der Bürger und zur Unversehrtheit der Staaten sowie zu einem ruhigen und glückseligen Leben der Menschen erfunden worden seien. [...]
    [3] Ich frage Dich also, Quintus, so wie diese Leute es zu tun pflegen: Wenn ein Staat kein solches [Gesetz] hat, ist er [nicht] aus genau dem Grund, dass er es nicht hat, geringzuschätzen, und ist dieses Gesetz unter die Güter zu rechnen?
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) I 17;

    Cicero über das Ziel der Erklärung des ius civile
    Wir müssen aber bei dieser Erörterung die gesamte Ursache von universalem Recht und Gesetzen in der Weise umfassen, dass das, was wir ius civile nennen, in einem kleinen und eng eingegrenzten Ort der Natur eingeschlossen wird. Denn die Natur des Rechts müssen wir erklären und sie aus der Natur des Menschen ableiten; wir müssen die Gesetze bedenken, mit denen die Staaten regiert werden sollen. Dann sind diejenigen zu betrachten, die zusammengestellt und niedergeschrieben worden, also die Reche und Anordnungen der Völker. Unter diesen werden auch die Rechte nicht verborgen bleiben, die wir die bürgerlichen nennen.
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) I 19

    Der Weg vom stoischen Naturgesetz zum menschlichen Gesetz nach Cicero
    Das Gesetz ist die höchste Vernunft, die der Natur innewohnt, die das gebietet, was getan werden muss, und das Gegenteil verbietet. Dieselbe Vernunft ist, wenn sie im Verstand des Menschen befestigt und vollendet wurde, das Gesetz. [...] Und hiervon meinen einige [gelehrte Männer], es sei hinsichtlich seiner griechischen Bezeichnung nach der Zuteilung von, jedem das Seine‘ benannt worden, ich aber hinsichtlich unserer vom Auswählen. Denn so wie sie die Kraft der Gerechtigkeit, so setzen wir diejenige der Auswahl im Gesetz an. Und doch ist beides spezifisch für das Gesetz. [...] Aber [...] wir werden volkstümlich sprechen müssen und dasjenige Gesetz nennen, was schriftlich sanktioniert, was es will, entweder durch Befehlen [...]; den Ausgangspunkt für die Aufstellung des Rechts wollen wir aber von jenem höchsten Gesetze nehmen.
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) I 22f. 29f. 32

    Cicero über die Wirkungen der Vernunft als Gesetz
    Da es also nichts Vorzüglicheres gibt als die Vernunft und sie sowohl im Menschen als auch in Gott ist, gibt es also für den Menschen in der Vernunft eine vorzügliche Gesellschaft mit Gott. Wem aber die Vernunft gemeinsam ist, dem ist es auch die rechte Vernunft. Da diese ein Gesetz ist, müssen wir Menschen meinen, dass wir auch in einem Gesetz mit den Göttern Gesellschaft haben. [...] Denn in nichts ist eines dem anderen so ähnlich, so gleich, wie wir alle es untereinander sind. [...] Denn die Vernunft, aufgrund derer allein wir die Tiere überragen, durch die wir zur Vermutung fähig sind, argumentieren, widerlegen, erörtern, etwas zustandebringen und Schlüsse ziehen, ist gewiss allgemein, in der Ansicht unterschiedlich, doch in der Fähigkeit zu lernen gleich. [...] Welche Nation aber liebt denn nicht Milde, Güte, einen dankbaren und einer Wohltat bewussten Geist? Welche verachtet, ja hasst die Hochmütigen, die Übeltäter, die Grausamen, die Undankbaren denn nicht?
  • Cicero: Für Cluentius (Pro Cluentio) 159

    Cicero über die Bedeutung des Gewissens für den Richter
    Es zeichnet, ihr Richter, einen großen und weisen Menschen aus, wenn er sein Stimmtäfelchen zum Urteilen aufnimmt, nicht zu meinen, dass er allein ist, und auch nicht, dass ihm erlaubt ist, was immer er nur begehrt, sondern dass er zur Überlegung das Gesetz, die Frömmigkeit, die Gerechtigkeit und die Redlichkeit heranzieht, während er die Lust, den Hass, den Neid, die Furcht und alle Begierden abwehrt und das Gewissen seines Geistes am höchsten schätzt, das wir von den unsterblichen Göttern empfangen haben und das von uns nicht losgerissen werden kann. Wenn dies für uns der Zeuge für die besten Überlegungen und Taten im gesamten Leben ist, dann werden wir ohne jede Furcht und mit höchster Ehrbarkeit leben.
  • Cicero: Für Milo (Pro Milone) 61

    Cicero über innere und äußere Dimensionen des Gewissensurteils
    Aber wenn ihr noch nicht hinreichend erkennt, obwohl die Sache selbst mit so vielen so klaren Argumenten und Zeichen zutage liegt, dass Milo mit reinem und unversehrtem Geist, durch kein Verbrechen befleckt, durch keinerlei Furcht erschreckt, durch kein Gewissen betäubt nach Rom zurückgekehrt ist, dann erinnert euch – bei den unsterblichen Göttern – wie schnell seine Rückkehr erfolgt, wie sein Einzug ins Forum war, in Anbetracht der brennenden Kurie, was für eine Geistesgröße er zeigte, was für einen Gesichtsausdruck, was für eine Beredsamkeit. [...] Groß ist die Kraft des Gewissens, ihr Richter, und zwar groß in beide Richtungen, so dass die, die nichts verbrochen haben, auch nichts fürchten und die, die sich verfehlt haben, meinen, dass ihnen die Strafe beständig vor Augen steht.
  • Cicero: Die Gesetze (Cicero) (De legibus) I 40

    Cicero über die bestrafende Kraft des schlechten Gewissens
    Aber es gibt keine Sühne für Verbrechen gegen die Menschen und Respektlosigkeiten . Daher werden sie bestraft, nicht so sehr durch Gerichtsurteile – die gab es früher nirgends, heute gibt es weithin keine, und wo es sie gibt, sind sie allzu häufig falsch –, sondern die Furien treiben sie vor sich her, nicht mit brennenden Ruten, so wie in den Mythen, sondern durch die Bedrängnis des Gewissens und die Qual der Bosheit.
  • Seneca: Das glückliche Leben (De vita beata) 20, 4-5

    Seneca über die Wirkung des Gewissens im glücklichen Leben
    Nichts will ich um einer Meinung willen tun, alles um des Gewissens willen. Ich will annehmen, dass alles unter öffentlicher Betrachung geschieht, was ich in eigenem Bewusstsein tue. [...] Und wenn einmal entweder die Natur meine Lebenskraft zurückfordert oder meine Natur sie entlässt, dann werde ich mit dem Zeugnis scheiden, dass ich das Gewissen geliebt habe, die guten Bemühungen, dass die Freiheit von niemandem durch mich verringert wurde, am allerwenigsten meine eigene‘ – wer sich vornehmen, wer wollen, wer versuchen wird, dies zu tun, der wird den Weg zu den Göttern gehen, ja er wird, selbst wenn er an ihm nicht festhält, ,doch aus einem großen Wagnis fallen.
  • Philon von Alexandrien: Die zehn Gebote (De decalogo) 87f.; Philonis opera IV, p. 288f.

    Philon von Alexandrien über die Wirkung des Gewissens
    Denn die jeder Seele angeborene und mit ihr lebende Prüfung, die nicht gewohnt ist, etwas Unrechtes zuzulassen, die immer eine das schlechte Hassende und die Tugend liebende Natur zeigt, ist Ankläger und Richter zugleich; wenn sie einmal geweckt ist, beschuldigt sie als Ankläger, klagt an und beschämt; als Richter hinwiederum belehrt sie, erteilt Zurechtweisung, mahnt zur Umkehr. Und hat sie überreden können, dann ist sie erfreut und ausgesöhnt; konnte sie das aber nicht, dann kämpft sie unversöhnlich und lässt weder am Tag noch in der Nacht ab, sondern versetzt unheilbare Stiche und Wunden, bis sie das elende und fluchwürdige Leben vernichtet hat.
  • Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 1, 19-22

    Paulus von Tarsus über die natürliche Kenntnis Gottes bei jedem Menschen
    Denn was man von Gott erkennen kann, ist unter ihnen offenbar. Denn Gott hat es ihnen offenbart. Denn was an ihm unsichtbar ist, wird seit der Schöpfung durch seine Werke als Gedachtes [Luther: „wenn man sie wahrnimmt“; Einheitsübersetzung: „mit Vernunft“] erblickt, seine ewige Kraft und Gottheit, so dass sie unentschuldbar sind, weil sie Gott, obwohl sie ihn erkannten, nicht als Gott lobten. [...] Während sie behaupteten, weise zu sein, wurden sie zu Toren
  • Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 2, 12-16

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit der Heiden gegenüber dem Gesetz
    Denn die, die ohne Gesetz sündigten, werden auch ohne Gesetz zugrunde gehen, und die, die im Gesetz sündigten, werden durch das Gesetz beurteilt werden. Denn nicht die Hörer des Gesetzes sind gerecht bei Gott, sondern die Täter des Gesetzes werden gerechtfertigt werden. Denn wenn die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus die Inhalte des Gesetzes tun, dann sind diese, obwohl sie das Gesetz nicht haben, für sich selbst Gesetz, sie, die zeigen, dass das Werk des Gesetzes in ihre Herzen geschrieben ist, wenn ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt und wenn sich ihre Gedanken untereinander anklagen und verteidigen, an dem Tag, wenn Gott das Verborgene der Menschen gemäß meinem Evangelium durch Jesus Christus beurteilt.
  • Paulus von Tarsus (Apostel): 1. Korintherbrief 10, 23-31

    Der Apostel Paulus über die Gewissensfreiheit des Christen
    Alles ist erlaubt – aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt – aber nicht alles baut auf. Keiner suche seine eigene Angelegenheit, sondern die des anderen. Alles, was auf dem Fleischmarkt verkauft wird, esst, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Denn dem Herrn gehört die Erde und, was sie erfüllt. Wenn einer der Ungläubigen euch einlädt und ihr wollt gehen, dann esst alles, was euch vorgesetzt wird, ohne einen Unterschied zu machen wegen des Gewissens. Aber wenn euch jemand sagt: ,Dies ist Götzenopferfleisch‘, esst es nicht, um dessentwillen, der darauf hinweist, und um des Gewissens willen. Gewissen nenne ich nicht nur das eigene, sondern das des anderen. Denn wozu soll meine Freiheit unter einem anderen Gewissen verurteilt werden? [...] Wenn ihr nun esst, wenn ihr trinkt, wenn ihr irgendetwas tut, tut es zum Ruhm Gottes
  • Paulus von Tarsus (Apostel): Römerbrief (Pauli epistula ad Romanos) 14, 22f.

    Paulus beschreibt den Glauben als Prinzip der Selbstprüfung
    Du hast dir gemäß einen Glauben vor Gott. Selig ist, wer sich selbst nicht verurteilt, in dem was er billigt. Wer aber Bedenken trägt, wird, wenn er isst, verurteilt, weil dies nicht aus Glauben geschieht. Alles aber, was nicht aus Glauben geschieht, ist Sünde.
  • Origenes: Kommentar zu Röm 2, 14-16 [Text 2]

    Der Kirchenvater Origenes deutet Paulus‘ Aussagen im Römerbrief als Theorie der Freiheit des Gewissens (libertas conscientiae)
    Und der Apostel sagt, dass diejenigen das Zeugnis eines gesunden Gewissens besitzen, die das in die Herzen eingeschriebene Gesetz einhalten. Daher scheint es notwendig zu erörtern, was dasjenige sei, das der Apostel Gewissen nennt; ob es eine andere Substanz ist als das Herz oder die Seele. Denn von diesem Gewissen wird auch anderswo [in der Bibel] gesagt, dass es tadelt und nicht getadelt wird und den Menschen richtet, selbst aber nicht gerichtet wird. [...] Weil ich also bei ihm eine so große Freiheit sehe, dass es sich immer an den guten Taten freut und über sie jubelt, für die schlechten aber nicht angeklagt wird, sondern die Seele, der es anhängt, tadelt und anklagt, meine ich, dass es der Geist ist, von dem der Apostel sagt, er sei mit der Seele [...], mit ihr verbunden wie ein Erzieher und Leiter, um sie über das Bessere zu ermahnen und über die Schuld zu strafen und anzuklagen
  • Origenes: Kommentar zu Röm 2, 14-16 [Text 7]

    Origenes über die anklagenden Gedanken
    Dann ist zu schauen, wie an dem Tag, an dem Gott das Verborgene der Menschen richten wird, die Gedanken die Seele entweder anklagen oder verteidigen werden [...]. Denn wenn wir entweder Gutes oder Böses denken, dann bleiben in unserem Herz, wie im Wachs, gewisse Abdrücke und Zeichen sowohl der guten als auch der schlechten Gedanken zurück. Jetzt liegen sie im Verborgenen der Brust, aber man sagt, dass sie an jenem Tag enthüllt werden von niemand anderem als dem, der allein das Verborgene der Menschen wissen kann. Auch unser Gewissen wird mit bezeugen, dass die Ursachen dieser Zeichen und Abdrücke Gott nicht verborgen bleiben.
  • Hieronymus : Kommentar zum Buch Ezechiel (In Hesekielem ) 1, 1, 6-8 [12, 217-223 Glorie]

    Hieronymus (in der Nachfolge des Origenes) über die vierte Kraft der Seele
    Als viertes setzen sie die Kraft an, die über und außerhalb dieser drei ist, welche die Griechen syneidesis/synderesis nennen. Dieser Funke des Gewissens wird auch in der Brust Kains nicht ausgelöscht, nachdem er aus dem Paradies vertrieben wurde. Durch ihn fühlen wir, dass wir sündigen, weil wir von Begierden oder vom Zorn besiegt und bisweilen durch eine Ähnlichkeit der Vernunft selbst getäuscht wurden. Sie schreibt man insbesondere dem Adler zu, der sich mit den drei anderen Seelenvermögen nicht vermischt, sondern die drei irrenden korrigiert.
  • Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 31, 2

    Augustinus über das natürliche Gesetz und die Ordnung Gottes
    Aus dieser unsagbaren und erhabenen Verwaltung der Dinge, die durch die göttliche Vorsehung geschieht, ist das Naturgesetz in die rationale Seele gleichsam eingeschrieben, damit in der Führung dieses Lebens und in den irdischen Sitten die Menschen Abbilder solcher Verteilungen bewahren. Von daher erklärt es sich, dass ein Richter es für seiner Stellung unwürdig und verwerflich hält, einen Verurteilten zu töten. Auf seinen Befehl hin tut dies der Henker, der wegen seiner Begierde in seiner Amtsstellung den Platz in der Ordnung innehat, dass derjenige den durch das Maß der Gesetze Verurteilten tötet, der auch einen Unschuldigen mit der ihm eigenen Grausamkeit töten könnte.
  • Augustinus von Hippo: Die freie Entscheidung (De libero arbitrio ) I 48-51

    Augustinus über das ewige und das zeitliche Gesetz
    Jenes Gesetz, das die höchste Vernunft genannt wird, dem immer zu gehorchen ist und durch welches sich die Bösen das unglückliche, die Guten aber das glückliche Leben verdienen, und durch das schließlich das zeitlich zu nennende Gesetz zu Recht erlassen und zu Recht geändert wird – kann dieses Gesetz irgendeinem Einsichtigen anders als unwandelbar und ewig erscheinen? [...] Ich glaube, du siehst zugleich auch ein, dass in diesem zeitlichen [Gesetz] nichts gerecht und richtig ist, was sich die Menschen nicht aus dem ewigen Gesetz hergeleitet haben. Denn wenn dieses Volk zu einer Zeit gerechterweise Ämter verliehen hat, zu einer anderen wiederum nicht, dann ist diese zeitliche Veränderung, um gerecht zu sein, aus jener Ewigkeit abgeleitet, durch die es immer gerecht ist, dass ein würdevolles Ämter verleiht, ein ungefestigtes aber nicht. [...] Um also kurz den Begriff des ewigen Gesetzes, der uns eingeprägt ist, in Worten auszudrücken, soweit ich das vermag: Das ewige Gesetz ist das, wodurch es gerecht ist, dass alles bestens geordnet ist.
  • Augustinus von Hippo: Zu verschiedenen Fragen (De diversis quaestionibus ) 31, 2

    Augustinus über den Raub der goldenen Gefäße der Ägypter (Exodus 12, 35f.)
    Wenn es also richtig ist, dass einige Leute etwas erleiden, von denen es nicht richtig ist, dass andere sie tun, gibt es gewisse mittlere Ämter, denn die entsprechenden Pflichten auferlegt werden. Auf diese Weise befiehlt die Gerechtigkeit selbst nicht nur, dass jeder das erleidet, was zu erleiden für ihn richtig ist, sondern auch durch diejenigen Täter, für die es nicht weniger richtig ist, das zu tun. Weil daher auch die Ägypter einer Täuschung würdig waren und weil das Volk Israel zu jenem Zeitalter des Menschengeschlechts noch immer auf einer solchen Stufe der Sitten stand, dass es einen Feind nicht täuschte, ohne dessen würdig zu sein, geschah es, dass Gott anordnete – oder vielmehr entsprechend deren Begierde gestattete –, die goldenen und silbernen Gefäße, nach denen sie als Begehrer des irdischen Reichs noch lechzten, von den Ägyptern erbaten, ohne sie zurückgeben zu wollen, und sie erhielten, als ob sie sie zurückgeben würden.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 22. 26

    Augustinus verurteilt die Selbsttötung, hat aber ein Problem aufgrund der erzwungenen Tode christlicher Jungfrauen in Anbetracht einer drohenden Vergewaltigung
    Und alle die, die dies [den Tod] sich selbst zufügten, sind vielleicht für ihre Geistesgröße zu bewundern, aber jedenfalls nicht für die Gesundheit ihrer Weisheit zu loben. Wenn du die Vernunft sorgfältiger zu Rate ziehst, wird man dies freilich nicht einmal zu Recht Geistesgröße nennen können, wenn sich jeder, der entweder irgendwelche Härten oder fremde Sünden nicht ertragen kann, selbst umbringt. [...] Aber sie [die heidnischen Kritiker] sagen nun, zur Zeit der Verfolgung haben sich doch einige heilige Frauen, um die Verfolger ihrer Keuschheit zu vermeiden, in einen Fluss geworfen, der sie wegreißen und umbringen sollte und sind auf diese Weise gestorben. Ihre Martyrien werden nun in der katholischen Kirche regelmäßig mit großartiger Verehrung begangen.
  • Augustinus von Hippo: Der Gottesstaat (De civitate dei) I 26

    Augustinus über die Freiheit des Gewissens gegenüber dem Worte Gottes
    Über diese [heiligen Frauen] wage ich nicht, ein sicheres Urteil auszusprechen. [...] Denn was ist, wenn sie dies nicht aufgrund einer menschlichen Täuschung taten, sondern auf göttlichen Befehl hin, nicht irrend, sondern gehorchend? [...] Denn auch ein Soldat ist, wenn er im Gehorsam gegenüber einer staatlichen Gewalt, unter welche er legitimerweise gestellt ist, einen Menschen tötet, durch kein Gesetz seines Staates des Mordes schuldig, sondern ist vielmehr, wenn er es nicht getan hätte, schuldig des Verlassens und der Verachtung eines Befehls. Aber wenn er es aus eigenem Antrieb und eigener Urheberschaft getan hätte, dann unterfiele er dem Verbrechen des Vergießens menschlichen Blutes. [...]
    Aber wenn das bei dem Befehl eines Feldherrn so ist, um wie viel mehr bei einem Befehl des Schöpfers! Wer also hört, man dürfe sich nicht töten, soll dies doch tun, wenn der befohlen hat, dessen Befehle nicht missachtet werden dürfen. Er soll lediglich darauf achten, dass der göttliche Befehl durch keine Unsicherheit schwankt! Wir begegnen dem Gewissen durch das Ohr, das Urteil über das Verborgene maßen wir uns nicht an. ,Niemand weiß, was im Menschen getant wird, außer der Geist des Menschen, der in ihm wohnt‘ (1 Korinther 2, 11).
  • Averroes : Die entscheidende Abhandlung 2-3 = 1-5

    Averroes über die Notwendigkeit philosophischer Forschung laut dem Koran
    [2] Wenn die Tätigkeit der Philosophie nichts weiter ist als die Theorie (naẓar) über das Existierende (al-mawǧūdāt) und seine Betrachtung, insofern es auf den Hersteller verweist [...], und wenn das Gesetz (aš-šarʿ) dazu aufgefordert und angespornt hat, das Existierende zu betrachten, so ist klar, dass das, worauf dieser Name verweist, entweder vom Gesetz vorgeschrieben oder als Auftrag gegeben ist. Dass das Gesetz dazu aufruft, mit dem Intellekt (ʿaql) das Existierende zu betrachten [...], wird klar durch verschiedene Verse aus dem Buch Gottes. [...].
    [3] Und es ist klar, dass diese Form von Theorie, zu welcher das Gesetz aufruft und anspornt, die vollendetste Art der Theorie mittels der vollendetsten Art des Schlusses ist, und diese wird ,Beweis‘ (burhān) genannt.
  • Averroes : Die entscheidende Abhandlung 13f.

    Averroes erklärt den Hintergrund der allegorischen Auslegung von Korantexten, die deren Vereinbarkeit mit der Philosophie sicherstellt, und die Bedingungen für dieses Vorgehen im Einzelfall
    [12] Also wissen wir, die Gemeinschaft der Muslime, in endgültiger Weise, dass die Theorie in Beweisform nicht zu etwas führt, worin das Gesetz widerspricht; das Wahre widerspricht nicht dem Wahren, sondern ist im Einklang mit ihm und bezeugt es.
    [13] [...] Und weil das so ist, so wird, wenn die Theorie zu einer bestimmte Weise der Erkenntnis in Bezug auf irgendein Existierendes führt, dieses Existierende entweder im Gesetz mit Schweigen übergangen, oder es wird Erkenntnis hierüber vermittelt. Und sofern die Gebote etwas mit Schweigen übergehen, so erschließen es die Rechtsgelehrten mittels des gesetzesbezogenen Schlusses. Und wenn es im Text des Gesetzes steht, so ist der äußere Sinn des Textes entweder mit dem übereinstimmend, wozu der Beweis führt, oder verschieden. [...] Und wenn er verschieden ist, dann ist seine Auslegung erforderlich. Und der Gehalt der Auslegung besteht darin, dass die Bedeutung des Ausdrucks von der gegenstandsbezogenen Bedeutung zur übertragenen Bedeutung hin transponiert wird.
  • Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) I Einl. § 9f.

    Maimonides skizziert den Adressaten des Wegweisers für die Verwirrten und erklärt das Ziel des Werkes:
    a) [1] Das Ziel dieses Buches die Ermahnung eines religiösen Menschen – er ist in seiner Seele demütig geworden, und in seiner Überzeugung verfestigte sich die Richtigkeit unseres Gesetzes (šarīʿa = die Torah) feststeht, so dass er vollkommen ist in Religion und Sitten –, der die philosophischen Wissenschaften betrachtet und ihre Inhalte kennt. Nun leitet ihn der menschliche Intellekt an und lädt ihn ein, sich in seinem Lager niederzulassen, und der äußere Sinn des Gesetzes (ṯawāhir aš-šarīʿa) hält ihn zurück. [...]
    [2] Also bleibt er in Verwirrung und Schrecken: Entweder lässt er sich einladen von seinem Intellekt [...] – und dann wird er meinen, gegen die Grundlagen des Gesetzes fortzuwerfen –, oder soll er bleibt er bei dem, was er von ihm verstanden hat und lässt sich nicht von seinem Intellekt anleiten. Dann [...] wird er trotzdem sehen, dass er sich Schaden zugezogen hat und Verderben in seiner Religion (dīn), und er wird mit diesen eingebildeten Überzeugungen (iʿtiqādāt) zurückbleiben, wobei er durch sie in Angst und Unbehagen ist. [...]
    b) [3] Wenn wir ihm nun diese Allegorien (muṯul) [in der Torah] erklären oder ihn ermahnen, dass dies Allegorien sind, dann wird er zurückfinden und aus dieser Verwirrung gerettet werden. Daher habe ich dieses Buch ,Wegweiser für die Verwirrten‘ genannt.
  • Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) III 26, p. 570, 12-18

    Maimonides vertritt die Meinung, dass es für jedes Gebot des jüdischen Gesetzes einen rationalen Grund gibt, selbst wenn der nicht immer bekannt ist
    Diejenigen, die Theorie betreiben, [...] sind über unsere Gesetzgebung im Hinblick darauf, was für uns erlassen wurde, verschiedener Meinung. Einerseits gibt es solche, die hierfür überhaupt keine Ursache suchen und sagen, dass alle Gesetze einem reinen Wunsch [Gottes] folgen. Andererseits gibt es solche, die sagen, dass jedes Gebot und Verbot hiervon einer Weisheit oder einer Absicht folgen, in der ein bestimmter Zweck liegt, und dass alle Gesetze eine Ursache haben und im Hinblick auf einen bestimmten Nutzen hierüber gesetzlich angeordnet wurde. Im Hinblick darauf, dass es für sie alle eine Ursache gibt, wobei wir die Ursache für einige von ihnen nicht kennen und der Gehalt der Weisheit uns hierüber unbekannt ist, dies ist die Meinung von uns allen, vom Volk und von der Elite.
  • Moses Maimonides: Wegweiser für die Verwirrten (Dux neutrorum sive perplexorum) III 27-28, p. 575, 2f.; 576, 11f.; 577, 10-16; 578, 8-11

    Theoretische Überlegungen des Maimonides zu den Gesetzen
    „[1] Das Ziel für die Gesamtheit des Gesetzes besteht in zweierlei, nämlich das Gedeihen der Seele und das Gedeihen des Körpers. [...] Das wahre Gesetz [...], d.h. das Gesetz unseres Freundes Mose, ist nur gekommen, um uns zu den beiden Vollkommenheiten zusammen zu verhelfen. [...]
    [2] Du sollst wissen, dass das Gesetz von den richtigen Meinungen, durch die die äußerste Vollkommenheit entsteht, nur ihren Gipfelpunkt angegeben und zum Überzeugtsein von ihnen nur im Allgemeinen aufgefordert hat, und dies ist die Existenz Gottes des Erhabenen, und seine Einheit und sein Wissen und seine Macht und sein Willen und seine Ewigkeit. Und all dies sind die äußersten Gipfelpunkte, die durch Aufteilen und Definieren nicht verdeutlicht werden können, das Äußerste an Wissen aus vielen Meinungen. Und ebenso forderte das Gesetz zu bestimmten Überzeugungen auf, von denen ein Überzeugtsein notwendig ist für den Frieden der Zustände der Stadt, wie zum Beispiel unser Überzeugtsein, dass der Zorn des Erhabenen über den, der ihm nicht gehorcht, heftig wird.
    [3] Für jede Vorschrift [...] ist entweder im Hinblick auf das Gebot in sich selbst oder in seiner Notwendigkeit für die Entfernung von Unrecht oder für den Erwerb edler Sitten die Ursache für diese Vorschrift klar oder der Nutzen offensichtlich.
  • Abaelard, Peter: Römerbriefkommentar II, p. 207f.

    Peter Abaelard über die natürliche Gesetzgebung der Vernunft
    Paulus (Römer 7) sagt nicht einfach ,nicht ich tue das‘, sondern er sagt ,nicht ich, sondern die Sünde‘, was besagen will: Ich werde dazu nicht aus der Natur, sondern aus einem Laster der Natur, das sie schon beherrscht gezogen, aber aus der Natur, durch die ich von Gott vernünftig geschaffen bin, widerstrebe ich der Begierde. [...] Dieses ,Gesetz‘ der Begierde nenne ich ,widerstrebend‘, d.h. entgegengesetzt zu, dem natürlichen ,Gesetz meines Geistes‘, d.h. der Vernunft, die mich gleichsam wie ein Gesetz regieren muss.
  • Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 2f. p. 6

    Abaelard über die eigentliche Definition von Sünde
    Abaelard über die eigentliche Definition von Sünde: „Ein Laster ist daher das, wodurch wir zum Sündigen geneigt gemacht werden, d.h. uns dazu neigen, dem zuzustimmen, was nicht richtig ist, so dass wir das folglich tun oder unterlassen. Diese Zustimmung aber nennen wir im eigentlichen Sinn Sünde, das heißt eine Schuld der Seele, durch die sie die Verdammung verdient und bei Gott für schuldig befunden wird.
  • Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 37 p. 56. 58

    Abaelard über die Gewissensfreiheit der Verfolger Christi
    Nehmen wir an, jemand fragt, ob die Verfolger der Märtyrer oder Christi in demjenigen sündigten, wovon sie glaubten, es gefalle Gott, oder fragt, ob sie dies ohne Sünde hätten unterlassen können, wovon sie meinten, es dürfe auf keinen Fall unterlassen werden. Dem gemäß, was wir vorher als Beschreibung der Sünde angegeben haben – sie bestehe in einer Missachtung Gottes oder darin, dem zuzustimmen, wovon man glaubt, ihm dürfe nicht zugestimmt werden – können wir bestimmt nicht sagen, sie hätten hierin gesündigt, noch auch, dass die Unkenntnis von irgendetwas oder sogar der Unglaube in sich eine Sünde sei. Denn diejenigen, die Christus nicht kennen und den christlichen Glauben deswegen zurückweisen, weil sie glauben, er sei gottwidrig – welche Missachtung Gottes haben sie in demjenigen, was sie wegen Gott tun und wovon sie deswegen meinen, sie würden gut handeln? Zumal ja der Apostel sagt ,Wenn unser Herz uns nicht tadelt, dann haben wir Vertrauen bei Gott‘, so als ob er sagen wollte: Wo wir uns gegenüber unserem Gewissen nichts herausnehmen, da fürchten wir uns umsonst davor, vor Gott als Angeklagte wegen einer Schuld hingestellt zu werden.
  • Abaelard, Peter: Ethica (Ethica ) I § 24 p. 38-40

    Abaelard über die inhärenten Grenzen des gesetzmäßigen Handelns
    „[1] Eine arme Frau hat einen Säugling und hat doch nicht so viele Kleidungsstücke, dass es für das Kind in der Wiege und sie selbst ausreichen würde. Aus Mitleid mit dem Kind legt sie es daher zu sich selbst, um es mit der eigenen Decke zu wärmen, und schließlich [...] zerdrückt sie zwangsläufig den, sie mit höchster Liebe umarmt. [...] Dennoch [...] wird ihr eine schwere Strafe auferlegt, nicht wegen der Schuld, die sie begangen hat, sondern damit sie selbst und andere Frauen in Zukunft [...] vorsichtiger werden.
    [2] Es kommt ferner manchmal vor, dass jemand von seinen Feinden bei einem Richter angeklagt und ihm etwas vorgeworfen wird, worin er, wie der Richter erkennt, unschuldig ist. [...] Nun bringen sie Zeugen vor, allerdings falsche, um den zu überführen, den sie anklagen. Weil der Richter aber diese Zeugen überhaupt nicht aus zutage liegenden Gründen widerlegen kann, wird er vom Gesetz gezwungen, sie zu akzeptieren. Durch die Akzeptanz ihres Zeugnisses bestraft er schließlich den Unschuldigen. Er muss also den bestrafen, der nicht bestraft werden darf. Er muss es gewiss, denn dass, was jener nicht verdiente, führt dieser gemäß dem Gesetz gerecht durch
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 90, 1 resp.

    Die Definition des Gesetzes
    Das Gesetz ist irgendeine Regel und ein Maßstab für Handlungen. [...] Aber die Regel und der Maßstab für die menschlichen Handlungen ist die Vernunft. [...] Denn es ist Aufgabe der Vernunft, zum Ziel hinzuordnen, welches dem Philosophen [Aristoteles] zufolge das erste Prinzip beim Handeln ist. [...] Und so kann aus den vier genannten Punkten die Definition des Gesetzes zusammengestellt werden, die nicht anders lautet als ,eine bestimmte Ordnung der Vernunft zum Gemeinwohl hin, und von dem verkündet, der die Fürsorge für die Gemeinschaft innehat
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 91, 2 resp.

    Das Naturgesetz der Vernunft
    Im Vergleich zu den übrigen Wesen unterliegt das rationale auf eine bestimmte herausragendere Weise der göttlichen Vorsehung, insofern es auch selbst Anteil an der Vorsehung bekommt, in dem es für sich und für andere vorsieht. Daher gibt es in ihrer auch einen Anteil an der ewigen Vernunft, durch welchen es eine natürliche Neigung zu einem pflichtschuldigen Handeln und Ziel hat; und diese Teilhabe am ewigen Gesetz im vernünftigen Wesen wird ,Naturgesetz‘ genannt.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 94, 2 resp.

    Die Wirkweise des Naturgesetzes
    Die Vorschriften des Naturgesetzes verhalten sich zur praktischen Vernunft auf die Weise, wie sich die ersten Prinzipien zur theoretischen Vernunft verhalten. Denn beide sind bestimmte in sich selbst bekannte Prinzipien. [...] So wie ,seiend‘ das erste ist, das schlechthin aufgefasst wird, so ist ,gut‘ das erste, was von der praktischen Vernunft aufgefasst wird, die zum Werk hin geordnet ist. Denn jedes Handelnde handelt wegen eines Ziels, das den Gehalt ,gut‘ hat. Und daher ist das erste Prinzip in der praktischen Vernunft eines, das auf den Gehalt ,gut‘ gegründet ist, der da lautet: ,Gut‘ ist das, was alles anstrebt. Das ist also das erste Gebot des Gesetzes, dass das Gute zu tun und zu verfolgen ist sowie das Schlechte zu meiden. Und hierauf gründen sich alle anderen Vorschriften des Naturgesetzes. [...] All das, wozu der Mensch eine natürliche Neigung hat, fasst die Vernunft natürlicherweise als Güter auf, und folglich als im Werk zu erstrebend, sowie ihre Gegenteile als Schlechtes und zu meidend. Der Ordnung der natürlichen Neigung entspricht also die Ordnung der Gebote des Naturgesetzes.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 10, 1 resp.

    Die verschiedenen Güter des natürlichen Wollens
    Es ist notwendig, dass [...] das Prinzip in den Dingen, die einer Sache zukommen, natürlich ist. [...] Auf ähnliche Weise muss auch das Prinzip der willentlichen Bewegungen etwas natürlicherweise Gewolltes sein. Dies aber ist das ,Gute‘ im Allgemeinen, zu dem der Wille natürlicherweise strebt [...], und auch das letzte Ziel selbst [...] und überhaupt alles, was dem Wollenden seiner Natur nach entspricht. [...] Deswegen will der Mensch natürlicherweise nicht nur das Objekt des Willens, sondern auch das Weitere, das seinen übrigen Vermögen entspricht, zum Beispiel, die Erkenntnis des Wahren, die dem Intellekt entspricht, und das Sein und das Leben und andere derartige Dinge, die die natürliche Konsistenz betreffen.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 19, 5 resp.

    Eine falsche Vorstellung von der Wirkweise von praktischer Vernunft und Gewissen
    Einige haben drei Gattungen von Handlungen unterschieden. Manche seien ihrer Gattung nach gut, manche seien indifferent, manche seien ihrer Gattung nach schlecht. [...] Sie sagen also, dass eine irrende Vernunft oder ein irrendes Gewissen in Bezug auf Indifferentes verpflichte, wenn es etwas befehle oder verbiete. Folglich sei ein Wille, der von einer derartigen irrenden Vernunft abweiche schlecht und eine Sünde. Aber eine irrende Vernunft beziehungsweise ein irrendes Gewissen, das Dinge befehle, die in sich schlecht seien, oder solche verbiete, die in sich gut und zum Heil notwendig seien, verpflichte nicht. Daher sei in solchen Dingen ein Wille, der von einer irrenden Vernunft beziehungsweise einem irrenden Gewissen abweiche, nicht schlecht. Aber das wird auf unvernünftige Weise behauptet.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II, 19, 5, resp. et ad 2

    Die uneingeschränkte Verpflichtungskraft des Gewissensurteils
    Weil das Objekt des Willens das ist, was von der Vernunft vorgestellt wird, [...], nimmt der Wille, weil ihm etwas von der Vernunft als schlecht vorgestellt wird, den Gehalt des Schlechten an. [...] Zum Beispiel ist es etwas Gutes, sich vom Ehebruch zurückzuhalten; trotzdem wird der Wille zu diesem Gut nicht anders bewegt, als es ihm von der Vernunft vorgestellt wird. Wenn es also von einer irrenden Vernunft als schlecht vorgestellt wird, wird er hierzu unter dem Gehalt des Schlechten bewegt. [...] Und ebenso ist es an sich gut und heilsnotwendig, an Christus zu glauben; aber [...] aber wenn das von der Vernunft als schlecht vorgestellt wird, dann wird sich der Wille hierzu wie zu etwas Schlechtem hinbewegen [...], weil es wegen der Auffassung der Vernunft schlecht als Eigenschaft erhält. [...] Daher muss man sagen, dass schlechthin jeder Wille, der von der Vernunft abweicht, egal ob sie richtig oder irrig ist, immer schlecht ist. [...] Wenn irgendein Mensch erkennen würde, dass die menschliche Vernunft etwas gegen ein Gebot Gottes vorschriebe, dann wäre er nicht verpflichtet, der Vernunft zu folgen. Aber in diesem Fall wäre die Vernunft nicht vollständig irrig. Aber wenn eine irrige Vernunft etwas als Gebot Gottes vorstellt, dann ist es dasselbe, die Vorschrift der Vernunft wie das Gebot Gottes zu missachten
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 91, 3

    Der Sinn der menschlichen bzw. positiven Gesetze
    Aus den Geboten des Naturgesetzes gleichwie aus bestimmten allgemeinen und nicht beweisbaren Prinzipien schreitet die menschliche Vernunft notwendigerweise dazu voran, einiges Konkretere anzuordnen. Und diese konkreten Anordnungen, die gemäß der menschlichen Vernunft hinzuerfunden wurden, werden menschliche Gesetze genannt, wenn die übrigen Bedingungen beachtet werden, die zum Begriff des Gesetzes gehören.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 92, 1 resp. et ad 4

    Das Ziel von Gesetzen und dessen Verfehlen bei schlechten Gesetzen
    a) [1] Jedes Gesetz ist aber daraufhin geordnet, dass die Untertanen ihm gehorchen. [...] Weil es nun die Tugend ist, die den, der sie besitzt, gut macht, folgt, dass die eigentümliche Wirkung des Gesetzes darin besteht, diejenigen gut zu machen, denen es gegeben wird, entweder schlechthin oder in einer bestimmten Hinsicht.
    [2 a] Denn wenn die Intention des Gesetzgebers auf ein wahres Gut gerichtet ist – d.h. auf das Gemeinwohl, wobei dies gemäß der göttlichen Gerechtigkeit geregelt ist – folgt daraus, dass durch dieses Gesetz die Menschen schlechthin gut werden.
    b) [2 b] Wenn aber die Intention des Gesetzgebers sich zu etwas bewegt, was nicht schlechthin gut ist, sondern für ihn nützlich oder erfreulich oder der göttlichen Gerechtigkeit widerspricht, dann macht das Gesetz die Menschen nicht schlechthin gut, sondern in einer gewissen Hinsicht, nämlich in der Hinordnung auf eine solche Herrschaft. [...] [3] Ein tyrannisches Gesetz ist nicht schlechthin ein Gesetz, weil es nicht der Vernunft entspricht, sondern eher eine bestimmte Verdrehung des Gesetzes. [...] Denn es hat nichts anderes vom Begriff des Gesetzes, als [...] dass es danach strebt, dass die Untertanen gut gehorsam sein sollen.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 94, 4 resp.

    Die notwendige Konkretisierung naturgesetzlicher Regeln
    a) Bei allen ist dies richtig und wahr, dass gemäß der Vernunft gehandelt werden soll. Aus diesem Prinzip ergibt sich aber als unmittelbare Folgerung, dass Geliehenes zurückzugeben ist. Und dies ist nun in den allermeisten Fällen wahr. Aber es kann in irgendeinem Fall vorkommen, dass es verderblich und folglich vernunftwidrig ist, wenn geliehene Dinge zurückgegeben werden; zum Beispiel wenn jemand darum bittet, um sein Vaterland zu bekämpfen. Und solche Ausfälle [der Regel] treten umso mehr auf, je mehr zu konkreten Fällen herabgestiegen wird, zum Beispiel wenn gesagt wird, dass Geliehenes mit einer bestimmten Vorsicht oder auf bestimmte Weise zurückgegeben werden soll. Je mehr konkrete Bedingungen angefügt werden, auf desto mehr Weisen kann es folglich ausfallen, so dass es nicht richtig ist. [...]

    b) In Bezug auf die allgemeinen Prinzipien ist das Naturgesetz bei allen dasselbe [...]. Aber in Bezug auf [...] die Quasi-Folgerungen aus den allgemeinen Prinzipien, ist es in den allermeisten Fällen bei allen eines [...], aber es kann in wenigeren Fällen ausfallen, sowohl in Bezug auf seine Richtigkeit (wegen bestimmter konkreter Hindernisse) [...] als auch im Hinblick auf die Erkenntnis. Und dies liegt daran, dass manche Menschen eine gestörte Vernunft haben, entweder wegen einer Leidenschaft oder wegen einer schlechten Gewohnheit wegen einer schlechten Naturanlage. Zum Beispiel hielten die Germanen früher den Raub nicht für ungerecht, obwohl er ausdrücklich dem Naturgesetz widerspricht, wie Julius Caesar in Der gallische Krieg berichtet.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 96, 4 responsio

    Das Verhältnis von Gesetz und Gewissen
    [1] Menschlich festgelegte Gesetze sind entweder gerecht oder ungerecht. Wenn sie nun gerecht sind, haben sie verpflichtende Kraft im Forum des Gewissens vom ewigen Gesetz her, von dem sie abgeleitet sind. [...] Derartige Gesetze, die die Lasten proportional angemessen verteilen, sind gerecht und verpflichten im Forum des Gewissens, und sie sind legale Gesetze.
    [2] Ungerechte Gesetze aber [...] sind eher Gewalttaten als Gesetze. [...] Daher verpflichten solche Gesetze im Forum des Gewissens nicht, außer vielleicht um einen Skandal oder Durcheinander zu vermeiden.
    [3] Auf eine andere Weise können Gesetze ungerecht sein durch einen Widerspruch zum göttlichen Gut, wie zum Beispiel die Gesetze von Tyrannen, die zum Götzendienst anleiten oder zu irgend etwas anderem, was gegen das göttliche Gesetz ist. Und derartige Gesetze darf man in keiner Weise beachten.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 96, 4 responsio

    Die Gründe für die Ungerechtigkeit von Gesetzen
    [1] Ungerecht aber sind Gesetze auf zweierlei Weise:
    [2] Auf eine Weise durch einen Widerspruch zum menschlichen Gut [...]: entweder vom Ziel her, wie wenn irgendein Vorsteher den Untergebenen belastende Gesetze auferlegt, die nichts mit dem Gemeinwohl zu tun haben, sondern eher mit seiner eigenen Gier oder seinem eigenen Ruhm; oder auch vom Erlassenden her, wie wenn jemand ein Gesetz erlässt, das über die ihm anvertraute Macht hinausgeht; oder auch von der Form her, zum Beispiel wenn die Lasten ungleich auf die Menge verteilt werden, selbst wenn sie auf das Gemeinwohl hingeordnet sind. Und dies sind eher Gewalttaten als Gesetze. [...] Daher verpflichten solche Gesetze im Forum des Gewissens nicht, außer vielleicht um einen Skandal oder Durcheinander zu vermeiden.
    [3] Auf eine andere Weise können Gesetze ungerecht sein durch einen Widerspruch zum göttlichen Gut, wie zum Beispiel die Gesetze von Tyrannen, die zum Götzendienst anleiten oder zu irgend etwas anderem, was gegen das göttliche Gesetz ist. Und derartige Gesetze darf man in keiner Weise beachten.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 19, 6 resp.

    Die Verantwortlichkeit des irrenden Gewissens
    a) Weil das moralische Gute und Schlechte in einer Handlung insofern besteht, als diese willentlich ist [...], ist klar, dass eine Unwissenheit, die sie unwillentlich macht, den Gehalt des moralischen Gute und Schlechte aufhebt – aber nicht eine, die sie nicht unwillentlich macht. [...] Wenn also die Vernunft beziehungsweise das Gewissen aufgrund eines willentlichen Irrtums irrt, entweder direkt oder aus Nachlässigkeit, weil es sich um einen Irrtum über etwas handelt, was jemand zu wissen gehalten ist, dann entschuldigt dieser Irrtum der Vernunft beziehungsweise des Gewissens nicht. [...]
    b) Wenn zum Beispiel eine irrende Vernunft sagt, dass ein Mensch gehalten ist, zur Ehefrau eines anderen zu gehen, ist ein Wille, der mit dieser irrenden Vernunft übereinstimmt schlecht, weil der Irrtum aus einer Unwissenheit über das Gesetz Gottes kommt, das zu kennen er gehalten ist. Wenn aber die Vernunft darin irrt, dass jemand glaubt, eine anwesende Frau sei seine Gattin, und wenn er, da sie das Pflichtschuldige fordert, sie erkennen will, wird sein Wille entschuldigt, so dass er nicht schlecht ist.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 19, 10 resp

    Die Möglichkeit des Konflikts guter Willensrichtungen
    Der Wille bewegt sich zu seinem Objekt, insofern es ihm von der Vernunft vorgeschlagen wird. Es kommt aber vor, dass etwas von der Vernunft in unterschiedlicher Weise betrachtet wird, so dass es in einer Hinsicht gut und in einer anderen Hinsicht nicht gut ist. Und daher ist der Wille von jemanden gut, wenn er das Geschehen von etwas in der Hinsicht will, in der es gut ist, und der Wille eines anderen, wenn er das Geschehen von genau demselben in der Hinsicht nicht will, in der es schlecht ist, ist sein Wille folglich ebenfalls gut. Zum Beispiel hat ein Richter einen guten Willen, wenn er die Tötung eines Verbrechers will, weil sie gerecht ist, der Wille von jemand anderem, zum Beispiel der Ehefrau oder des Sohnes, der nicht will, dass er getötet wird, insofern die Tötung von Natur aus schlecht ist, ist aber ebenfalls gut.
  • Thomas von Aquin: Summa theologiae I-II (Summa theologiae) I-II 19, 10 resp.

    Inhalt und Form eines guten Willens
    a) „[1] Das Gut des gesamten Universums ist aber das, was von Gott aufgefasst wird, der der Schöpfer und Verwalter des Universums ist. Alles was er will, will er deswegen im Hinblick auf das Gemeinwohl, das seine eigene Güte ist, welche das Gut für das gesamte Universum ist. Die Auffassung des Geschöpfes aber bezieht sich seiner Natur entsprechend auf ein konkretes Gut, das seiner Natur angemessen ist. [...]
    [2] Und daher kommt es vor, dass ein bestimmter Wille gut ist, weil er etwas will, dass er gemäß einem konkreten Blickwinkel betrachtet, während Gott es gemäß dem universalem Blickwinkel nicht will, und umgekehrt. Und daran liegt es auch, dass unterschiedliche Willenstendenzen unterschiedlicher Menschen in Bezug auf Gegenteiliges beide gut sein können, insofern sie unter unterschiedlichen Blickwinkeln wollen, dass dies geschieht oder nicht geschieht.

    b) [3] Aber der Wille irgendeines Menschen ist nicht richtig, wenn er irgendetwas Konkretes will, wenn er es nicht auf das Gemeinwohl als auf das Ziel richtet, weil ja auch das natürliche Streben eines jeden Teiles auf das Gemeinwohl des Ganzen gerichtet ist.
  • Abaelard, Peter: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) (Commentarius Cantabrigiensis (reportatio)) [vgl. nr. 11], 337. III, 641

    Die Unvollkommenheit mancher Gewissensurteile
    Es wird gefragt, ob dessen Intention gut wäre, der um Gottes willen das, was nicht zu tun ist, tun würde, was ihm aber das Gewissen als zu tun diktierte. Darauf antwortet der Philosoph [Abaelard]: Niemals ist eine Intention gut zu nennen, die irrig ist, obwohl sie auf Gott gerichtet ist, wie auch das Werk nicht gut zu nennen ist, das aus einer solchen Intention seinen Anfang nimmt. Wie auch die Intention derer nicht gut war bzw. ihr Werk nicht gut, die meinten, durch die Tötung der Märtyrer Gott einen Dienst zu erweisen. [...] Wenn also jemand glaubt, die Kirche irre, die sagt, es sei der wahre Leib und das wahre Blut Christi, was auf dem Altar vorhanden ist [...], in Anbetracht dessen, dass niemand gegen sein Gewissen handeln darf und dass, wer so handelt, sündigt, wird gefragt [...], ob er glauben muss, was er nicht glaubt.
    Er muss sehr wohl.
    Muss er also gegen sein Gewissen glauben? [...]
    Das muss er nicht, solange er in diesem Gewissen verbleibt, obwohl er es an sich muss. Denn er kann auch dieses Gewissen verändern und glauben, was er nicht glaubt.
  • Abaelard, Peter: Cambridger Kommentar (Vorlesungsmitschrift) (Commentarius Cantabrigiensis (reportatio)) II, 337

    Abaelard über die Gewissheit aus dem Gewissen
    Wenn wir uns selbst richten würden, würden wir von Gott gar nicht mehr gerichtet. Denn Gott überlässt uns unserem Gericht, damit wir das, was in uns zu korrigieren ist, frei richten, da er will, dass wir durch das eigene Gericht sein Gericht vermeiden, zu dem er gleichsam gezwungen hinzutritt. Und sogar irgendein Räuber würde, wenn er auf diese Weise über sich ein Gericht vollziehen könnte, den Richter nicht mehr fürchten, dessen Gericht er selber zuvorgekommen wäre.
  • Seneca: Der Zorn (De ira) III 36, 1. 3, Auszüge

    Seneca über die abendliche Gewissensprüfung (Antike Philosophie II)<br /> Geistliche Übungen bei Seneca (Gesetz und Gewissen)
    Sextius tat dies, dass er zum Abschluss des Tages, wenn er sich zur nächtlichen Ruhe zurückzog, seinen Geist fragte: ,Welchen deiner Fehler hast Du heute geheilt? Welchem Laster bist Du entgegengetreten? An welchem Teil bist Du nun besser?‘ [...] Der Geist wurde entweder gelobt oder ermahnt und als Betrachter und heimlicher Beurteiler seiner selbst erkannte er seine Sitten. Ich nutze diese Fähigkeit täglich und spreche bei mir selbst Recht. Wenn das Licht aus dem Gesichtskreis verschwunden und meine Gattin, die meine Sitte schon kennt, still geworden ist, prüfe ich meinen ganzen Tag und ermesse meine Taten und Worte; nichts verberge ich vor mir selbst, nichts umgehe ich.
  • Suárez, Francisco: Die Gesetze und Gott der Gesetzgeber (De legibus et deo legislatore) II 9, 10

    Francisco Suárez über die Reichweite des natürlichen Gewissensurteils
    Nicht nur die Verpflichtung durch menschliches Gesetz, sondern auch die durch göttliches und übernatürliches ist offensichtlich eine Wirkung des Naturgesetzes [...], denn die Natur ist die Grundlage sowohl der Gnade als auch jeglichen menschlichen Gesetzes. Auch die natürlichen Prinzipien, durch die der Mensch in moralischen Angelegenheiten regiert werden muss, sind so allgemein, dass sie formell jede Verpflichtung umfassen, so dass keine ohne Vermittlung durch diese Prinzipien auf den Menschen angewandt werden kann.
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 1. und 2. Prinzip

    Bartolomé de las Casas über das natürliche Eigentumsrecht
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 3. und 4. Prinzip

    Las Casas über die Verbreitung des Evangelium als einzige Legitimation der spanischen Herrschaft in Amerika
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 8. Prinzip

    Begrifflichkeiten zur Behandlung eines irrenden Gewissens
  • Las Casas, Bartolomé de: Die zwölf Zweifelsfälle (Las doce dudas) 8. Prinzip

    Las Casas über Möglichkeiten, Gewissensurteile von außen zu beurteilen
  • von Loyola, Ignatius : Geistliche Übungen 1. Anmerkung

    Das Ziel der Exerzitien des Ignatius von Loyola
  • Seneca: Brief an Lucilius (Epistula ad Lucilium ) III 36, 1. 3, Auszüge

    Geistliche Übungen bei Seneca
    Sextius tat dies, dass er zum Abschluss des Tages, wenn er sich zur nächtlichen Ruhe zurückzog, seinen Geist fragte: ,Welchen deiner Fehler hast Du heute geheilt? Welchem Laster bist Du entgegengetreten? An welchem Teil bist Du nun besser?‘ [...] Der Geist wurde entweder gelobt oder ermahnt, und als Betrachter und heimlicher Beurteiler seiner selbst erkannte er seine Sitten. Ich nutze diese Fähigkeit täglich und spreche bei mir selbst Recht. Wenn das Licht aus dem Gesichtskreis verschwunden und meine Gattin, die meine Sitte schon kennt, still geworden ist, prüfe ich meinen ganzen Tag und ermesse meine Taten und Worte; nichts verberge ich vor mir selbst, nichts umgehe ich.
  • Luther, Martin: Deutsche Reichstagsakten S. 581f.

    Martin Luther über sein Auftreten vor dem Reichstag in Worms 1521
    Der [vorherigen Antwort von mir] halben wurd von mir begehrt ein schlichte und unverwirrte Antwort: ob ich ein Widerspruch tun wollt oder nicht? Darauf ich gesagt hab: weil dann Eure Kaiserliche Majestät [...] ein schlichte Antwort begehrn, so will ich ein unstößige [...] Antwort geben diesermaßen: Es sei denn, dass ich durch Gezeugnuß der Schrift [...] (dann ich glaub weder dem Babst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, dass dieselben zu mehrmaln geirrt und wider sich selbs geredt haben) uberwunden werd, ich bin uberwunden durch die Schriften, so von mir gefuhrt und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes, derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und [ge]fährlich ist. Gott helf mir! Amen. -Rechtschreibung und teilweise Aussprache normalisiert-
  • Luther, Martin: Römerbrieferklärung S. 424

    Martin Luthers theologische Deutung des Gewissens
    ,Wie prachtvoll sind die Füße derer, die durch das Evangelium den Frieden verkünden‘ (Röm 10, 15). ,Prachtvoll‘ bedeutet nach der spezifisch hebräischen Aussageweise eher Gegenstand des Begehrens und gewünscht, graziös oder der Liebe und des Begehrens würdig, zu Deutsch ,lieblich und angenehm‘ [im Original Deutsch]. Und so ist der Sinn [der Stelle], dass denen, die dem Gesetz unterstehen, die Verkündigung des Evangeliums lieblich und angenehm ist. Denn das Gesetz zeigt nichts anders als die Sünde, macht schuldig und bedrängt so das Gewissen, das Evangelium aber kündigt das Heilmittel an, dass von den so Bedrängten gewünscht wird. Daher ist das Gesetz schlecht, das Evangelium gut, das Gesetz kündigt den Zorn, das Evangelium den Frieden an. [...] Das Gesetz bedrängt das Gewissen mit Sünden, aber das Evangelium befreit und befriedet es durch den Glauben an Christus.
  • Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten A 37f.

    Immanuel Kant über die Unmittelbarkeit des Gewissens
    Eben so ist das Gewissen nicht etwas Erwerbliches und es gibt keine Pflicht, sich eines anzuschaffen; sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich. [...] Denn Gewissen ist die dem Menschen in jedem Fall eines Gesetzes seine Pflicht zum Lossprechen oder Verurteilen vorhaltende praktische Vernunft. Seine Beziehung also ist nicht die auf ein Objekt, sondern bloß aufs Subjekt (das moralische Gefühl durch ihren Akt zu affizieren); also eine unausbleibliche Tatsache, nicht eine Obliegenheit oder Pflicht. Wenn man daher sagt: Dieser Mensch hat kein Gewissen, so meint man damit: er kehrt sich nicht an den Ausspruch desselben.
  • Kant, Immanuel : Metaphysik der Sitten A 38f.

    Immanuel Kant über die Unmöglichkeit eines irrenden Gewissens
    Ich [...] bemerke nur, was aus dem eben Angeführten folgt: daß nämlich ein irrendes Gewissen ein Unding sei. Denn in dem objektiven Urteile, ob etwas Pflicht sei oder nicht, kann man wohl bisweilen irren; aber im subjektiven, ob ich es mit meiner praktischen (hier richtenden) Vernunft zum Behuf jenes Urteils verglichen habe, kann ich nicht irren, weil ich alsdann praktisch gar nicht geurteilt haben würde; in welchem Fall weder Irrtum noch Wahrheit statt hat. [...] Wenn aber jemand sich bewußt ist, nach Gewissen gehandelt zu haben, so kann von ihm, was Schuld oder Unschuld betrifft, nichts mehr verlangt werden. [...] Nach Gewissen zu handeln kann also selbst nicht Pflicht sein, weil es sonst noch ein zweites Gewissen geben müßte, um sich des Akts des ersteren bewußt zu werden.
  • Heidegger, Martin : Sein und Zeit § 60 S. 295

    Martin Heidegger über seine existenziale Deutung des Gewissens
    Die existenziale Interpretation des Gewissens soll eine im Dasein selbst seiende Bezeugung seines eigensten Seinkönnens herausstellen. Die Weise, nach der das Gewissen bezeugt, ist kein indifferentes Kundgeben, sondern vorrufender Aufruf zum Schuldigsein. Das so Bezeugte wird ,erfaßt‘ im Hören, das den Ruf in dem von ihm selbst intendierten Sinne unverstellt versteht. Das Anrufverstehen als Seinsmodus des Daseins gibt erst den phänomenalen Bestand des im Gewissensruf Bezeugten. Das eigentliche Rufverstehen charakterisierten wir als Gewissen-haben-wollen. Dieses In-sich-handeln-lassen des eigensten Selbst aus ihm heraus in seinem Schuldigsein repräsentiert phänomenal das im Dasein selbst bezeugte eigentliche Seinkönnen.
  • Seneca: Brief an Lucilius (Epistula ad Lucilium ) 107, Ende

    Die stoische Lebenshaltung nach Seneca (Antike Philosophie II) <br /> Lucius Annaeus Seneca über das stoische Lebensideal (Gesetz und Gewissen)
    Führe, o Vater, und Herrscher des hohen Himmels
    Wohin immer Du magst; beim Gehorchen gibt es kein Zögern,
    eifrig bin ich bereit; will ich nicht, so folge ich stöhnend
    und als Schlechter erleid’ich, was zu tun dem Guten erlaubt war.
    Den Willigen führen die Schicksale, den Unwilligen ziehen sie.
  • Cajetan, Thomas de Vio: Kommentar zur Summe der Theologie (Commentarium in Summam theologiae ) I-II, 96, 4 und 5, § 5

    Kardinal Thomas de Vio Kajetan (1469-1534) zeigt, inwiefern das Gewissen des Herrschers an seine eigenen Gesetze gebunden ist
    [1] Das positive Gesetz [...] macht indifferente Handlungen zu tugendhaften oder lasterhaften [...]; wenn es die Bezahlung von Zoll (gabella) verlangt, unterstellt es diese Handlung der Gerechtigkeit; wenn es einen Gottesdienst vorschreibt, unterstellt es ihn der Frömmigkeit; [...] und daher wird jemand, so wie er im Forum des Gewissens zu tugendhaften Handlungen angehalten ist [...] und sich nicht durch Furcht entschuldigen kann, usw., ebenso auch nicht von der Ungerechtigkeit, dem Sakrileg usw. entschuldigt, die er, wenn es von einem Gesetz so festgelegt wurde, verachtet, begeht usw. [...]
    [2] Weil der Herrscher dem Gesetz nicht anders als im Hinblick auf Gott unterliegt – das ist dasselbe wie zu sagen, er unterliege dem Gesetz im Forum des Gewissens –, hat das Gesetz aus demselben Grunde die Kraft, den Herrscher zu verpflichten, aus dem es die Kraft hat, im Forum des Gewissens zu verpflichten. Wie aber in Artikel 4 gesagt wurde, hat das Gesetz verpflichtende Kraft im Forum des Gewissens vom ewigen Gesetz, aus dem es abgeleitet wird.
  • Plutarch von Chaironeia: Alexander/Leben Alexanders des Großen (De Alexandri Magni fortuna aut virtute) 329AB = LS 67A

    Der Idealstaat und der stoische Kosmopolitismus (Antike Philosophie I) <br /> Zenon von Kitions kosmopolitisches Ideal (Gesetz und Gewissen)
    Der viel bewunderte Staat des [...] Zenon läuft auf dieses eine Hauptanliegen hinaus, dass wir nicht nach Städten noch nach Völkern leben, die alle durch eigene Rechtsformen unterschieden sind, sondern dass wir alle Menschen für Volksgenossen und Mitbürger halten, dass es ein Leben und eine Ordnung gibt, so wie eine zusammen weidende Herde durch ein gemeinsames Gesetz zusammen genährt wird. Dies schrieb Zenon, als er einen Traum oder ein Bild für die philosophische Gesetzgebung und Verfassung skizzierte, Alexander aber fügte der Idee die Tat hinzu.
  • Philon von Alexandrien: Über Joseph (De Iosepho ) 29 = Stoicorum Veterum Fragmenta III 314

    Der Jude Philon von Alexandrien (1. Jhdt. n. Chr.) führt eine Theorie über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten an, die wahrscheinlich von den Stoikern übernommen ist<br /> Chrysipp über das Gesetz des Kosmos und die Gesetze der Staaten (Gesetz und Gewissen; Antike Philosophie I)
    Der Kosmos ist die Polis im Großen und verfügt über eine einzige Staatsform und ein einziges Gesetz. Der logos der Natur gebietet, was getan werden muss, und verbietet, was nicht getan werden darf. Die Poleis aber an ihren Orten sind nicht zählbar und verfügen über Staatsformen, die sich voneinander unterscheiden und über Gesetze, die nicht dieselben sind. Denn bei verschiedenen [Völkern] werden verschiedene Gesetze zusätzlich aufgefunden und dazugesetzt.